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Neue Westfälische , 12.07.2004 :

Scheffelmeier will Beerdigungskosten / Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche

Blomberg (spar). 2.400 Euro hat der Kommandant der Fregatte "Mecklenburg-Vorpommern" an die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger gezahlt, damit das Verfahren gegen ihn eingestellt werden konnte. Der Vater des ertrunkenen Soldaten Samuel Scheffelmeier aus Blomberg hatte ihm fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Damit ist die Strafsache für das Landgericht Oldenburg erledigt. Nicht jedoch für den trauernden Vater aus Blomberg, dessen Sohn am 6. März 2002 in der drei Grad kalten Ostsee ertrank, nachdem er mit mehreren Kameraden mit einem Speedboot gekentert war. Der Kapitän hatte das Motorrettungsboot nicht zu Wasser gelassen.

Der Staatsanwaltschaft Oldenburg liegt noch eine weitere Anzeige gegen einen Mitarbeiter des Bundesverteidigungsministeriums vor. Der Mann hatte die Ausnahmegenehmigung erteilt, mit der die Fregatte Mecklenburg-Vorpommern trotz unzureichender Rettungsboote auslaufen konnte. "Ich habe noch nichts aus Oldenburg gehört", sagt Scheffelmeier verbittert.

Sein Anwalt Peter Wüller aus Werther bereitet aber noch eine weitere Klage vor: Er stellt zivilrechtliche Schadensersatzansprüche. Der Vater des ertrunkenen Soldaten fordert die Erstattung der Beerdigungskosten für seinen Sohn und eine Unterhaltsrente von dem Fregattenkapitän und der Bundesrepublik Deutschland.


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