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Lippische Landes-Zeitung , 08.02.2002 :

Skinhead geht für vier Jahre in den Bau / Mit zwei weiteren Jugendlichen wehrlosen Behinderten schwer verletzt und ausgeraubt

Bad Salzuflen/Detmold (gs). Teil zwei in dem Prozess gegen die Skinheads, die im August vergangenen Jahres auf dem Salzhof einen Mann ausgeraubt und zusammen geschlagen haben. Der dritte Täter wurde zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt.

Nachdem das Landgericht Detmold zwei Schläger am 11. Januar zu je fünf Jahren Hadt verurteilt hat (die LZ berichtete), stand gestern der "Dritte im Bunde" vor dem Jugendschöffengericht in Detmold. Das Urteil gegen Bert Th. (Name geändert) wurde wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tateinheit mit gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verhängt.

Die drei Skinheads waren ihrem späteren Opfer zufällig auf dem Salzhof begegnet und beschlossen spontan, den behinderten Mann auszurauben. Sie schlugen den 45-Jährigen zu Boden und traten dann auf das wehrlose Opfer ein. Die Beute: drei Kreditkarten mit Geheimnummer sowie einige Mark Bargeld. Aufgrund von Videoaufzeichnungen, die die Skins beim Versuch zeigten, an verschiedenen Automaten Geld abzuheben, wurden schließlich alle drei Täter identifiziert und eine Woche später festgenommen.

Th. war laut Auffassung des Gerichts nur ein Mitläufer. Er bekannte sich gestern zur Skinhead-Szene, wo er nach einer verpatzten Jugend anscheinend Anerkennung gefunden habe. Das Trio hatte nach eigenen Angaben im Laufe des Vortages und der Nacht reichlich dem Alkohol zugesprochen. Nach durchzechter Nacht benötigte es Geld für neues Bier.

Das Opfer wollte sich an diesem Morgen wie an jeden Markttag um die Elektrizität für die Marktbeschicker kümmern. "Der Mann war halt zur falschen Zeit am falschen Ort", stellte Richter Jochen Velhagen lapidar fest. Obwohl der Angeklagte mit schweren Springerstiefeln auf den wehrlosen Mann eingetreten habe, sei er vielleicht nicht das Monster, das die objektiven Tatbestände vermuten lassen würden.

Velhagen: "In seinem Leben ist sicherlich viel schief gelaufen, verhängnisvoll war der Anschluss an eine rechtsradikale Jugendgruppe. Er hat zwar keine einschlägige Vorbelastung, aber seine Vorstrafen zeigen eine dynamische Entwicklung mit krimineller Energie auf. Obwohl er seine Tat gestanden hat und sich auch nach dem Bekanntwerden der Fahndung der Polizei gestellt hat, kommt nur eine empfindliche Jugendstrafe für ihn in Frage."

Der verurteilte Th. Will in der Justizvollzugsanstalt nach eigenen Angaben seine Chance wahrnehmen und während der Verbüßung seiner vierjährigen Haftstrafe eine Lehre absolvieren.


Salzuflen@lz-online.de

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