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Sächsische Zeitung Online , 16.10.2017 :

Sechs Monaten Haft für Holocaust-Leugnerin

Sie ist 88 Jahre alt und offensichtlich unbelehrbar. Immer wieder leugnet die Frau den nationalsozialistischen Völkermord an den Juden, immer wieder kommt es zu Prozessen - deutschlandweit. Nun gibt es in Berlin ein neues Urteil.

Berlin. Die notorische Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck ist erneut wegen Volksverhetzung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Sechs Monate Haft verhängte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Montag. Die 88-Jährige habe im Januar 2016 auf einer Veranstaltung in Berlin-Lichtenrade geäußert, dass es den Holocaust nicht gegeben habe und "nichts echt" sei an den Gaskammern des Konzentrationslagers Auschwitz. Der Angeklagten aus Nordrhein-Westfalen sei eine "gewisse Uneinsichtigkeit" zu attestieren, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Haverbeck hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und den Prozess als nicht nachvollziehbar bezeichnet. Die ihr vorgeworfenen Äußerungen seien Zitate aus einem Buch, das sie vorgestellt habe. Ihr Anwalt monierte unter anderem, dass eine Strafverfolgung seiner Mandantin wegen ihrer Äußerungen zum Holocaust ein Verstoß gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung seien. Haverbeck wiederholte in einer Prozesspause vor dem Saal: "In Auschwitz hat keine Vergasung stattgefunden."

Eine Filmsequenz von 22 Sekunden führte nun zur Verurteilung. Die Angeklagte habe nicht zitiert, befand das Gericht nach mehrstündiger Verhandlung. "Es war ihre eigene Rede." Haverbeck habe auch gewusst, dass sie diese Äußerungen nicht tätigen durfte. Nur zweieinhalb Monate zuvor sei sie in Hamburg als Holocaust-Leugnerin zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Für Haverbeck spreche, dass es aktuell keine neuen Ermittlungsverfahren gegen die Angeklagte gebe und sie sich trotz ihres fortgeschrittenen Alters dem Prozess gestellt habe.

Seit 15 Jahren müssen sich immer wieder Strafgerichte mit Äußerungen der Seniorin befassen. 2004 wurde sie erstmals wegen Volksverhetzung verurteilt und erhielt eine Geldstrafe. Zuletzt verhängte das Landgericht Verden (Niedersachsen) im August 2017 zwei Jahre Haft ohne Bewährung, weil die 88-Jährige in einer Zeitschrift die Verbrechen des Nazi-Regimes in Abrede gestellt habe. Dieses und weitere Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Im Berliner Prozess hatte die Staatsanwaltschaft eine Strafe von neun Monaten Gefängnis gefordert. Der Verteidiger verlangte Freispruch. Haverbeck erklärte unmittelbar nach der Urteilsverkündung, dass sie "natürlich" in Berufung gehen werde.

Bildunterschrift: Ursula Haverbeck ist in Berlin vor dem Amtsgericht Tiergarten verurteilt worden.


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