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Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen in Deutschland , 07.02.1997 :

Tagung in der Gedenkstätte Hadamar: Aus der Vergangenheit lernen

Gisela Klinkhammer

Ort und Zeit der Tagung zum Thema "Lebens-Unwert?" hatten die Veranstalter bewußt gewählt: Anlaß war der Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus; Ort war die Gedenkstätte Hadamar. Dort beschäftigten sich Ende Januar unter anderem Ärzte, Politiker, Juristen und Betroffene mit den Verbrechen der Nationalsozialisten an kranken und behinderten Menschen und "aktuellen Entwicklungen im Bereich der Gesundheits- und Behindertenpolitik".

Die "unglaublichen Dinge", die während des Nationalsozialismus in Hadamar geschahen, behandelte der Präsident der Landesärztekammer Hessen, Dr. med. Alfred Möhrle, anläßlich einer Tagung, die Ende Januar in der hessischen Kleinstadt stattfand. In Hadamar wurden im Rahmen der Aktion T 4 ("Tiergartenstraße 4") Behinderte und psychisch Kranke, aber auch "unliebsame, weil gegen das Regime eingestellte Personen auf Befehl Hitlers" durch Gas umgebracht. Nach der offiziellen Beendigung der Aktion starben in Hadamar weitere 5 000 Patienten durch Injektion eines Medikamentes oder durch Verhungern.

"Es waren Ärzte, die maßgeblich an den Tötungsaktionen beteiligt waren, Ärzte, welche eigentlich dem Wohl der ihnen Anvertrauten und der Erhaltung des Lebens verpflichtet sind", betonte Möhrle. Auch an anderen unmenschlichen Geschehnissen der NS-Zeit seien sie beteiligt gewesen, wie zum Beispiel an der Zwangssterilisation von rund 360 000 Menschen. Die etwa 20 000 noch lebenden Zwangssterilisierten seien bis heute nicht offiziell als NS-Verfolgte anerkannt, stellte der Leiter des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, Lutz Bauer, fest.

Klara Nowak, Vorsitzende des Bundes der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten, berichtete, daß die Betroffenen nach wie vor an gesundheitlichen und seelischen Schäden als Folgen des Eingriffs litten: "In der Schul- und Berufsausbildung waren wir schweren Einschränkungen unterworfen; so durften wir keine weiterführenden Schulen besuchen, wir durften unsere Ehepartner nicht frei wählen, sondern nur einen zwangssterilisierten Menschen heiraten."

In einer "Erklärung von Hadamar" fordern die Veranstalter (Aktion Sühnezeichen Friedensdienste, Bund der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten, Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Gedenkstätte Hadamar, Landeswohlfahrtsverband Hessen) die Gleichstellung der Zwangssterilisierten mit anerkannten NS-Verfolgten. Außerdem solle für Beihilfeanträge von Betroffenen nicht wie bisher ein fachärztliches Gutachten, sondern nur noch ein ärztliches Attest über die gesundheitlichen Schäden erforderlich sein. Beim "Härteausgleich" dürfe nicht das Familieneinkommen, sondern nur das eigene Einkommen berücksichtigt werden.

Signal gegen jede Nützlichkeitsethik

Daß das Thema "Lebens-Unwert?" nicht nur eine historische Dimension hat, darauf wies der Schirmherr der Veranstaltung, Bundespräsident Roman Herzog, hin. Er forderte in einem Grußwort, nicht nur das dunkle Kapitel des Dritten Reiches, sondern zugleich auch Gegenwart und Zukunft im Blick zu haben. Vor dem geschichtlichen Hintergrund beobachten die Veranstalter mehrere "aktuelle Entwicklungen im Bereich der Gesundheits- und Behindertenpolitik mit großer Sorge". Sie kritisierten unter anderem die vom Europarat kürzlich verabschiedete Konvention über Menschenrechte und Biomedizin. In der "Erklärung von Hadamar" wird gefordert, daß die Konvention "nicht signiert und ratifiziert und in internationaler Zusammenarbeit darauf hingewirkt wird, daß die Rechte aller Menschen uneingeschränkt geschützt sind, insbesondere daß jegliche fremdnützige Forschung an ,einwilligungsunfähigen' Personen und jede Form einer Freigabe von gesetzlich definierten Gruppen für Forschungszwecke unterbunden werden". Möhrle räumte allerdings ein, daß in der sogenannten Bioethik-Konvention der Forschung mit Nichteinwilligungsfähigen enge Grenzen gesetzt seien: "Im Gegensatz zur NS-Zeit sind sie nicht schutzlos der Forschung ausgeliefert."

Seiner Ansicht nach habe der "erste Schritt zur Entwertung des Menschen" mit der Neuregelung des Abtreibungsrechts eingesetzt. In dem 1996 in Kraft getretenen Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz ging die embryopathische Indikation in die medizinische Indikation auf. Und danach ist die Schwangere nicht strafbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als 22 Wochen verstrichen sind. Das Gericht kann von einer Bestrafung der Frau absehen, "wenn sie sich zur Zeit des Eingriffs in einer besonderen Bedrängnis befunden hat". Gerade durch die pränatale Diagnostik entstünden Denkweisen wie "Behinderte müssen nicht zur Welt gebracht werden", stellte auch die stellvertretende Bundesvorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Maren Müller-Erichsen, fest.

In der Erklärung wird außerdem "mit großer Sorge" angemahnt, daß die Nützlichkeitsethik das Lebensrecht von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich in Frage stelle. "Auf ihrer Grundlage werden zum Beispiel das unversorgte Liegenlassen von behinderten Neugeborenen und das Abschalten von medizinischen Geräten bei Wachkomapatienten in der Öffentlichkeit vertreten und im stillen praktiziert." Außerdem würden noch immer Menschen mit Behinderungen zu einer Sterilisation überredet.

Damit die Normalität eines Lebens mit Behinderung anerkannt wird, sollte ein eigenes Leistungsrecht geschaffen werden, "das Menschen mit Behinderungen unabhängig macht von den nachrangigen Leistungen des Bundessozialhilfegesetzes", fordert die "Erklärung von Hadamar". Die Arbeiten im Behinderten- und Gesundheitsbereich müßten so gefördert werden, daß die Bedingungen eines selbstbestimmten Lebens gewährleistet seien. Außerdem müsse durch ein Antidiskriminierungsgesetz die Isolation von Behinderten überwunden und ihre gesellschaftliche Integration gewährleistet werden.

Die heute lebende Generation der Deutschen, auch der Ärzte, trage keine Verantwortung für das Fehlverhalten und für die Verbrechen vorangegangener Generationen, sagte Möhrle. Er appellierte an die Deutschen, mahnend auf sich abzeichnende neue Anfänge von Unmenschlichkeit hinzuweisen. Dazu wollten die Veranstalter mit der Tagung und der Verabschiedung ihrer Erklärung beitragen, die nicht als Forderungskatalog, sondern als Selbstverpflichtung zur weiteren Zusammenarbeit verstanden werden sollte.



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