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Neue Westfälische 01 - Bielefeld West , 08.08.2011 :

Kritik an Video-Anhörungen von Asylbewerbern

Bielefeld/Berlin. Die unter anderem in Bielefeld neu angewandte Praxis, die Asylbewerbern nicht mehr von Angesicht zu Angesicht, sondern per Videoübertragung über ihr Verfolgungsschicksal zu befragen, hat jetzt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Linken, kritisiert. Mit dieses Praxis untergrabe die Bundesregierung die gebotene Sensibilität solcher Anhörungen und gefährde den Schutz der Antragsteller. Videoanhörungen gibt es außer in Bielefeld bislang in Dortmund, Braunschweig und Friedland. Seit November habe es bereits 140 solcher Anhörungen gegeben.

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MdB Ulla Jelpke, 07.08.2011:

Pressemitteilung: Video-Asylanhörungen: Kalte Effizienz statt Sensibilität

"Die Bundesregierung hat damit begonnen, Asylbewerber einem kalten, unpersönlichen Anhörungsverfahren per Videokamera auszusetzen. Damit untergräbt sie die gebotene Sensibilität solcher Anhörungen und gefährdet den Schutz der Antragsteller", erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion.
Jelpke weiter: "Unpersönliche Befragungen mit Hilfe von Videokonferenztechnik sind keine Ausnahmeerscheinung mehr. Seit November 2010 gab es 140 solcher Anhörungen, bei denen Asylsuchende nicht mehr von Angesicht zu Angesicht, sondern "im Wege der Bild- und Tonübertragung" zu ihrem Verfolgungsschicksal befragt werden. Die Praxis wird bislang in Dortmund, Braunschweig, Friedland und Bielefeld angewandt.

Die Bundesregierung setzt einseitig darauf, das Personal des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge effizient einzusetzen und vernachlässigt dabei das Schicksal der Asylsuchenden. Die Rechtsauffassung der Bundesregierung, eine persönliche Anhörung, auf die Asylsuchende einen Anspruch haben, verlange "nicht die gleichzeitige Anwesenheit der Beteiligten im selben Raum", halte ich für höchst wacklig.

Schlimmer noch ist, dass die Bundesregierung nicht einmal im Ansatz erkennt, dass es bei einer Anhörung von Asylsuchenden in einem fremden Land einer vertrauensvollen Atmosphäre bedarf, in der sich die Betroffenen mit allen persönlichen und unter Umständen sehr intimen Details öffnen können sollen. Dem entspricht es nicht, wenn sie solche Erklärungen in den leeren Raum hinein sprechen sollen. Unter solchen Umständen werden traumatisierte Personen oder vergewaltigte Frauen noch weniger in der Lage sein, ihre Verfolgung zu schildern. Die Bundesregierung verweigert bezeichnenderweise zugleich ein so genanntes Screening vor dem eigentlichen Asylverfahren, mit dem besonders schutzbedürftige Asylsuchende frühzeitig identifiziert werden könnten, um ihren besonderen Bedürfnissen gerecht werden zu können.

Es darf nicht sein, dass Personalnöte beim Bundesamt zur Aufgabe eines sorgsamen Asylverfahrens führen. Erst vor wenigen Wochen wurde mit schönen Worten der 60. Jahrestag der Genfer Flüchtlingskonvention gewürdigt. Die Praxis der Videoanhörung ist vor diesem Hintergrund erst recht beschämend und muss sofort beendet werden."


lok-red.bielefeld@neue-westfaelische.de

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