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7 Artikel , 23.01.2023 :

Pressespiegel überregional

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Übersicht:


Jüdische Allgemeine Online, 23.01.2023:
Verleugnete Opfer der NS-Zeit

MiGAZIN, 23.01.2023:
Historikerin / Kinder aus Migranten-Familien in NS-Gedenken einbeziehen

Südwestrundfunk, 23.01.2023:
Angeklagter soll für Polizisten Todesstrafe gefordert haben / Prozess gegen mutmaßlichen "Reichsbürger" in Trier

Westfalen-Blatt, 23.01.2023:
Münster: 5.000 gegen die AfD

MiGAZIN, 23.01.2023:
Streit vorläufig beigelegt / Neue Infotafel am Regensburger Dom distanziert sich von "Judensau"

Jüdische Allgemeine Online, 23.01.2023:
Debatte um Roger Waters: Messe Frankfurt sieht keinen Grund zur Absage

MiGAZIN, 23.01.2023:
Erfolg vor Gericht / Polizei lehnt Bewerber mit Nazi-Tattoo ab

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Jüdische Allgemeine Online, 23.01.2023:

Verleugnete Opfer der NS-Zeit

23.01.2023 - 10.19 Uhr

Sie waren vergessene und verleugnete Opfer der NS-Herrschaft: so genannte "Asoziale" und "Gewohnheitsverbrecher". Jetzt will sich ein Verband der Angehörigen gründen, um diese Menschen aus dem Schatten der Geschichte zu holen

Von Rudolf Stumberger

Bei Frank Nonnenmacher aus Frankfurt am Main war es der Onkel, bei Ines Eichmüller aus Nürnberg der Opa: Mitglieder der Familie, die unter den Nationalsozialisten als so genannte "Asoziale" oder "Gewohnheitsverbrecher" in die Konzentrationslager verschleppt wurden. In vielen betroffenen Familien ein Tabuthema, ebenso wie in der heutigen Gesellschaft.

Vor drei Jahren beschloss der Bundestag, diese Menschen endlich als NS-Opfer-Gruppe anzuerkennen. In Nürnberg soll nun an diesem Wochenende ein Verband der Angehörigen gegründet werden. "Wir wollen in der Erinnerungskultur präsent sein", erklärt der Mitinitiator und emeritierte Professor Nonnenmacher.

Stand der Holocaust an den europäischen Juden am Anfang der Aufarbeitung, erkämpften sich nach und nach auch andere Opfer-Gruppen die Wahrnehmung der Öffentlichkeit: Kommunisten, Christen, Sinti und
Roma oder Homosexuelle. Nahezu vollständig ausgeblendet aus Erinnerung, Forschung und Wiedergutmachung aber waren die Träger des schwarzen oder grünen Winkels in den KZ: Mit ihnen kennzeichneten die Nazis die "Asozialen" und "Berufsverbrecher".

Dass diese Menschen bisher kaum gesehen wurden, hat auch mit der Einschätzung von Überlebenden der Konzentrationslager zu tun. Eugen Kogon, der das KZ Buchenwald überlebte, schrieb in seinem Buch "Der SS-Staat", von "üblen, zum Teil übelsten Elementen", die andere Häftlinge schikanierten.

Wer den grünen Winkel trug, stand in der Rangfolge der KZ-Gefangenen ganz unten. "Ein großer Teil dieser Menschen war so, dass man die Umwelt tatsächlich vor ihnen schützen musste", schrieb die Wiener Ärztin Ella Lingens, selbst Gefangene in Auschwitz.

Erst spät nahm sich die historische Forschung dieses Themas an und begann ein differenziertes Bild dieser Opfer-Gruppe zu zeichnen. Zum Beispiel von den "vergessenen Frauen von Aichach". Aus dem größten bayerischen Frauengefängnis wurden ab 1943 mindestens 326 Frauen nach Auschwitz deportiert, wo die meisten innerhalb weniger Wochen umkamen. Dabei handelte es sich um Gefangene in Sicherheitsverwahrung, darunter Frauen, die wegen kleiner Diebstähle, Abtreibungen, Prostitution oder Betrugs mehrfach verurteilt waren.

Über die Nachkriegszeit schreibt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags: "Tatsächlich fand die Diskriminierung der "Asozialen" in den Lagern durch das Aufsichtspersonal und die Mithäftlinge ihre Fortsetzung in der unterschiedlichen Behandlung der verschiedenen Opfer-Gruppen in den beiden deutschen Nachkriegsgesellschaften."

