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Schaumburger Zeitung , 06.08.2011 :

Landgericht: Anketten an Beton-Pyramide keine Straftat

Bad Nenndorf/Bückeburg (tes). Rechtzeitig vor dem sechsten Neonazi-Aufmarsch und den daraus resultierenden Gegendemonstrationen hat das Landgericht Bückeburg den Beschluss des Amtsgerichts Stadthagen bestätigt. Das Stadthäger Gericht hatte die Ingewahrsamnahme von vier Gegendemonstranten, die sich anlässlich des Neonazi-Aufmarschs im vergangenen Jahr in polizeiähnlicher Kleidung auf der Bahnhofstraße in Bad Nenndorf an eine Beton-Pyramide gekettet hatten, für rechtswidrig erklärt. Ein Platzverweis wäre ausreichend gewesen, verfügte das Amtsgericht (wir berichteten).

Mit der Bestätigung dieser Entscheidung in der zweiten Instanz befand auch das Landgericht, dass die vier Schaumburger nicht gegen das Versammlungsgesetz verstoßen haben. Die friedliche Aktion sei keine Straftat gewesen, die Ingewahrsamnahme durch die Polizei war definitiv rechtswidrig, erklärte einer der betroffenen Aktivisten, der damals erkennungsdienstlich behandelt und mehrere Stunden in der Sammelstelle der Polizei festgehalten wurde.

Die Beschwerde der Polizeidirektion Göttingen in dieser "Freiheitsentziehungssache" wurde vom Landgericht zurückgewiesen. Die Aktion der vier Schaumburger war im vergangenen Jahr in Bad Nenndorf und überregional auf viel Sympathie gestoßen. Einige Bürger hatten sich spontan ebenfalls auf die Aufmarschstrecke der Nazis gesetzt und mit fröhlichem Gesang deren Kundgebung am Wincklerbad erheblich gestört und verzögert.

Die Polizei reagierte auf den Beschluss des Amtsgerichts mit einer Warnung an Gegendemonstranten: Blockaden des Neonazi-Aufmarschs seien "gewalttätige Aktionen".

06./07.08.2011
sz-redaktion@schaumburger-zeitung.de

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