www.hiergeblieben.de

Antifa-West , 20.06.2004 :

Haverbeck und Cohrs wegen Volksverhetzung verurteilt

Im Amtsgericht Bad Oeynhausen fand am 18. Juni die Verhandlung gegen Ursula Haverbeck und Ernst-Otto Cohrs statt. Das Gericht verurteilte beide wegen Volksverhetzung zu je 180 Tagessätzen. Parallel zur Verhandlung verbreiteten Anhänger der Verurteilten neue Holocaustlügen. Dass ihnen dafür ein leerstehender Gerichtssaal zur Verfügung gestellt wurde, ist ein Skandal.

Vor Beginn des Prozesses forderten rund 15 AntifaschistInnen auf einem Transparent die Schließung des Collegium Humanums. Das Haus in Vlotho, welches von Ursula Haverbeck geleitet wird, ist zum Zentrum von Holocaustleugnern geworden. Holocaustleugnung in drei Artikeln der Hauszeitschrift des Collegiums, der "Stimme des Gewissens", war denn auch Gegenstand der Anklage. Dazu kam eine dort abgedruckte Rede, die Ursula Haverbeck anläßlich der Gründung des "Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten" (VRBHV) gehalten hatte. Der zweite Angeklagte Ernst-Otto Cohrs ist "Schriftleiter" des Blattes, welches mit einer Auflage von immerhin 3.000 Exemplaren erscheint. Rund 80 extreme Rechte, von gescheitelten Neonazis aus dem Osten über betagte Herrschaften bis hin zur Szeneprominenz sammelten sich vor dem Gerichtssaal, was einmal mehr die zentrale Funktion des Collegium Humanum für die Holocaustleugnerszene belegt. Unter den Anwesenden der NPD-Anwalt Horst Mahler, der stellvertretende nordrhein-westfälische NPD-Vorsitzende Klaus Cremer, die ostwestfälische Koordinatorin der "Gesellschaft für freie Publizistik", Sigrid Schenk, Reinhold Oberlercher vom "Deutschen Kolleg", der Betreiber der Internetseite "Deutschlandlügen", Klaus Weichhaus, der Hausmeister des Collegiums Ralf Steinke oder die häufigen Besucher Edgar und Gerda Forster. Da der Gerichtssaal nur Platz für knapp 30 Personen bot, konnten viele dem Prozess nicht beiwohnen.

Neue Holocaustleugnungen vor Gericht

Vor der eigentlichen Verhandlung versuchte Horst Mahler sich in den Vordergrund zu spielen, indem er auf der Verteidigerbank Platz nahm. Richterin Britta Kurhofer-Lloyd musste Mahler daran erinnern, dass gegen ihn ein Berufsverbot bestehe. Darauf erklärte der Verteidiger der Angeklagten, Rechtsanwalt Ulmer aus Berlin, den Neonazi zu seinem Assistenten. Die Richterin bestand jedoch darauf, dass Mahler keine aktive Rolle in der Verhandlung spielen dürfe. Die Angeklagten nutzten die Verhandlung für eine Wiederholung ihrer Holocaustleugnungen. Haverbeck betonte in ihrer Einlassung, "der Holocaust, so wie er uns jahrzehntelang eingehämmert wurde" sei "nicht mehr aufrecht zu halten". Cohrs habe sich bei seinen Einlassungen erneuter Holocaustleugnungen schuldig gemacht, merkte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung an. Die Angeklagten könnten sich nicht auf das Recht der freien Meinungsäußerung berufen, da es ihnen darum gehe die Verbrechen des Holocaust zu entkrimminalisieren. Damit folgte das Gericht dem Plädoyer der Staatsanwältin Hundertmark, die erklärt hatte, es ginge den Angeklagten nicht um eine sachlich Diskussion, sondern um ein "Reinwaschen des deutschen Volkes" vom Holocaust durch dessen Relativierung. Haverbeck wurde zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30,- Euro, Cohrs zu ebenso vielen Tagessätzen von 20,- Euro verurteilt.