Eine organisierte Interessenvertretung für diese NS-Opfer habe es nie gegeben. "Die nach Kriegsende rasch gegründeten Opfer-Verbände erkannten ehemalige "asoziale" und "kriminelle" Mithäftlinge nicht als Leidensgenossen an und lehnten es ab, sie als Mitglieder aufzunehmen oder deren Interessen wahrzunehmen. Vielmehr wurden sie als lästige Konkurrenten im Kampf um Anerkennung und Entschädigung empfunden."

Demgegenüber stellte der Bundestag nach 75 Jahren fest: Niemand wurde zu Recht in einem Konzentrationslager inhaftiert, gequält und ermordet. Das war der Initiative Nonnenmachers zu verdanken, der eine Petition auf den Weg gebracht hatte.

"Der Bundestag hat beschlossen, dass die jahrzehntelange Vernachlässigung der Forschung angegangen wird, aber wo bleiben dafür die finanziellen Mittel?", beschreibt Nonnenmacher die Auslöser für die Gründung des Angehörigen-Vereins. Als Verband könne man mehr politischen Einfluss geltend machen. Ungeklärt sei auch die Erforschung der Verfolgungsinstanzen, etwa welche Rolle die Kriminalpolizei gespielt habe.

Ein Problem auf dem Weg zur Organisation ist auch die Sprache. Die NS-Begriffe "Asoziale" oder "Gewohnheitsverbrecher" wolle man nicht benutzen. "Verband für die verleugneten NS-Opfer" sei ein Vorschlag, erklärt Nonnenmacher. Denn sie seien verbal jahrzehntelang verleugnet worden, auch in den betroffenen Familien. Deren Angehörige hat Nonnenmacher aufgerufen, sich an der Verbandsgründung in Nürnberg zu beteiligen.

Bildunterschrift: Unter den Linden mit Blick in Richtung Brandenburger Tor (1939).

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MiGAZIN, 23.01.2023:

Historikerin / Kinder aus Migranten-Familien in NS-Gedenken einbeziehen

23.01.2023 - 16.00 Uhr

Die Vermittlung historischen Wissens ist nach Überzeugung der Historikerin Christina Morina hervorragendes geeignet, um Integration zu fördern. Zugleich warnt sie davor, historische Gedenken für aktuelle politische Ziele zu vereinnahmen.

Von Andreas Duderstedt

Die Bielefelder Historikerin Christina Morina hält es für wichtig, Kindern und Jugendlichen aus zugewanderten Familien gleichberechtigt historisches Wissen über die NS-Zeit zu vermitteln. Historisches Wissen, Heranwachsenden nahe gebracht, sei "ein hervorragendes Feld, um Integration zu fördern", sagte die Professorin der Universität Bielefeld dem "Evangelischen Pressedienst". "Auch und gerade wenn Kinder und Jugendliche durch ihre Herkunft nicht persönlich betroffen sind, ist dies eine wichtige pädagogische Aufgabe."

Die Neugier und Offenheit von Kindern gelte es zu fördern, um historische, aber auch über die Geschichte hinausführende Erkenntnisse zu vermitteln, sagte Morina. "Gerade auch in einer sich rasant verändernden Gesellschaft sind grundsätzliche Fragen wichtig wie: Wann schlägt Diskriminierung in Gewalt um?"

Die Historikerin unterstrich die Bedeutung von Gedenktagen wie dem Holocaust-Gedenktag am 27. Januar oder auch dem Tag der Reichspogromnacht am 9. November 1938: "Jedes Gedenken braucht Rituale, den Moment des Innehaltens, das auch eine gewisse Würde hat." Inhaltliche Fragen könnten sein: "Welche gesellschaftlichen Voraussetzungen haben die nationalsozialistischen Verbrechen ermöglicht? Was hat das für Folgen - bis heute?" Lokalgeschichtliche Erinnerungen am jeweiligen Ort könnten dabei hilfreich sein.

Vorsicht vor historischen Analogien

Morina warnte jedoch davor, das historische Gedenken für aktuelle politische Ziele zu vereinnahmen, wenn es etwa darum gehe, vorrangig für heute "als marginalisiert wahrgenommene Gruppen oder bestimmte politische Programme" Partei zu ergreifen. Auch historische Analogien verwischten und vernebelten sowohl die geschichtlichen als auch die aktuellen Sachverhalte meist, erklärte sie. Die historische Forschung könne dennoch zur "gesellschaftlichen Selbstverständigung" beitragen.

