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Gütersloher Zeitung / Neue Westfälische , 12.08.2004 :

Staatsanwalt sieht keine Volksverhetzung / In Gütersloh aufgetauchte Flugblätter nicht strafbar

Gütersloh (ost). Der Inhalt der im Frühjahr in Gütersloh aufgetauchten Flugblätter rechtsnationalen Inhalts ist nicht strafbar. Die Staatsanwaltschaft München II teilte jetzt mit, dass die Aussagen im Rahmen der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit zulässig seien.

Die Flugblätter stammten vom Verein Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ) und der Deutschland-Bewegung. In dem Schreiben der Deutschland-Bewegung wetterten die Verfasser vor allem gegen das Zuwanderungsgesetz. "Deutschland muss deutsch bleiben. Wir wollen keinen Vielvölkerstaat", heißt es darin. Schon die bisherige Asyl- und Einbürgerungspolitik habe das Land "zu einem Paradies für fremde Drogendealer, Zuhälter, Menschenhändler, Sozialschmarotzer und Kleinkriminelle gemacht".

Der Tatbestand einer strafbaren Volksverhetzung sei damit jedoch nicht erfüllt, schreibt Dr. Rüdiger Hödl, Leitender Oberstaatsanwalt in München. "Durch die zitierte Äußerung etwa werden nicht Asylbewerber, Eingebürgerte und Zuwanderer in ihrer Gesamtheit oder in abgrenzbaren Teilen dieser Bevölkerungsgruppen verleumdet, beschimpft oder verächtlich gemacht. Vielmehr kritisiert der Beschuldigte die bisherige Politik und legt nach dem Sinngehalt seiner Formulierung nahe, dass in Deutschland attraktive Lebensumstände für bestimmte ausländische Straftäter und Ausländer bestünden, die missbräuchliche Sozialleistungen in Anspruch nähmen." Derartige Ansichten seien von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Volksverhetzung sehe die Staatsanwaltschaft daher ab, so Hödl. Eine verfolgbare Straftat liege nicht vor.


lok-red.guetersloh@neue-westfaelische.de

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