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Lippische Landes-Zeitung , 03.12.1980 :

Stadt und Regierung bekräftigen Standpunkte

Erweiterungsvorhaben im Planungsausschuss - Keine Einigung über strittige Fragen - Fraktionen beraten

Detmold. Keine Annäherung der Standpunkte von Stadt und Regierungspräsidium über den geplanten Erweiterungsbau der Bezirksregierung brachte die gestrige Sitzung des Planungsausschusses. Während Vizepräsident Bruno Voßkuhle die Vorstellungen seines Hauses persönlich noch einmal nachdrücklich als die besseren verteidigte und darüber hinaus der Stadt vorwarf, mit ihren Planungen nicht vertragskonform zu handeln, vermochten einige Politiker nicht einzusehen, warum die vom RP erworbenen Gebäude Hornsche Straße 40 und 42 (ehemals Klingenberg) nun unbedingt sofort fallen müssten, wen doch erst in frühestens 15 Jahren ein Bedarf für diese Fläche gegeben sei. Auf Vorschlag von Bürgermeister Friedrich Vogt einigte man sich schließlich einvernehmlich, die Angelegenheit in den Fraktionen weiterzuberaten.

Zu Beginn der Diskussion hatte Ausschussvorsitzender Christian Weyert (FDP) noch einmal eine kurze Chronologie der bisherigen Ereignisse gegeben. Dabei wies er nochmals auf das Interesse der Stadt Detmold hin, sowohl die Randbebauung an der Nordseite der Hornschen Straße festzuschreiben als auch die bestehende Bausubstanz im wesentlichen zu erhalten.

Voßkuhle, der in Begleitung des Leitenden Regierungsbaudirektors Wiersing erschienen war, zitierte zunächst aus dem mit der Stadt Detmold geschlossenen Vertrag, im dem es einerseits heiße, dass der Verkäufer, also die Stadt, sich zum Abbruch der Gebäude zu einem vom Käufer, sprich RP, bestimmten Zeitpunkt bereit erkläre. Zum anderen könne der Käufer dieses verlangen, wenn alsbald mit den Neuarbeiten begonnen werde. Nun werde angefangen, so der Vize weiter, also müssten die Häuser abgerissen werden. Wenn die Stadt dies nicht tue, entspreche sie nicht den Forderungen der Übereinkunft.

Anschließend stellte Voßkuhle die eigenen und die Planungen der Stadt gegeneinander, indem er folgendes darlegte:

- Die Planung des RP ist vertragskonform.

- Damit wird eine voll funktionsfähige Straße geschaffen, die im Gegensazu zur städtischen Alternative auch die Interessen der Fußgänger und Radfahrer berücksichtige.

- Der Vorschlag der Regierung wird der städtebaulichen Situation besser gerecht, indem sie den gegenwärtigen Engpass und das unschöne Erscheinungsbild beseitige.

- Die Erhaltung alter Bausubstanz darf nicht das einzige Ziel städtebaulicher Entwicklung sein.

- Wenn die Behörde für Detmold angeblich so wichtig ist, warum will man sie dann hinter dem Klingenberg-Gebäude verstecken, anstatt sie mit Stolz vorzuzeigen?

CDU-Ausschussmitglied Dr. Jürgen Braeuer stelle dem sich gegenüber auf den Standpunkt, dass die städtische Planungshoheit nicht durch einen privatrechtlichen Vertrag eingeschränkt werden dürfe. Woher überhaupt nehme die Bezirksregierung weiterhin die Gewissheit, so fragte er außerdem, dass sie in 15 oder 20 Jahren soweit gewachsen sei, dass sie das fragliche Grundstück überhaupt brauche?

Voßkuhle stellte daraufhin in Abrede, dass die Planungshoheit der Gemeinde bei einem Abbruch angegriffen sei, nur weil der RP auf der Erfüllung eines Vertrages bestehe, der durchaus öffentlich-rechtlichen Charakter habe. Es bleibe den Verantwortlichen auch in Zukunft unbenommen, Baugrenzen, Höhen und vieles andere durch einen Bebauungsplan festzulegen. Das habe mit der aus dem Vertrag zu ziehenden Konsequenz nichts zu tun.

Weyert wollte es nun ganz genau wissen und stellte dem Vizepräsidenten zwei entscheidende Fragen. Welcher Grund macht zwingend einen Abriss der Klingenberg-Gebäude zum gegenwärtigen Zeitpunkt notwendig? Warum sind die Häuser für den RP nicht zu nutzen?

Voßkuhle - "Uns interessiert nur, was im Vertrag steht" - verwies daraufhin auf die angeblich erforderlichen Parkplätze. Dieses Argument wurde ihm allerdings vom Technischen Beigeordneten Hans Dettling widerlegt, der nachwies, dass auch bei Erhalt der Häuser zumindest für die Bedürfnisse des ersten Bauabschnittes genügend Stellflächen vorhanden seien. Der Vize, der daraufhin dieses Argument nicht weiterverfolgte, stellte statt dessen die Frage, wer denn garantieren wolle und könne, dass ein Abriss reibungslos über die Bühne gehen werde, wenn erst einmal Investitionen zum Erhalt der Gebäude getätigt worden seien? Außerdem hänge die Planung der Hornschen Straße entscheidend von dieser Frage ab. Was wäre, so Voßkuhle, wenn die Fahrbahn unter der Voraussetzung des Erhalts geplant würde und bei einem späteren Abriss in ihrer dann bestehenden Form eine Umplanung notwendig werde?


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