Die Wissenschaftlerin betonte zugleich: "Das öffentliche Gedenken wandelt sich immer, es ist nicht statisch und nie abgeschlossen. Das ist aus historischer Sicht völlig natürlich." (epd/mig)

Bildunterschrift: Die erste Deportation von Juden.

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Südwestrundfunk, 23.01.2023:

Angeklagter soll für Polizisten Todesstrafe gefordert haben / Prozess gegen mutmaßlichen "Reichsbürger" in Trier

23.01.2023 - 06.07 Uhr

Von Jan Teuwsen

Ein Mann muss sich unter anderem wegen Volksverhetzung und Beleidigung vor dem Amtsgericht Trier verantworten. Er soll der so genannten Reichsbürger-Szene angehören.

Die Staatsanwaltschaft legt dem 51-Jährigen aus Trier mehrere Delikte seit vergangenem Februar zur Last. Er soll laut Anklage Polizisten als Verbrecher bezeichnet und für sie die Todesstrafe gefordert haben. Und er soll - als mutmaßlicher "Reichsbürger" - die Existenz der Bundesrepublik geleugnet haben.

Außerdem soll der Angeklagte Mitarbeiter von Behörden bedroht und beleidigt haben. Einen Mitarbeiter des Zensus soll er beispielsweise als Volksverräter beschimpft und gedroht haben, dass er "eine Unze Blei" kassiere.

Impfungen gegen Corona-Virus mit dem Holocaust verglichen

Auch um Straftaten im Internet geht es in dem Prozess - laut Anklage mutmaßlich Volksverhetzung: Auf Facebook soll der Angeklagte gegen die Corona-Politik gewettert und sie mit dem Holocaust verglichen haben. Er soll dort das Bild eines Davidsterns mit der Aufschrift "Nicht geimpft, Mensch zweiter Klasse" veröffentlicht haben.

Ein weiteres Bild zeigte laut Anklage das Konzentrationslager Auschwitz mit der Aufschrift "Impfen macht frei".

Außerdem soll der 51-jährige Trierer den ukrainischen Präsidenten mit Nazi-Symbolen abgebildet und den russischen Präsidenten Putin aufgefordert haben, eine "ganz kleine Atombombe" auf das Reichstagsgebäude in Berlin zu werfen.

Mehrjährige Haftstrafe möglich

Für die Hauptverhandlung ist zunächst ein Verhandlungstag angesetzt. Es werden eine Reihe von Zeugen gehört.

Was das Strafmaß anbelangt, drohen für Volksverhetzung bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug. Vom Schöffengericht kann laut Amtsgericht aber maximal eine Strafe von bis zu vier Jahren verhängt werden - sollte es darüber hinaus gehen, müsste der Fall vor das Landgericht.

Der Angeklagte aus Trier ist allerdings schon einschlägig vorbestraft. Das könnte die Strafe verschärfen.

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Westfalen-Blatt, 23.01.2023:

Münster: 5.000 gegen die AfD

Münster (WB/dpa). Etwa 5.000 Menschen haben Freitagabend in Münster gegen die AfD demonstriert. Der Bezirksverband Münster hatte zum Neujahrsempfang ins Rathaus eingeladen. Auf der Rednerliste stand auch der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke, der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft wird. Ein großes Polizeiaufgebot trennte die Demonstranten und die Teilnehmer des Empfangs im Rathaus. Die Kaufleute am Prinzipalmarkt und die Kirche nahmen am Protest unter dem Motto "Keinen Meter den Nazis" teil. Eine Demonstrantin wurde leicht verletzt, als sie eine Polizeisperre durchbrechen wollte.

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MiGAZIN, 23.01.2023:

Streit vorläufig beigelegt / Neue Infotafel am Regensburger Dom distanziert sich von "Judensau"

23.01.2023 - 20.00 Uhr

Lange ist über den richtigen Umgang mit der so genannten Judensau am Regensburger Dom gestritten worden. Vor einem Jahr dann einigten sich Freistaat, Kirche, Jüdische Gemeinde und Denkmalamt. Nun wurde eine neue Texttafel enthüllt.

