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09.09.2021 :
Pressespiegel überregional
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Übersicht:
MiGAZIN, 09.09.2021:
Angriff auf jüdisches Restaurant / Bewährungsstrafe im Chemnitzer Antisemitismus-Prozess
Der Tagesspiegel Online, 09.09.2021:
Nach Mordaufruf der Partei "Der III. Weg" / Staatsanwaltschaft muss zu "Hängt die Grünen"-Wahlplakaten ermitteln
MiGAZIN, 09.09.2021:
"Hängt die Grünen" / Zwickau lässt umstrittene Wahlplakate rechtsextremer Partei abhängen
Berliner Zeitung Online, 09.09.2021:
Bundestagswahl / Zentralrat der Juden mobilisiert gegen AfD: "Gefahr für unser Land"
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MiGAZIN, 09.09.2021:
Angriff auf jüdisches Restaurant / Bewährungsstrafe im Chemnitzer Antisemitismus-Prozess
09.09.2021 - 05.24 Uhr
Drei Jahre nach einem antisemitischen Angriff auf das jüdische Restaurant "Schalom" in Chemnitz hat sich ein Mann vor Gericht verantworten müssen. Ins Visier der Ermittler war der Vorbestrafte wegen einer DNA-Spur geraten. Vor Gericht schwieg er.
Im Prozess nach einem antisemitischen Angriff auf ein jüdisches Restaurant im August 2018 in Chemnitz ist der Angeklagte am Mittwoch zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden, die zu einer dreijährigen Bewährung ausgesetzt wurde. Das Amtsgericht Chemnitz sah es als erwiesen an, dass der 30-jährige Mann aus Niedersachsen aus einer Gruppe heraus das Restaurant "Schalom" angegriffen und den jüdischen Wirt mit mindestens einem Stein beworfen hat. Verurteilt wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Landfriedensbruchs.
Auf den mehrfach vorbestraften Mann waren die Ermittler gestoßen, weil eine DNA-Spur auf einem der Steine mit seiner übereinstimmte. Andere mutmaßliche Beteiligte des Angriffs konnten nicht gefasst werden.
Es dränge sich auf, dass der Angeklagte an der Tat beteiligt war, sagte Richter Dominik Börner in seiner Urteilsbegründung. Er habe sich außerdem zur Teilnahme an den rechtsextremistischen Aufmärschen 2018 in Chemnitz verabredet. Das sei aus einem Chat-Verlauf ersichtlich. Die Tat passe in sein politisches Weltbild.
Bewährung
Unter Berücksichtigung aller Umstände sei die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden, sagte Börner. Für den Angeklagten spreche, dass die Schäden bei dem Angriff gering waren und die Tat drei Jahre her ist. Zudem habe sich der Angeklagte seit 2019 nichts zuschulden kommen lassen.
Die Anklage hatte für den 30-Jährigen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat ohne Bewährung gefordert. In seinem Plädoyer betonte der Staatsanwalt den klaren antisemitischen Bezug der Tat. Der jüdische Hintergrund des Opfers sei dem Angeklagten bekannt gewesen.
Angeklagter schweigt
Die rechtsmotivierte Tat reihe sich in die damaligen Ereignisse in Chemnitz ein, sagte er. Der Angriff ereignete sich im Umfeld rechtsextremer Aufmärsche im August 2018 in Chemnitz, bei denen es zu gewaltsamen Ausschreitungen kam. Die Attacke auf das jüdische Restaurant wurde erst Tage später öffentlich bekannt.
Der Verteidiger hatte einen Freispruch beantragt. In seinem Plädoyer betonte er, dass die Tat seinem Mandanten nicht abschließend zugeordnet werden könne. Es sei unklar, wie der Stein mit der DNA-Spur des Niedersachsen vor das Restaurant gekommen sei und wer überhaupt die Steine geworfen habe. Der 30-Jährige selbst schwieg vor Gericht.
Es hat geknallt
Der Gastwirt Uwe Dziuballa war bei dem Angriff an der Schulter verletzt worden. Es sollen mindestens fünf faustgroße Schottersteine und eine Bierflasche in seine Richtung geworfen worden sein.
Dziuballa sagte vor Gericht, er sei am Abend des 27. August 2018 routinemäßig vor sein Restaurant gegangen, um nachzuschauen, ob alles in Ordnung ist. Kurz darauf habe er einen dumpfen Schlag an der Schulter gespürt. Um ihn herum habe es geknallt. Zuvor habe er eine Gruppe dunkel gekleideter Menschen wahrgenommen.
"Judensau"
"Gefühlt waren es 100 Leute, real zwischen zehn bis zwölf Personen", sagte der Gastwirt. Sie hätten "Judensau" und "Verschwinde!" gerufen. Einige seien vermummt gewesen. Er könne sich noch an die Augen erinnern. Diese seien voller Hass gewesen.
