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Pro Asyl , 20.01.2003 :

Selbstmord aus Angst vor der drohenden Abschiebung

Am 16. Januar 2003 erhängte sich der yezidische Flüchtling David Mamedov in seiner Wohnung aus Angst vor der drohenden Abschiebung. Zuvor hatte ihm die Ausländerbehörde des Landkreises Gütersloh mitgeteilt, dass er in Kürze abgeschoben werde, und ihm die Duldung entzogen. In einer Presseerklärung vom 19.01.2003 brachte das Yezidische Forum seine Erschütterung zum Ausdruck. David Mamedov floh 1996 nach schweren Misshandlungen mit seiner Familie aus Georgien. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländische Flüchtlinge befand seine Schilderung der Verfolgungen und Misshandlungen für glaubhaft. Er wurde mit Bescheid vom 10. Februar 1997 als Asylberechtigter anerkannt. Dagegen erhob der Bundesbeauftragte für Asylverfahren erfolgreich Klage: Die Anerkennung wurde vom Verwaltungsgericht Minden aufgehoben. Weil der Bundesbeauftragte die Klagefrist im Fall der ebenfalls anerkannten Ehefrau und der Kinder versäumt hatte, wurde die Anerkennung für die Angehörigen rechtskräftig. Daraufhin betrieb der Bundesbeauftragte ein Aufhebungsverfahren, wieder beim Verwaltungsgericht Minden, und wieder mit Erfolg: Im August 2002 wurde die Anerkennung revidiert. David Mamedov sah keinen Ausweg mehr.


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