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Bielefelder Tageblatt (BW) / Neue Westfälische , 09.05.2006 :

Volkslied nicht verboten

Eine Leserin korrigiert eine historische Fehlinformation in einem schon länger zurückliegenden Beitrag über ein Konzert mit Werken von Mahler und Bizet:

Mit großem Befremden habe ich in Ihrem Beitrag "Die Gedanken sind frei ... " den Satz: "Kein Wunder, dass ein solch optimistisches Pamphlet für Gesinnungsfreiheit während der Nazizeit verboten war", gelesen. Tatsächlich war das Volkslied "Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten ... ", wie auch alle anderen, nicht verboten, und wir Schüler sangen es sowohl in der Schule, in der Familie und aus voller Kehle in der Öffentlichkeit.

Die seinerzeitige Sangeskultur – ich verfüge zum Beispiel über einen Liederschatz von mindestens 300 regelmäßig mehrstrophigen Titeln – ist bei der heutigen Jugend und deren Eltern schlicht und ergreifend versiegt. Nicht einmal die Nationalhymne kommt noch über die Lippen.

Unter der Prämisse "Singen macht die Seele frei" ist es zugleich traurig um frische und freie Seelen der nachgewachsenen Generationen bestellt. Dafür grassieren Ängste, Depressionen, Drogen, psychische Krankheiten etc.

Ingeborg Elste
Bielefeld


lok-red.bielefeld@neue-westfaelische.de

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