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Flüchtlingsrat NRW e.V. , 23.09.2003 :

Friedensbüro e.V. ruft auf: "Protest-E-mails an die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh! Die Abschiebung der Familie Mamedov muss verhindert werden!"

Das Friedensbüro e.V. (Internationale Beratungszentrum) in Detmold stellt fest: "Die Ausländerbehörde Kreis Gütersloh ist weit über Ostwestfalen-Lippe hinaus für ihre Härte gegenüber Flüchtlingen und eine rigorose Abschiebepraxis bekannt. Dieses Amt entscheidet unsensibel, außergewöhnlich hartherzig und unmenschlich über das Schicksal hilfloser und auch schwerkranker Flüchtlinge."

Die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh ist dieses Jahr zweimal in Zusammenhang mit Suiziden aufgefallen. Hüseyin Dikec hatte sich am 31. Juli aus Angst und Verzweiflung vor seiner Abschiebung selbst angezündet und erlag am 5. August seinen Verletzungen (siehe auch Schnellinfo 12/2003 und 14/2003). Ein weiterer Selbstmord ereignete sich am 16. Januar diesen Jahres.

Der georgische Yezide David Mamedov nahm sich das Leben, nachdem ihm und seiner Familie die Abschiebung angedroht wurde. Herr Mamedov reiste im November 1996 nach Deutschland ein. Seine Frau und die minderjährigen Kinder hatten wenige Wochen zuvor einen Asylantrag gestellt. Er und seine Frau wurden in getrennten Verfahren im Februar 1997 anerkannt. Der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten legte gegen die Anerkennung des Herrn Mamedov Rechtsmittel ein, die die Aberkennung des Asylberechtigtenstatus im April 2000 zur Folge hatte. Der Ehefrau und den minderjährigen Kindern wurde die Asylberechtigung ebenfalls entzogen, rechtskräftig jedoch erst zum 06.09.2002. Die Ausländerbehörde Kreis Gütersloh versuchte die Ausreise voranzutreiben, indem sie im November 2002 ankündigte, die unbefristete Aufenthaltserlaubnis der Ehefrau zu widerrufen. Wenige Wochen später nahm sich Herr Mamedov das Leben.Der Witwe und den minderjährigen Kindern droht nun die Abschiebung nach Georgien, wenn sie nicht bis zum 30.09.2003 ausreisen, obwohl die Erteilung eines sicheren Aufenthaltsstatus im Ermessen dieser Behörde liegt. Doch die Ausländerbehörde Kreis Gütersloh hält bislang unbeirrt an der o.g. Ausreiseverfügung fest. Dem Rechtsanwalt der Familie bleibt zur Zeit nur noch die Möglichkeit, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruches gegen die Ausreiseverfügung beim VG Minden zu beantragen.

Ein Ausgang, auch bei der nachfolgenden Instanz (OVGMünster), ist nicht prognostizierbar.Das Friedensbüro e.V. (Internationale Beratungszentrum) ruft daher zu Protest-E-mails auf:

"Bitte richten Sie die Forderung nach der umgehenden Rücknahme der Ausreiseverfügung gegen Frau Mamedov und ihre zwei Söhne an:

- Kreis Gütersloh, Landrat Sven-Georg Adenauer: Sven.Adenauer@gt-net.de
-Cc: Kreis Gütersloh, Leiter der Ausländerbehörde, Wolfgang Westhoff: wolfgang.westhoff@gt-net.de
-Cc: Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen: poststelle@im.nrw.de

Bitte leiten Sie - nach Möglichkeit - Ihr Protestschreiben
auch an unsere e-mail-Anschrift weiter: info@hiergeblieben.de"


info@frnrw.de

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