www.hiergeblieben.de

Kreis Gütersloh , 20.10.2005 :

(Kreis Gütersloh) Presseinformation vom 20. Oktober 2005 / Bleiberecht unter engen Bedingungen

Die Familie Adamian aus Rietberg, die bisher im Kreis Gütersloh geduldet war, wird wahrscheinlich eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. Möglich wird dies durch einen öffentlich-rechlichen Vertrag, bei dem sich die eine Vertragspartei verpflichtet, sämtliche entstehenden Kosten für den Lebensunterhalt der Familie zu übernehmen, soweit die Familie Adamian zur Aufbringung der Kosten nicht aus eigener Kraft imstande ist. "Die Familie darf nur bleiben, wenn sie keine öffentlichen Gelder in Anspruch nimmt", betont Landrat Sven-Georg Adenauer mit Blick auf die falsche Darstellung einer Zeitung am Donnerstag.

Erst im Juli diesen Jahres hat es ein Ersuchen der Härtefallkommission gegeben. Die Härtefallkommission kann dabei Empfehlungen aussprechen, die dem geltenden Recht nicht entsprechen. Dabei forderte die Kommission insbesondere vor dem Hintergrund, dass keinerlei öffentliche Mittel in Anspruch genommen werden, dass die behinderten Zwillinge ein Bleiberecht bis zum Ende ihrer Schulzeit eingeräumt bekommen. In Rietberg hat sich daraufhin ein Förderverein "Hilfe für Menschen in Not e.V." gegründet, der gemeinsam mit einer weiteren Privatperson bereit ist, für den Lebensunterhalt der Familie aufzukommen.

Aufgrund dessen entschied sich der Kreis Gütersloh, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag einzugehen, um dem Ersuchen der Härtefallkommission beim Innenministerium des Landes und der Empfehlung des Petitionsausschusses beim Landtag nachzukommen. So wird der Mutter und den beiden behinderten Kindern Agnes und Adrine entgegen der gesetzlichen Ausreiseverpflichtung weiterhin vorübergehend ein zeitlich befristeter Aufenthalt ermöglicht. Der Vertrag sieht vor, dass jährlich eine rechtliche Überprüfung der Voraussetzungen für den Vertrag vorgenommen wird. Dazu zählt auch die Aufbringung der Kosten im Krankheitsfall, bei Pflegebedürftigkeit sowie der eventuellen Ausreise durch den Förderverein. "Fällt eine der Vertragsgrundlagen weg, beispielsweise die Finanzierung, wird die Familie umgehend ausgewiesen", macht Adenauer deutlich. Von einem garantierten Bleiberecht bis zum Ende der Schulzeit könne insofern nicht die Rede sein. Zudem wird die Familie auf jeden Fall in fünf Jahren, mit der Beendigung der Schulzeit der Mädchen, ausreisepflichtig.


Sven.Adenauer@gt-net.de

zurück