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3 Artikel , 09.07.2021 :

Pressespiegel überregional

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Übersicht:


MiGAZIN, 09.07.2021:
Rechtsextremismus / Mitglieder der "Goyim Partei" stehen in Düsseldorf vor Gericht

Blick nach Rechts, 09.07.2021:
Rechtsextremistische Einstellungspotentiale

Blick nach Rechts, 09.07.2021:
Republikaner scheitern im Bundeswahlausschuss

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MiGAZIN, 09.07.2021:

Rechtsextremismus / Mitglieder der "Goyim Partei" stehen in Düsseldorf vor Gericht

09.07.2021 - 05.23 Uhr

Drei Deutsche stehen wegen Gründung einer internationalen Terror-Organisation vor Gericht. Ihnen wird die Verbreitung extrem rassistischer Inhalte vorgeworfen. Zwei von ihnen sitzen seit einem Jahr in Untersuchungshaft.

Wegen der mutmaßlichen Gründung und Unterstützung der rechtsextremistischen Vereinigung "Internationale Goyim Partei" müssen sich vom 29. Juli an drei deutsche Staatsangehörige vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten. Die 37, 38 und 60 Jahre alten Männer sollen über verschiedene Internet-Plattformen volksverhetzende Inhalte verbreitet haben, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Nach Angaben des Generalbundesanwalts handelt es sich dabei um "extrem antisemitische, fremdenfeindliche und den Nationalsozialismus verherrlichende Beiträge". Den Angeklagten wird deshalb die Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung vorgeworfen.

Der 37-jährige Angeklagte lebte den Angaben nach zuletzt im niederländischen Heerlen und soll ab 2014 die technische Infrastruktur für die Verbreitung der Beiträge geschaffen haben. Dazu soll er nach Erkenntnissen der Anklage mindestens 29 "Goyim-Ländergruppen" gegründet haben. Der 60-jährige Mitangeklagte stammt aus Berlin und soll gemeinsam mit dem 37-Jährigen die inhaltliche Ausrichtung der Vereinigung in einem "Goyim-Netzwerk" bestimmt haben.

Internationales Netzwerk

Der dritte, 38 Jahre alte Angeklagte schloss sich als Mitglied der Vereinigung an, war aber nicht Teil der Führungsgruppe. Allerdings stellte der Duisburger "in erheblichem Umfang" antisemitische Inhalte in der Ländergruppe "Goyim Partei Deutschland" sowie in anderen Bereichen des "Goyim-Netzwerkes" ein, wie es hieß.

Die 37 und 60 Jahre alten Männer wurden bereits Mitte Juli 2020 festgenommen und befinden sich in Untersuchungshaft. Für den Prozess sind zunächst 30 Verhandlungstage bis Mitte Januar vorgesehen. Der Begriff "Goyim" ist der Plural des hebräischen Wortes "Goi", der Bezeichnung für einen Nicht-Juden. (epd/mig)

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Blick nach Rechts, 09.07.2021:

Rechtsextremistische Einstellungspotentiale

Von Armin Pfahl-Traughber

Das Bielefelder Institut für Konflikt- und Gewaltforschung erhebt regelmäßig Daten zu rechtsextremistischen Einstellungen in Deutschland. In der Buchausgabe der aktuellen Studie werden nicht nur Daten präsentiert, geht es doch auch um Bedingungsfaktoren und Zusammenhänge. Damit wird auch ein für Rechtsextremisten relevanter gesellschaftlicher Resonanzraum deutlich.

Wie entwickelten sich demokratiegefährdende und rechtsextremistische Einstellungen in der Pandemie-Situation? Um eine Antwort auf diese Frage geben zu können, bedarf es eines Datenvergleichs mit der früheren Entwicklung. Und solche Erkenntnisse sind nur bei kontinuierlichen Untersuchungen möglich. Genau dies zeichnet auch das "Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit" (GMF)-Projekt aus, das vom Bielefelder Institut für Konflikt- und Gewaltforschung mittels repräsentativer standardisierter Umfragen durchgeführt wird.

