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Lippische Landes-Zeitung , 25.04.2001 :

Statt "Täter" eine weiße Lücke / Streit um Plakate für Titho-Veranstaltung geht weiter

Horn-Bad Meinberg (upf). Das Tauziehen um die Anbringung der Plakate für die Veranstaltung über Karl Friedrich Titho in der Burgscheune (die LZ berichtete) geht weiter: Jetzt hat der Rechtsanwalt der Arbeitsgemeinschaft Fossoli gegen die Ablehnung des Ordnungsamtes Widerspruch eingelegt.

Die Stadt hatte die Plakatierung untersagt, weil darauf der frühere SS-Offizier als "Täter" bezeichnet wird – damit werde ein Straftatbestand erfüllt, so Bürgermeister Eberhard Block. Rechtsanwalt Günter Meyners vertritt eine andere Auffassung. Thema der Veranstaltung sei der Umgang mit Nazitätern in Deutschland, und in diesem Zusammenhang werde darauf hingewiesen, dass Titho in Horn lebe. "Herr Karl Friedrich Titho wurde mit Urteil vom 24.05.1951 von dem Gericht in Utrecht wegen Mitwirkung an der Erschießung von 70 sowjetischen Kriegsgefangenen zu sechs Jahren Haft verurteilt. Darüber hinaus erhielt er eine einjährige Haftstrafe wegen Misshandlung von Häftlingen", führt Meyners in seinem Widerspruch aus. Zudem stehe fest, dass Titho an der Erschießung von Gefangenen in dem von ihm befehligten Lager Fossoli mitgewirkt habe. Meyners: "Wer angesichts dieser Umstände es für unzulässig hält, Herrn Titho als Nazitäter oder als Täter zu bezeichnen, wird Teil der Problematik, um die es am 4. Mai geht."

Die AG Fossoli hat zwar zwischenzeitlich der Stadt den Kompromiss angeboten, das Wort "Täter" aus der Überschrift des Plakats ersatzlos zu streichen, will aber auf die Forderung nicht eingehen, den Untertitel "Über den Umgang mit NazitäterInnen in Deutschland" um den Begriff "allgemein" zu ergänzen. "Das ist für die AG Fossoli nicht hinnehmbar", so deren Mitarbeiter Diether Kuhlmann.

Horn-Bad Meinbergs Bürgermeister Block bleibt bei seiner Haltung: "In dem Plakat wird eine eindeutige Verbindung zu Auschwitz und Bergen-Belsen hergestellt", Titho werde mithin als Täter in einem Zusammenhang dargestellt, worüber allein Gerichte zu entscheiden hätten. Die Auslassung des Begriffs "Täter" in der Überschrift unterstreiche dies sogar noch. Die Äußerungen des Rechtsanwalts bezeichnete Block als "ungeheuerliche Polemik". Der Bürgermeister betonte jedoch, wenn die Staatsanwaltschaft in Detmold die Vorstrafen Tithos in den Niederlanden bestätige, "dann würden wir das in unserer Entscheidungsfindung einbeziehen".


Detmold@lz-online.de

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