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Lippische Rundschau , 23.12.1980 :

"Die Hausbesetzung ist unerträglich geworden"

RP: "Weihnachten zum Nachdenken nutzen" / Strafantrag gestellt - Alte Klingenbergfabrik baulich völlig unzureichend

Detmold (LR). Regierungspräsident Walter Stich will, "wenn es eben geht, vermeiden, die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die von den Hausbesetzern ausgeht, durch den Einsatz der Polizei zu beseitigen". Dies erklärte er im Rahmen eines Pressegespräches, in dem er sich zur Sitaution in Sachen "Besetzung der ehemaligen Klingenbergschen Fabrik" nach dem Ratsbeschluss vom vergangenen Donnerstag (LR vom 19. Dezember) äußerte. Mit der Aufhebung des Beschlusses vom 12. Juni, in dem sich der Detmolder Rat für die Erhaltung der Randbebauung an der Hornschen Straße bei Nutzung der Häuser Nr. 38, 40 und 42 ausgesprochen hatte, war der Weg zum Abbruch der alten Fabrikgebäude freigemacht worden. Der RP meint, dass den Detmoldern Räumungsszenen erspart bleiben sollten und bittet die Hausbesetzer, den sinn- und zwecklosen Bruch des Rechtsfriedens sofort aufzugeben und junge Menschen nicht länger zu verführen, sich in Gefahr zu geben und durch Straftaten die eigene Zukunft zu gefährden. Stich appeliiert an die Besetzer, sich "nicht von denen verführen zu lassen, denen es gar nicht um die Detmolder Jugend, sondern um ganz andere Dinge geht". Der RP: "Nutzen Sie den Weihnachtsfrieden zum Nachdenken."

Der Wunsch, den Abbruch der Gebäude auch unter den kritischen Augen der Bevölkerung in einem angemessenen Zeitraum bei Fortsetzung des Dialogs mit dem Bürger durchzuführen, bedeute nicht, dass die Hausbesetzung hingenommen werden könne. Im Gegenteil: Sie mache schnelles Handeln erforderlich. Stich: "Die Hausbesetzung ist unerträglich geworden."

In den Gebäuden 40 und 42, die sich in einem baulich völlig unzureichenden Zustand befänden, würden Veranstaltungen und Versammlungen abgehalten, die nach eigenen Angaben der Besetzer bis zu 300 Personen besuchten. Dafür werde allenthalben Werbung betrieben; junge Menschen würden angelockt, sich in Gefahr zu begeben und sich strafbar zu machen. "Jeder, der die Häuser betritt, muss wissen, dass er sein Leben und seine Gesundheit gefährdet und sich außerdem strafbar macht. Ich habe Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Detmold wegen Hausfriedensbruch gestellt", lässt Walter Stich keinen Zweifel an seinem Standpunkt.

Der jüngste Ratsbeschluss, so der RP, gebe ihm die Möglichkeit, die Landesentwicklungsgesellschaft vertragsgemäß zu beauftragen, die Gebäude abzubrechen. Dafür stünden nach dem Vertrag drei Monate zur Verfügung, so dass mit einem Abbruch bis zum Frühjahr 1981 zu rechnen wäre. Stich: "Diesen Zeitraum möchte ich nutzen, den Bürgern Detmolds deutlich zu machen, warum der Abbruch der Gebäude aus der Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen notwendig ist." Völlig ungeeignet seien sie als Kommunikations- oder Jugendzentrum oder als Übergangswohnheim für Aussiedeler. Der RP ist dem Rat dankbar, dass er von einer - auch nur übergangsweisen - Nutzung in dieser Form abgesehen hat.

Stich macht auf die baulichen Mängel im einzelnen aufmerksam und hofft darauf, dass betroffene Eltern ihre Kinder auf die Gefahren hinweisen, die sie beim Betreten der Gebäude eingehen. "Im Haus Nr. 40 bestehen tragende Bauteile aus brennbaren Stoffen, der Treppenraum ist weder abgeschlossen noch feuerbeständig, die Tragfähigkeit der Decken erscheint äußerst zweifelhaft, der rückwärtige Anbau müsste abgebrochen werden, Stellplätze sind auf dem Grundstück nicht vorhanden, sanitäre Räume fehlen, die Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallation ist äußerst mangelhaft." Die Kosten für Maßnahmen, die die Mindesterfordernisse der Bauordnung erfüllen würden, betragen nach groben Schätzungen der Stadt Detmold 800.000 bis 950.000 Mark. Dabei ist der ebenfalls erforderliche Ausbau des Daches noch nicht einmal berücksichtigt.

Um das Fabrikgebäude Hornsche Straße Nr. 42 als Kommunikationszentrum, also als Versammlungsstätte auszubauen, müssten z.B. zwei völlig neue feuerbeständige Treppenhäuser eingebaut werden; Sanitärräume fehlen völlig.

Es müssten also etwa fünf Milionen Mark aufgewandt werden, resümiert der RP, um die Häuser Nr. 40 und 42 für eine übergangsweise Nutzung gemäß den baurechtlichen Vorschriften instand zu setzen.

Dabei sei die Dauer der Nutzung solcher Investitionen völlig offen. Niemand habe bisher bezweifelt, das das Gelände an der Hornschen Straße in erster Linie für notwendige Baumaßnahmen des Eigentümers, also des Landes Nordrhein-Westfalen, zur Verfügung stehen müsse.

Das alles sei zu sehen vor dem Hintergrund einer finanziellen Situation, bei der Bund, Land und Stadt Investitionen nur nach sehr strenger Prüfung der Notwendigkeit beginnen könnten. Auch habe sich im Bewusstsein der Bevölkerung erfreulicherweise die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Befriedigung von Gruppenbedürfnissen schließlich nur aus Steuergeldern der arbeitenden Bevölkerung möglich sei. "Da eine Nutzung der Gebäude für staatliche Zwecke völlig unökonomisch und unzweckmäßig wäre, bleibt nur der Abbruch, der dann den Beginn des ersten Bauabschnittes beim Erweiterungsbau ermöglichen würde", erklärte Stich. Falls die Stadt den Wunsch äußern sollte, baldmöglichst wieder eine Randbebauung - aber zurückgezogen - an der Hornschen Straße zu bekommen, will der RP prüfen, ob nicht bereits vorhandener Bedarf anderer staatlicher nachgeordneter Behörden, z.B. des Stadtarchivs, an der Hornschen Straße befriedigt werden könne. Eine solche Randbebauung würde in städtebaulich optimaler Weise eine Verschiebung der Hornschen Straße nach Norden ermöglichen und die Arkadierung der Häuser auf der gegenüberliegenden Straßenseite würde damit überflüssig. "Den Bedürfnissen der Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer könnte voll Rechnung getragen werden und die Hornsche Straße würde durch entsprechende Bepflanzung einen Alleecharakter erhalten, der der Eigenart der `alten Residenz` Rechnung trüge. Insgesamt zeigt sich also, dass sich staatliche und städtische Interessen in hohem Maße in Übereinstimmung bringen lassen", meint der RP in seiner Stellungnahme abschließend.


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