Die dabei aktuell gewonnenen Erkenntnisse sind auch in einem einschlägigen Sammelband enthalten, welchen Beate Küpper und Andreas Zick mit dem Titel "Die geforderte Mitte. Rechtsextreme und demokratiegefährdende Einstellungen in Deutschland 2020 / 21" herausgegeben haben. Darin finden sich Analysen auf Grund einer Datenerhebung, wofür im Januar und Februar 2021 1.750 vollständige Interviews durchgeführt wurden. So lassen sich ältere Erkenntnisse überprüfen und neue Erkenntnisse gewinnen.

Ausmaß von einzelnen rechtsextremistischen Einstellungen

Bezogen auf das Ausmaß von rechtsextremistischen Einstellungen konstatieren die Forscher einen weiteren Rückgang, jetzt auf 1,7 Prozent der Befragten. Damit erfassen sie aber nur die Befragten, die allen 18 hier relevanten Aussagen "überwiegend" oder "voll und ganz" zugestimmt haben. Dieses Ergebnis irritiert indessen, denn es gibt auch hohe Zustimmungswerte.

Sie betreffen eindeutig antidemokratische und rechtsextremistische Einstellungen (Summe von "überwiegend" und "voll und ganz zustimmend", in Klammern die "teils / teils"-Werte): "Was Deutschland jetzt braucht, ist eine einzige starke Partei, die die Volksgemeinschaft insgesamt verkörpert": 18,4 Prozent (16,4 Prozent), "Wir sollten einen Führer haben, der Deutschland zum Wohle aller mit starker Hand regiert": 7,4 Prozent (8,2 Prozent) oder "Eigentlich sind die Deutschen anderen Völkern von Natur aus überlegen": 4,3 Prozent (12,3 Prozent). Demnach bestehen zu einzelnen Aussagen in diesem Sinne höheren Zustimmungswerte. Die Autoren fragen dann nach den Kontexten:

AfD-Wähler mit Einstellungen, nicht nur mit Protest-Motiven

Dazu gehören die klassischen Angaben aus der empirischen Sozialforschung, also Alter, Bildung, Geschlecht, Orientierung etc. Dass die AfD bei den meisten dieser Befragten eher gewählt wird, kann wohl kaum überraschen. Diese Erkenntnis ist gleichwohl wichtig, geht doch um Einstellungen und nicht nur um Protest bei einschlägigen Wähler-Voten. Es handele sich um "eine politische Entscheidung, die den eigenen Einstellungen durchaus entspricht". Bemerkenswert sind auch die Daten zur Entwicklung der "Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit", die allgemein bezogen auf diverse Gruppen zurückgehe.

Der Antisemitismus steige demgegenüber aber an. Dazu heißt es in der Analyse, dass dieser besonders "mit der Krise, also der Pandemie, in Zusammenhang gebracht wird, einer Krise, die Israel besonders gut durch eine effektive Prävention gemeistert hat". Es geht aber noch um viele darüber hinausgehenden Fragen, etwa Alltagsrassismus, Anti-Genderismus, Widerstandspostulate oder Verschwörungserzählungen.

Unverzichtbares Datenmaterial für differenzierte Untersuchungen

Erneut liegen damit bedeutsame Befunde aus der empirischen Forschung vor. Berechtigt lässt sich darüber streiten, ob alle genutzten Einstellungsstatements auch das Gemeinte trennscharf messen. Gleichwohl hat man es hier mit kontinuierlich erhobenen Daten auf einheitlicher Grundlage zu tun, welche auch Einschätzungen im zeitlichen Verlauf ermöglichen. Und dann beschränken sich die Autoren nicht darauf, lediglich die Daten zu präsentieren. Die vielen Fallanalysen wollen Zusammenhänge untersuchen. Und genau dadurch kann die Analyse hinsichtlich der Bedingungsfaktoren für rechtsextremistische Einstellungspotentiale vorangetrieben werden.

