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Lippische Landes-Zeitung , 17.04.2001 :

Normaler Vorgang? / Durchsuchungsaktion in der "alten Pauline" / Fall Titho

Muss ein Bürger, der eine Politesse oder einen Polizeibeamten beleidigt, mit dem Staatsschutz verfolgt werden? Völlig unvorstellbar. Bei einer persönlichen Beleidigung eines Privatmannes ist aber aufgrund dessen Anzeige genau das geschehen.

Für wie naiv hält man eigentlich die Bürger, die glauben sollen, dass dies ein normaler Vorgang sei, der aber auch gar nichts mit der vermuteten politischen Einstellung der betroffenen Personen und Institutionen zu tun habe?

Politiker aller Schattierungen und nahezu alle Medien gefallen sich zur Zeit darin, sich gegen rechte Tendenzen und Erscheinungen in unserem Land kämpferisch zu zeigen. Wer wendet sich eigentlich gegen die viel gefährlicheren verborgenen rechten Strömungen in öffentlichen Institutionen, die für so seltsame Geschehnisse verantwortlich sind, wie den Staatsschutz auf Antifaschisten loszulassen?

Gegen irgendwelche "Glatzen" vom Leder zu ziehen, ist einfach und zur Zeit publikumswirksam – aber die kann man ja auch erkennen und sehen, weil sie sich zeigen. Wo aber bleiben die vollmundigen Kampfansagen gegen die Kräfte im Hintergrund? Wo bleiben die Aussteigerprogramme für verkappte Rechte im Staatsschutz und der Justiz? Brauchen wir nicht, weil es die nicht gibt? Siehe also oben.

Dieter Helbig
Rötkersiek 89
Detmold

17./18.04.2001
Detmold@lz-online.de

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