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3 Artikel , 24.01.2023 :

Pressespiegel überregional

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Übersicht:


ka-news, 24.01.2023:
Anklage: "Reichsbürger" wollten Gesundheitsminister Karl Lauterbach entführen

Neue Westfälische, 24.01.2023:
Anklage wegen Entführungsplan für Lauterbach

MiGAZIN, 24.01.2023:
Verwaltungsgericht Köln / Keine Waffenscheine für Mitglieder rechtsextremer Vereine

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ka-news, 24.01.2023:

Anklage: "Reichsbürger" wollten Gesundheitsminister Karl Lauterbach entführen

Erst fliegt eine Gruppe auf, die Gesundheitsminister Karl Lauterbach entführen wollte. Später wird auch eine pensionierte Lehrerin verhaftet. Jetzt soll fünf Beschuldigten der Prozess gemacht werden.

Ein Stromausfall in ganz Deutschland und die Entführung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sollten erst der Anfang sein: Eine mutmaßliche Terror-Gruppe aus dem "Reichsbürger"-Milieu, die den Sturz der Bundesregierung geplant haben soll, muss sich aller Voraussicht nach bald vor dem Koblenzer Oberlandesgericht verantworten. Am 16. Januar sei dort Anklage erhoben worden, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Montag mitteilte. Die vier Männer und eine Frau sitzen schon länger in Untersuchungshaft.

Festnahmen im vergangenen Jahr

Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund vor. Drei der Männer und die Frau sollen in der Gruppe Rädelsführer gewesen sein, zwei der Männer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet haben.

Die vier Männer waren am 13. April 2022 an verschiedenen Orten in Deutschland festgenommen worden. Wie aus einem im November veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervorging, spielte dabei ein verdeckter Ermittler eine zentrale Rolle, der monatelang "im unmittelbaren Umfeld der Beschuldigten" eingesetzt war. Einer der Angeklagten hatte diesen verdeckten Ermittler unmittelbar vor seiner Festnahme zu einem Waffengeschäft getroffen.

Bei bundesweiten Durchsuchungen waren damals etliche Schusswaffen und Munition, Bargeld, Goldbarren, Silbermünzen und Devisen sichergestellt worden. Wenig später hatte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Mitte Oktober ließ sie dann noch in Sachsen die Frau festnehmen - eine pensionierte Lehrerin.

Nach den Erkenntnissen der Ermittler prägte sie maßgeblich die Ideologie der Gruppe, der zufolge das Deutsche Reich auf Grundlage der Verfassung von 1871 weiter existiere - die staatliche Grundordnung der Bundesrepublik könne daher keine Geltung beanspruchen. Gemeinsames Ziel sei es gewesen, "mittels Gewalt sowie zumindest unter Inkaufnahme von Todesopfern in Deutschland bürgerkriegsähnliche Zustände auszulösen und damit den Sturz der Bundesregierung und der parlamentarischen Demokratie herbeizuführen."

"Konkrete Vorbereitungen"

Dafür gab es laut Bundesanwaltschaft "zunehmend konkrete Vorbereitungen" und einen "dreistufigen Aktionsplan": Erst sollte demnach ein längerer bundesweiter Stromausfall herbeigeführt werden. Dann wollte die Gruppe den Bundesgesundheitsminister entführen. Beides sollte Chaos auslösen, um die Macht übernehmen zu können. Angedacht war unter anderem, den Bundespräsidenten oder Kanzler live im Fernsehen durch einen Schauspieler imitieren zu lassen - um die Absetzung der Bundesregierung bekannt zu geben. In der neuen Führung hätten sich vier der Angeklagten dann zentrale Funktionen zugedacht.

Wie es weiter hieß, hätten zwei der Männer spätestens seit Oktober 2021 in verschiedenen Chat-Gruppen Unterstützer gesucht. Zwischen Dezember 2021 und Februar 2022 habe es vier Zusammenkünfte in Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen gegeben, bei denen "das weitere konkrete Vorgehen geplant und fortentwickelt" worden sei.

Zulassung der Anklage wird geprüft

Eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz sagte, der Staatsschutzsenat werde nun prüfen, ob er die Anklage zulasse und das Hauptverfahren eröffne. Die Tatvorwürfe seien umfangreich, es müsse gründlich geprüft werden. Weil alle fünf in U-Haft seien, gelte aber das Beschleunigungsgebot in Haftsachen.

