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Antifa-West , 04.11.2003 :

Keine Meinungsfreiheit für AntifaschistInnen - Erster Prozess gegen Postmeister-Proteste

Eine absurde Vorstellung: Edmund Stoiber muss sich vor dem Bielefelder Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: Öffentlicher Aufruf zu Straftaten in Verbindung mit Landfriedensbruch. Zur Verhandlung steht der Aufruf des CSU-Politikers, den Bundeskanzler im Wahlkampf "scharf anzugreifen". Stoiber wird zu 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. In der Urteilsbegründung legt die Richterin dar, zwar könnten mit der Aussage auch politische Angriffe gegen den Kanzler gemeint sein, es sei aber nicht auszuschließen, dass sie im Sinne eines gewalttätigen Angriffs interpretiert werden könnten. Schließlich habe es in der politischen Auseinandersetzung auch schon Eier-, Farbbeutelwürfe und Attentate gegeben. Es traf natürlich nicht den bayerischen Ministerpräsidenten, sondern einen jungen Antifaschisten, der mit einer Aktion gegen den Postmeister protestiert hatte.

Am 3. November fand vor dem Bielefelder Amtsgericht der erste Prozess im Zusammenhang mit den erfolgreichen Protesten gegen den ehemaligen Nazitreffpunkt Postmeister statt. Zu 50 gemeinnützigen Arbeitsstunden wurde ein junger Mann verurteilt, weil er ein Transparent mit der Aufschrift "Nazitreffpunkte angreifen, Postmeister dichtmachen" aufgehängt hatte. Damit soll nach Auffassung des Gerichts der Tatbestand des Landfriedensbruchs und des Aufrufs zu Straftaten erfüllt worden sein. Rund 80 bis 100 Menschen, die aus Solidarität mit den Angeklagten erschienen. waren, drängten sich in dem überfüllten Verhandlungsraum. Vor dem Gerichtsgebäude hatten sie zuvor Tafeln mit Buchstaben hochgehalten, die den inkriminierten Slogan "Nazitreffpunkte angreifen" darstellten.

Der zur Verhandlung stehende Vorfall hatte sich am 29. April diesen Jahres ereignet. An diesem Tag fand eine der zahlreichen Kundgebungen gegen die mittlerweile geschlossene Nazikneipe "Postmeister" auf dem Kesselbrink statt. Mit Breakdance und einem HipHop Jam wollten rund 300 Menschen dem rassistischen und nationalistischen Treiben etwas entgegensetzen. Am gleichen Tag waren zwei Transparente von umstehenden Häusern heruntergehängt worden. Darunter auch das nun von Staatsanwaltschaft und Gericht kriminalisierte. Die beiden Männer waren angeklagt, das Transparent aufgehängt zu haben. Verhandelt wurde jedoch nur gegen einen der Antifaschisten, der die "Tat" zugegeben hatte. Das andere Verfahren wurde abgetrennt und vertagt.

Kein Schuldbewusstsein wegen Engagement gegen Rechts
Die Kriminalisierung des Transparents hatte grundsätzliche Bedeutung. Diese war denn auch ein Grund für den Angeklagten, Angebote von Gericht und Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen, nicht anzunehmen. In einer Erklärung ging er u.a. auf die Überfälle der Neonazis im Umfeld des Postmeisters ein und machte deutlich, warum er sich gegen die extreme Rechte engagiere. Er habe mit der Aktion die Öffentlichkeit aufmerksam machen und aufrütteln wollen und fühle sich deswegen nicht schuldig.

Im Zentrum der Verhandlung stand das Wort "Angreifen". Die Verteidigung legte ausführlich und anhand von Fachliteratur dar, das der Begriff vielseitig interpretierbar ist und vorrangig nicht gewalttätig ausgelegt wird. Es könne nicht zulässig sein, dass zu Ungunsten des Angeklagten nun die strafrechtlich schlimmste Bedeutung in den Slogan hineininterpretiert werde. Zudem sei es im Rahmen der Proteste gegen den Postmeister nicht zu Gewalttaten gekommen. Vielmehr habe die Aufklärung der Öffentlichkeit und eine Postkartenaktion an Brauerei und Eigentümer der Immobilie zum Erfolg der Kampagne und letztlich zur Schließung des Nazitreffpunktes geführt. Gewalttätige Aktionen seien auch nicht beabsichtigt gewesen. Das ginge aus allen Informations- und Flugblättern der Kampagne hervor. Auch der Angeklagte selbst erklärte, er habe mit dem Transparent auf die friedlichen Aktionen gegen den Nazitreffpunkt Bezug genommen.

Im Zweifel gegen den Angeklagten

Die Staatsanwaltschaft konterte hingegen, durch das Aufhängen des Transparentes sei billigend inkauf genommen worden, dass der Slogan als Aufforderung zur Gewalt verstanden werden könne und beantragte 60 gemeinnützige Arbeitsstunden als Strafe. Dieser Sichtweise folgte auch die Richterin, die lediglich das Strafmaß auf 50 Arbeitsstunden nach unten korrigierte. Dabei bemühte sie sich kaum den Schein richterlicher Unabhängigkeit zu wahren, so dass viele BeobachterInnen zu dem Schluss kamen, das Urteil habe von vorne herein festgestanden.

Würde die Staatsanwaltschaft alle Menschen anklagen, die in der Öffentlichkeit die vielfach benutzten Begriffe "Angriff" und "Angreifen" verwenden, wäre der Andrang beim Bielefelder Amtsgericht groß. Denn in den meisten Fällen dürfte die Auslegung des vielseitigen Begriffs nicht eindeutig sein. Das scheint jedoch nicht geplant, denn sonst müssten sich in der Tat bald etliche Prominente aus Politik oder Sport im Gerichtssaal einfinden. Daher ist die Schlußfolgerung, dass es sich hier um eine gezielte Kriminalisierung antifaschistisch engagierter Menschen handelt naheliegend. Angesichts der Vieldeutigkeit der Sprache wäre sonst die Meinungsfreiheit ad absurdum geführt. Die Verteidigung kündigte daher an, Berufung einzulegen und diese Frage gegebenenfalls vor einem höchsten Gericht klären zu lassen. Wegen des kriminalisierten Transparents sind insgesamt vier Verfahren gegen AntifaschistInnen anhängig.


antifa-west@nadir.org

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