Lange wurde über den Umgang mit der so genannten Judensau am Dom zu Regensburg diskutiert. Vor allem stand eine alte Informationstafel in der Kritik, weil sie zu wenig auffällig war und die historische Dimension der Juden-Feindlichkeit nicht ausreichend eingeordnet hatte. Am Montag ist nun eine neue Infotafel am katholischen Dom enthüllt worden. Mit deren Einweihung werde "ein Zeichen gegen Antisemitismus" gesetzt, sagte Bayerns Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler).

Die Tafel könne die Plastik historisch einordnen und deutlich machen, "dass sich der Freistaat als Eigentümer des Doms und die Diözese Regensburg als Nutzer von der judenfeindlichen Darstellung aus dem späten Mittelalter distanzieren", sagte der Minister. In Regensburg sei dies ein "Prozess mit Konsens" gewesen. Die Beteiligten eines Runden Tisches hätten "gemeinschaftlich einen Weg der Auseinandersetzung" mit diesem historischen Erbe gefunden, der als "Regensburger Weg" Vorbild für die Auseinandersetzung mit ähnlichen Schmähplastiken sein könne.

Distanzierung in zweiter Runde

Der bayerische Antisemitismus-Beauftragte und Initiator des Runden Tisches, Ludwig Spaenle, betonte, dass die Schmäh-Plastik "Stein gewordener Antisemitismus" sei. Der Text der vorherigen Infotafel sei zu wenig distanzierend und "nicht hinnehmbar" gewesen, sagte er. Es sei Zeit geworden, dass "das Schandmal eingeordnet und der ätzende Hass in einen historischen Kontext gestellt wurde", betonte Spaenle.

Auch die Diözese Regensburg und das Domkapitel seien daran interessiert gewesen, den Text der Tafel zu aktualisieren, sagte Domprobst Franz Frühmorgen. Im Rahmen eines Rundes Tisches von Freistaat, Kirche, Jüdischer Gemeinde und Denkmalamt sei dies nun gelungen. Die Diözese distanziere sich "in aller Entschiedenheit von solchen Verunglimpfungen und Schmähungen jüdischer Mitmenschen", ergänzte er.

Streit vom Tisch?

Vom Tisch dürfte der Streit um die "Judensau" damit allerdings nicht sein. Der neuen Infotafel ging ein langer Streit voraus und mehrere Gerichtsurteile auf Klage eines Mitglieds der Jüdischen Gemeinde. Zuletzt hatte der Gemeindekirchenrat für Irritationen gesorgt, nachdem er sich gegen die Empfehlung eines von ihm selbst beauftragten Expertengremiums für den Verbleib der Schmäh-Plastik ausgesprochen hatte. Der "Beirat zur Weiterentwicklung der Stätte der Mahnung" hatte Ende Juli 2022 noch eine zeitnahe Entfernung der Schmäh-Plastik empfohlen.

Von diesen antisemitischen Darstellungen aus dem Mittelalter gibt es viele in und an Kirchen und Gebäuden in Deutschland und in Bayern, etwa in St. Sebald in Nürnberg und an der Cadolzburg. Der Bundesgerichtshof hatte im Jahr 2022 geurteilt, dass eine entsprechende Schmäh-Plastik an der Wittenberger Stadtkirche nicht entfernt werden muss, weil sie durch die Informationstafeln zu einem Mahnmal geworden sei. Auch im Netz sorgt die Schmäh-Plastik immer wieder für Diskussionen.

Bewusste Diffamierung des Judentums

Eine Entfernung des Relikts vom Regensburger Dom stehe für die Beteiligten des Runden Tisches nicht zur Debatte - trotz der judenfeindlichen Darstellung. "Wenn man die Plastik entfernt, ist ja der Antisemitismus nicht verschwunden", sagte Ilse Danziger, Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde in Regensburg. Vielmehr biete die Infotafel die Chance, auf den bis heute existierenden Antisemitismus aufmerksam zu machen. "Das ist wegweisend für die Zukunft unseres Zusammenlebens", sagte sie.

Die Tafel ist an der Südseite des Doms gleich unterhalb der judenfeindlichen Schmäh-Plastik angebracht. Diese zeigt jüdische Männer, die an den Zitzen einer Sau saugen - eine bewusste Diffamierung des Judentums. In der christlichen Kunst verkörperte das Schwein vor allem den Teufel. Behauptet wurde daher, dass Jüdinnen und Juden mit dem Teufel im Bunde seien. (epd/mig)

Bildunterschrift: Lutherstadt Wittenberg - "Judensau" (um 1440) an der Stadtkirche St. Marien.