Bedauerlich ist, dass die Autoren und Herausgeber sich nicht mit früherer Kritik an ihren Studien beschäftigen. Denn ihre Kategorie der "Mitte" bleibt diffus, in der Forschung wird "Populismus" mitunter anders verstanden, und gefestigte Rechtsextremisten weisen nur selten geschlossene Weltanschauungen auf. Für eine Analyse extremistischer Einstellungspotentiale sind derartige Studien indessen unverzichtbar.

Andreas Zick / Beate Küpper (Hrsg.), Die geforderte Mitte. Rechtsextreme und demokratiegefährdende Einstellungen in Deutschland 2020 / 21, Bonn 2021 (J.H. Wietz-Verlag), 375 S.

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Blick nach Rechts, 09.07.2021:

Republikaner scheitern im Bundeswahlausschuss

Von Horst Freires

Der Bundeswahlausschuss beschäftigte sich zwei Tage lang mit den angezeigten Bewerbungen für die Bundestagswahl am 26. September. Zu den nicht zugelassenen Parteien zählen auch die Republikaner.

Die Republikaner (REP) erfüllten die formellen Voraussetzungen nicht, indem sie es versäumten, ihre Bewerbungsunterlagen fristgerecht bis zum 21. Juni einzureichen. Die Papiere gingen erst zwei Tage später ein, obwohl die Parteispitze sogar noch telefonisch auf die auslaufende Frist hingewiesen wurde. Turbulent bis konfus verlief die Diskussion zur Zulassung der Partei WiR2020, die wahrscheinlich ein juristisches Nachspiel haben dürfte.

WiR2020 oder Wir2020?

Beim Bundeswahlleiter Georg Thiel, der auch dem Ausschuss vorsteht, waren formal ordnungsgemäß zwei Bewerbungen der programmatisch der "Querdenken"-Bewegung zuzurechnenden WiR2020 eingegangen, eine davon mit der Schreibweise Wir2020. Gleich beide Vertretungen wurden am Donnerstag und Freitag zugelassen. In der Anhörung zum Zulassungsantrag am Freitag wiesen Vertreter der Antragsteller darauf hin, dass es sich eigentlich um ein und dieselbe Partei handele, die sich aber intern darüber streite, welche Satzung gilt und welcher Vorstand von Rechts wegen vertretungsberechtigt ist.

Beim Bundeswahlleiter Georg Thiel, der auch dem Ausschuss vorsteht, waren formal ordnungsgemäß zwei Bewerbungen der programmatisch der „Querdenken“-Bewegung zuzurechnenden WiR2020 eingegangen, eine davon mit der Schreibweise Wir2020. Gleich beide Vertretungen wurden am Donnerstag und Freitag zugelassen. In der Anhörung zum Zulassungsantrag am Freitag wiesen Vertreter der Antragsteller darauf hin, dass es sich eigentlich um ein und dieselbe Partei handele, die sich aber intern darüber streite, welche Satzung gilt und welcher Vorstand von Rechts wegen vertretungsberechtigt ist.

So variieren die vorgetragenen Mitgliederzahlen bei WiR2020 um die 4.000 gegenüber der am Freitag vorgetragenen Parteibasis von lediglich 54 Mitgliedern. Thiel unterstrich, dass es nicht Aufgabe des Bundeswahlausschusses sei, über Recht- oder Unrechtmäßigkeit einer Partei zu befinden, sondern nur über deren Wahlzulassung, wovon es nun allerdings zwei gibt.

Zu den Splitter-Gruppierungen, die nicht auf dem Wahlzettel auftauchen, gehören auch die sich als älteste Partei Deutschlands bezeichnende Deutsche Zentrumspartei, die Sächsische Volkspartei, Deutsche Tradition Sozial (DTS). Andererseits wurden aus dem rechten und rechtsoffenen Spektrum zugelassen: NPD, Der Dritte Weg, Deutsche Konservative, Deutsche Mitte, Die Bürgerrechtsbewegung Solidarität, Die Basis, Bündnis C - Christen für Deutschland sowie die Thüringer Heimatpartei.

Die Partei Die Rechte hatte keine Kandidatur eingereicht.

Bildunterschrift: Der Bundeswahlausschuss tagte zwei Tage, einige Parteien wurden nicht zugelassen.

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