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Westdeutscher Rundfunk , 19.02.2002 :

Bielefelder Polizei verbietet zweiten Neonazi-Aufmarsch / Wehrmachtsausstellung: Demo war am 2. März geplant

Bielefelds Polizeipräsident Erwin Südfeld hat eine zweite Demonstration von Rechtsextremisten gegen die in der Stadt gezeigte Wehrmachtsausstellung verboten. Der Hamburger Neonazi Christian Worch hatte die Demonstration für den 2. März 2002 angemeldet.

Worch wollte die Versammlung leiten. "Von einem Versammlungsleiter wird gesetzlich die erforderliche Zuverlässigkeit und Geeignetheit gefordert", so ein Sprecher der Bielefelder Polizei im Gespräch mit wdr.de: "Es gibt begründete Zweifel, dass Herr Worch diesen besonderen Anforderungen genügt." Dieser habe bereits angekündigt, rechtliche Schritte einzuleiten.

Worch gilt als "herausragender Neonazi"

Worch sei als überregionale Führungsperson der neonazistischen Szene bundesweit anerkannt, so der Polizeisprecher. Seit Ende der siebziger Jahre gehörte er verschiedenen neonazistischen Organisationen an, die wegen ihrer agressiv-kämpferischen Ablehnung der verfassungsmäßigen Ordnung mittlerweile verboten wurden.

Bereits im Verfassungsschutzbericht 1993 wurde Worch als "herausragender Neonazi und bundesweiter Koordinator und Organisator für neonazistische Aktivitäten" bezeichnet.

In jüngerer Vergangenheit ist der Hamburger bei verschiedenen neonazistischen Aufzügen als Teilnehmer, Redner und Organisator in Erscheinung getreten. Es kam zu mehreren Ermittlungs- und Strafverfahren. Die Polizei wirft Worch unter anderem vor: "Verstöße gegen § 86 a (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten)."

Worch hatte auch an der ersten Demonstration gegen die Wehrmachtsausstellung am 2. Februar in Bielefeld teilgenommen, die die NPD angemeldet hatte. Er war damals von der Polizei als Redner ausgeschlossen worden, weil er sich nicht an Auflagen der Polizei gehalten und rassistische Parolen skandiert hatte. Gegen Worch wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Versammlungsgesetz eingeleitet.


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