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Interkulturelles Bildungswerk Friedenshaus (IBF) und AntiDiskriminierungsBüro im IBZ , 01.12.1994 :

Eigenständiges Aufenthaltsrecht für Migrantinnen / Vortrag und Diskussion mit Monika Bußmann

Für Migrantinnen ist eine Trennung vom Ehemann oft eine Existenzfrage. Sie verlieren ihr Aufenthaltsrecht, wenn sie nicht länger als 4 Jahre in der BRD verheiratet sind. Selbst Gewalt durch den Ehemann und die Flucht in ein Frauenhaus führen zur Ausweisung. Ehemänner benutzen diese Regelung als Druckmittel und Vollzugsgehilfen eigener Interessen. Grundlage für diesen Zustand ist der §19 des Ausländerinnengesetzes, dessen Änderung Gegenstand einer bundesweiten Initiative von Frauenberatungsstellen ist. Am 25.11.94 hat sich der Bundesrat mit diesem Thema befaßt und Gesetzesinitiativen beschlossen.

Monika Bußmann arbeitet in der Beratungs- und Infostelle für Migrantinnen aus Afrika, Asien und Lateinamerika im Informationszentrum Dritte Welt in Herne, ist Mitbegründerin der "Bundesweiten Initiative zur Änderung des Paragraphen 19 Ausländergesetz" und informiert über die Kampagne für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für Migrantinnen.

Donnerstag, den 15.12.94 um 20 Uhr
IBZ Friedenshaus, Teutoburger Straße 106, Bielefeld

Diese Veranstaltung wird im Rahmen des Begleitprogramms zur Ausstellung "Abenteuer Ehe - Heiratsmigrantinnen gestern und heute" in Zusammenarbeit mit dem Frauenkulturzentrum und dem Dritte Welt Haus durchgeführt. Die Ausstellung ist noch bis zum 21.12.1994 in der Galerie der VHS Ravensberger Spinnerei, 1. Etage zu sehen. Weitere Vorträge finden am 07.12. zum Thema "Rassismus und Frauen" und am 14.12. "Frauenhandel und Prostitutionstourismus" im FRAZE statt.


ibz@ibz-bielefeld.de

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