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Jüdische Allgemeine Online, 23.01.2023:

Debatte um Roger Waters: Messe Frankfurt sieht keinen Grund zur Absage

23.01.2023 - 18.24 Uhr

Jüdische Gemeinde Frankfurt fordert Ächtung des BDS-Antisemitismus

In der Debatte um Antisemitismus-Vorwürfe gegen Pink-Floyd-Mitbegründer Roger Waters (79) und Forderungen nach einer Konzert-Absage sieht sich die Frankfurter Messe vertraglich gebunden.

"Uns ist kein Urteil gegen Herrn Waters oder eine Strafverfolgung bekannt", teilte ein Sprecher der Messe Frankfurt GmbH am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

"Entsprechend verhält sich die Messe Frankfurt rechtskonform als Vertragspartnerin des Veranstalters und als neutrale Anbieterin von Veranstaltungsflächen." Die Veranstaltung zu stornieren, obliege dem Konzertveranstalter, hieß es weiter.

In der Festhalle auf dem Frankfurter Messegelände ist für den 28. Mai ein Konzert des britischen Musikers Roger Waters geplant. Zuletzt hatten sich Forderungen nach einer Konzert-Absage gehäuft.

So hatte unter anderem Hessens Antisemitismus-Beauftragter Uwe Becker und die Jüdische Gemeinde Frankfurt argumentiert, Waters habe sich in den zurückliegenden Jahren "immer mehr zu einem hasserfüllten Gegner des Staates Israel entwickelt". Waters trete "mit zunehmender Aggressivität für die antisemitische Boykott-Bewegung BDS ein". (dpa/ja)

Bildunterschrift: Prominentester BDS-Anhänger: der Musiker Roger Waters.

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MiGAZIN, 23.01.2023:

Erfolg vor Gericht / Polizei lehnt Bewerber mit Nazi-Tattoo ab

23.01.2023 - 19.00 Uhr

Ein Polizeianwärter, der rechtsextreme Tattoos trägt, hat keinen Anspruch auf Einstellung in den Polizeidienst. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Falle eines Mannes entschieden, der in Nazi-Schrift die Worte "Loyalty", "Honor" und "Respect" auf dem Rücken trug.

Wenn die Tätowierung eines Bewerbers an dessen charakterlicher Eignung zweifeln lässt, muss die Polizei ihn nach einem Gerichtsbeschluss nicht einstellen. Zwar ergebe sich heutzutage kein Pflichtverstoß, wenn jemand ein Tattoo trage, teilte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss mit. Allerdings spielten Inhalt und Ausgestaltung der Tätowierung eine Rolle. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier. (AZ.: 2 B 10974/22. OVG)

Im konkreten Fall bewarb sich ein Mann Anfang 2022 als Polizeikommissar-Anwärter. Während des Einstellungsverfahrens wurde den Angaben zufolge bekannt, dass er auf dem Rücken in der Schriftart "Old English" über die gesamte Schulterbreite die Worte "Loyalty", "Honor", "Respect" und "Family" eintätowiert trägt. Die Wortwahl der Tatoos finde eine weitgehende Entsprechung in Inhalten der ebenfalls zwischenzeitlich zerschlagenen rechtsextremistischen Gruppierung "Oldschool Society".

Die Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz lehnte die Einstellung ab und verwies auf Zweifel an der charakterlichen Eignung des Mannes: Diese Umstände ebenso wie auch die Kombination von gewählter Schriftart und Inhalt der Tätowierung begründeten Zweifel daran, ob der Träger für die Wahrung der Freiheitsrechte der Bürger und die Einhaltung rechtsstaatlicher Regeln uneingeschränkt einstehe.

Lebensfremde Begründung

Der Mann wollte daraufhin per einstweiliger Anordnung vorläufig in den Polizeidienst eingestellt werden. Das lehnte das Verwaltungsgericht Trier ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung und wies die Beschwerde des Antragstellers zurück.

"Als lebensfremd stelle sich die vom Antragsteller zu der Tätowierung abgegebene Erklärung dar, er habe die konkrete Schriftart "Old English" unter anderem deswegen ausgesucht, weil er sich privat für die Geschichte des "britischen Imperiums" interessiere und er dort Verwandtschaft habe", so das Gericht. (epd/mig)

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