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Podiumsdiskussion in Bielefeld , 20.10.2005 :

Flüchtlinge fragen: "Trotz Folter kein Asyl ?"

Donnerstag, den 20. Oktober 2005 um 19.00 Uhr


Veranstaltungsort:

Neues Rathaus Bielefeld
Niederwall 23


Erwartungen an das Zuwanderungsgesetz

Das Zuwanderungsgesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft trat, beruft sich ausdrücklich auf die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) im Blick auf Menschen, die in Deutschland aus humanitären oder politischen Gründen Asyl beantragen. Dieser Bezug wurde als menschenrechtlicher Fortschritt betont.

Flüchtlinge die von Mitgliedern staatlicher Organe oder mit deren Duldung gefoltert wurden, kommen mit der Erwartung nach Deutschland, als politisch Verfolgte anerkannt zu werden und Asyl in Deutschland zu erhalten.

Die Praxis

In der Praxis sieht die Situation der Menschen, die nach erlittenen Folterungen nach Deutschland flüchten konnten, völlig anders aus: Sehr viele Flüchtlinge, die durch Misshandlungen, Vergewaltigung und andere Folter in ihrer Heimat bleibende seelische Schäden erlitten haben, müssen in Deutschland in ständiger Angst vor Abschiebung leben, weil ihnen kein Bleiberecht zuerkannt wird. Dies geschieht, weil auch Asylanträge von Flüchtlingen, die durch Folter traumatisiert sind, in der Regel abgelehnt werden.

Untersuchungen belegen, dass 40 Prozent der Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl beantragen, durch Folterungen und Kriegserlebnisse traumatisiert sind. Die Anerkennungsquote beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge liegt aber insgesamt nur bei etwa 3,3 Prozent.

Nach einer Ablehnung des Asylantrages entwickeln durch Folter traumatisierte Flüchtlinge panische Angst davor, in ihr Herkunftsland, in das Land der Folter und Misshandlung, zurückgeschickt zu werden. Ihr Gesundheitszustand verschlechtert sich drastisch.

Gefolterte Menschen erwarten, dass Behörden und Gerichte nicht nur die psychischen Folgen der Folter beurteilen. Für sie ist es wichtig, dass anerkannt wird, dass die Folter, die sie erdulden mussten, wirklich geschehen ist. Sie hoffen, dass mit der Möglichkeit, als Folteropfer politisches Asyl zu erhalten, auch die Folter selbst geächtet wird.

Das Asylrecht wurde auf dem Hintergrund der deutschen Geschichte ins Grundgesetz aufgenommen. In unserer Veranstaltung möchten wir auf das Missverhältnis zwischen dem Anspruch der Gesetze und ihrer Umsetzung in die Asylrechtsprechung gegenüber gefolterten Flüchtlingen hinweisen.


Podiumsdiskussion mit:

· Bernd Mesovic, Pro Asyl - Frankfurt
· Wolfgang Söte, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Bielefeld
· Dr. Wolfgang Gierlichs, Arzt für Psychotherapeutische Medizin - Aachen
· Jörg List, Beauftragter für Zuwanderung und Integration / Bezirksregierung Detmold

Moderation: Andrea Genten, Flüchtlingsrat-NRW e.V.


VeranstalterInnen: Arbeitskreis Interdisziplinäre Flüchtlingsarbeit e.V.; Interkulturelles Bildungswerk - Friedenshaus, Ökumenisches Netzwerk Bielefeld zum Schutz von Flüchtlingen, Bielefelder Flüchtlingsrat, Migrationsrat der Stadt Bielefeld, IPPNW-Bielefeld, Ev. Gemeindedienst – Bielefeld e. V., amnesty international – Bezirk OWL-Asyl


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