Zitate von Hermann Göring im Gerichtsflur

Auch die ZuschauerInnen versuchten, den Prozess als Bühne für eine sogenannte "Wortergreifung" zu nutzen. Neben lauten Beifallskundgebungen wurden von Horst Mahler verantwortete Flugblätter in Umlauf gebracht, in denen die "Holocaustreligion" als "Seelenmord am Deutschen Volk" und als nicht hinzunehmendes "Verbrechen" dargestellt wurde. Konnten die Ereignisse in der Verhandlung noch durch die Androhung des Ausschlusses der Öffentlichkeit einigermaßen im Rahmen gehalten werden, spielte sich auf den Fluren des Amtsgerichts unglaubliches ab. Knapp 50 Neonazis, die keinen Platz mehr im Saal gefunden hatten, begaben sich unter der Führung von Edgar Forster und unter Beobachtung von Beamten des Staatsschutzes der Polizei Bielefeld ins Treppenhaus des Gerichts und hielten eine Versammlung ab. Zuerst wurde durch Forster eine zehnseitige Erklärung Ursula Haverbecks verlesen. Darin wurde positiv auf die Literatur der Holocaustleugner Bezug genommen und selbst Zitate von NSDAP-Größen wie Hermann Göring angeführt, demnach die Gaskammern "Propagandaschwindel" seien.

Neonaziversammlung im Amtsgericht

Wer nun annimmt, der Redner sei festgenommen und die Neonazis aus dem Amtsgericht geworfen worden, liegt gänzlich falsch. Tatsächlich erschien ein Justizbediensteter und schloss einen leerstehenden Gerichtssaal auf, damit die Versammlung dort fortgesetzt werden könne und die Beteiligten nicht weiter stehen mussten. Das Angebot wurde dankbar angenommen. Da nun, soweit ersichtlich, keine Staatsschutzbeamten mehr anwesend waren, konnten die Neonazis frei reden. "Wir sind ja unter uns", hieß es. Erneut ergriff Edgar Forster das Wort zu einem Vortrag über den Holocaustleugner Germar Rudolf und das sogenannte Rudolf-Gutachten. Andere hetzten gegen die vermeintlich jüdische "Ostküstenbande", sprachen im Zusammenhang mit dem Holocaust von einer "Lüge", stellten die Bundesrepublik als Staat in Abrede und erklärten ein Fortbestehen des "Deutschen Reiches". Nach etlichen Redebeiträgen ging die Versammlung zu konkreten Aktionsplanungen über. Flugblätter Horst Mahlers wurden ausgeteilt und zu deren weiteren Verteilung in Geschäften der Umgebung und den Heimatorten der Beteiligten aufgerufen. Die Flyer enthalten antisemitische Verschwörungstheorien, die Forderung nach dem Verbot der jüdischen Religion, ein Bekenntnis zum "Deutschen Reich", Aufrufe zu Selbstjustiz und einem "Allgemeinen Volksaufstand", sowie erneute Infragestellungen des Holocaust.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass Polizei und Gericht diesen Skandal nicht verhindert haben. Durch verschiedene Veröffentlichungen und Aufrufe war im Vorfeld zu erkennen, dass der Prozess eine große Szeneöffentlichkeit mobilisieren würde. Die Holocaustleugner um Mahler und Haverbeck sind organisiert und haben schon in der Vergangenheit vergleichbare Verhandlungen als sogenannte "Wortergreifung" zur weiteren Verbreitung ihrer Weltanschauung genutzt. Dass der Staatsschutz der Polizei Bielefeld derartige Vorgänge völlig ignoriert und andererseits AntifaschistInnen, die sich friedlich gegen den im Collegium Humanum verbreiteten Antisemitismus engagieren, massiv kriminalisiert, lässt eine fragwürdige Tendenz erkennen.


antifa-west@nadir.org

zurück