Das OLG Koblenz sei gewählt worden, weil einer der Angeschuldigten aus dem rheinland-pfälzischen Neustadt an der Weinstraße stamme. Die drei anderen Männer kommen nach früheren Angaben aus Falkensee bei Berlin sowie aus den Kreisen Landshut (Bayern) und Ammerland (Niedersachsen).

Im Sommer hatte Generalbundesanwalt Peter Frank angekündigt, künftig stärker gegen so genannte Reichsbürger vorgehen zu wollen. Am 7. Dezember hatte die Bundesanwaltschaft bei einer Großrazzia in der Szene 25 Beschuldigte festnehmen lassen - darunter frühere Offiziere und Polizeibeamte sowie eine ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete. Auch ihnen wird die Planung eines Staatsumsturzes vorgeworfen.

Bildunterschrift: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Bildunterschrift: Luftbild der Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof.

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Neue Westfälische, 24.01.2023:

Anklage wegen Entführungsplan für Lauterbach

Karlsruhe (dpa). Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen eine mutmaßliche Terror-Gruppe erhoben, die den Sturz der Bundesregierung und die Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplant haben soll. Der Prozess gegen die vier Männer und eine Frau, die seit 2022 in Untersuchungshaft sitzen, soll am Oberlandesgericht Koblenz stattfinden, wie die Behörde mitteilte. Allen Beschuldigten werde die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund vorgeworfen.

Die Ermittler gehen davon aus, dass sich die Gruppe spätestens im Januar 2022 zusammenschloss - mit dem Ziel, "mittels Gewalt sowie zumindest unter Inkaufnahme von Todesopfern in Deutschland bürgerkriegsähnliche Zustände auszulösen und damit den Sturz der Bundesregierung und der parlamentarischen Demokratie herbeizuführen". An deren Stelle habe ein autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild des Deutschen Kaiserreichs etabliert werden sollen. Die Pläne sollten mit einem länger dauernden bundesweiten Stromausfall und der Entführung des Gesundheitsministers einhergehen.

Die vier Männer waren am 13. April 2022 an verschiedenen Orten in Deutschland festgenommen worden. Vorausgegangen war ein Treffen eines der Männer mit einem verdeckten Ermittler zu einem Waffengeschäft.

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MiGAZIN, 24.01.2023:

Verwaltungsgericht Köln / Keine Waffenscheine für Mitglieder rechtsextremer Vereine

24.01.2023 - 17.00 Uhr

Mitglieder des Vereins "Aufbruch Leverkusen" haben keinen Anspruch auf einen Waffenschein. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Der Verein wird vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingeordnet. Das reiche aus für eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit.

Mitglieder des Vereins "Aufbruch Leverkusen" haben nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln keinen Anspruch auf die Erteilung eines Waffenscheins. Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis von Mitgliedern des Vereins ist aller Voraussicht nach rechtmäßig, wie das Gericht am Montag mitteilte.

In seinen Beschlüssen wies das Gericht die Eilanträge von zwei Mitgliedern des Vereins ab. Gegen die Beschlüsse können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde. (AZ: 20 L 1777/22 und 20 L 1784/22)

Das Verwaltungsgericht folge der Einschätzung des Landesverfassungsschutzamtes Nordrhein-Westfalen, dass es sich bei "Aufbruch Leverkusen" um einen rechtsextremistischen Verein handelt, dessen Mitglieder weitestgehend der aufgelösten Splitterpartei "pro NRW" angehörten, hieß es.

Gericht: Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ausreichend

In enger Zusammenarbeit mit dem von André Poggenburg initiierten Dachverband "Aufbruch Deutschland 2020" setze der von Markus Beisicht gegründete Verein "Aufbruch Leverkusen" insbesondere die fremden- und islamfeindlichen Kampagnen von "pro NRW" fort, begründete das Gericht sein Urteil.

Das Verwaltungsgericht Köln erläuterte, mit den Beschlüssen seine Rechtsprechung aus dem vergangenen Jahr fortzusetzen. Mit Urteilen von August und September 2022 sei bereits hinsichtlich des AfD-"Flügels" und der Partei "Der III. Weg" entschieden worden, dass die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung regelmäßig zur Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ausreicht. (epd/mig)

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