Auslöser für die Aufmärsche 2018, mit denen Chemnitz bundesweit Negativ-Schlagzeilen machte, war der gewaltsame Tod eines 35-jährigen Chemnitzers am Rande des Stadtfestes. Wegen des tödlichen Angriffs wurde 2019 ein Syrer zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. (epd/mig)
Bildunterschrift: Schalom, das jüdische Restaurant wurde mit Flaschen und Steinen beworfen von mutmaßlichen Neonazis.
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Der Tagesspiegel Online, 09.09.2021:
Nach Mordaufruf der Partei "Der III. Weg" / Staatsanwaltschaft muss zu "Hängt die Grünen"-Wahlplakaten ermitteln
09.09.2021 - 16.54 Uhr
Die rechtsextreme Partei "Der III. Weg" ruft zum Mord an Grünen-Politikern auf. Zwickau lässt die Plakate entfernen, die Staatsanwaltschaft muss ermitteln.
Von Julius Geiler
Die Staatsanwaltschaft im sächsischen Zwickau muss zu Wahlplakaten einer rechtsextremen Splitterpartei mit dem Aufruf "Hängt die Grünen!" ermitteln. Die Behörde hatte zunächst mangels Anfangsverdachts Ermittlungen abgelehnt, wurde am Donnerstag aber von der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft dazu angewiesen. Es handle sich um einen Anfangsverdacht der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und der Volksverhetzung.
Die Grünen hatten wegen des Slogans Anzeige erstattet. Die Partei kündigte zudem an, auch in anderen Regionen Sachsens gegen die Plakate vorzugehen. Die Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft bezieht sich derzeit aber ausschließlich auf den Fall in Zwickau, wie ein Sprecher der Behörde betonte.
Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) sprach von einem "Hass-Aufruf", was kein Mittel des Wahlkampfs sein dürfe. Die Plakate zeugten von zynischer Menschenverachtung.
Mit dem Mordaufruf an den Grünen versucht die rechtsextreme Partei "Der III. Weg" derzeit Wähler und Wählerinnen in Sachsen und Bayern zu gewinnen. Die Grünen sehen in dem Motiv eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten. "Der III. Weg" tritt erstmals mit einer Landesliste in den beiden Ländern zur Bundestagswahl am 26. September an.
Die Partei gründete sich 2013 unter maßgeblicher Beteiligung ehemaliger NPD-Funktionäre und rechtsextremer Aktivisten verbotener Neonazi-Kameradschaften. In ihrer Programmatik verfolgte sie einen so genannten "Deutschen Sozialismus" in Anlehnung an den historischen Nationalsozialismus.
Nach Tagesspiegel-Informationen sind die Plakate mit dem konkreten Slogan "Hängt die Grünen!" und dem Aufruf "Wählt deutsch!" erstmals im Laufe des Sonntags im Großraum Zwickau aufgetaucht.
Eine Sprecherin der Zwickauer Polizei sprach von vereinzelten Plakaten in den Städten Zwickau, Plauen, Auerbach und Werdau. Einer der Tötungsaufrufe hängt direkt vor dem Zwickauer Wahlkreisbüro der Demokraten an einer Laterne - und zwar gezielt über Wahlwerbung der Grünen. Daraufhin hat die Partei ihre erste Anzeige erstattet.
Die Stadt Zwickau reagierte am Mittwoch und lässt die Plakate nun entfernen. Die Partei solle diese binnen drei Tagen abnehmen, teilte die Stadtverwaltung mit. Geschehe das nicht, werde die Stadt die Plakate selbst entfernen.
Zur Begründung hieß es, dass der Slogan einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die Menschenwürde darstelle. Ordnungsdezernent Sebastian Lasch erklärte: "Wer solche Machwerke aufhängt, soll sie auch selbst wieder abnehmen. Notfalls werden wir die Plakate jedoch entfernen lassen!"
Der örtliche Bundestagskandidat der Grünen, Wolfgang Wetzel, nannte die Plakate "eine Attacke auf Demokratie und Anständigkeit". Ihr einziger Zweck sei es, engagierte Demokraten einzuschüchtern, die sich für ein weltoffenes Zwickau einsetzen, sagte Wetzel.
Auch in Nordsachsen haben rechtsextreme Aktivisten der Partei nach eigenen Angaben das selbe Plakatmotiv in diversen Ortschaften in der Muldental-Region bis nach Bad Düben an Lichtmasten angebracht.
Am Dienstag hatte eine Sprecherin der Zwickauer Staatsanwaltschaft dem Tagesspiegel noch gesagt, dass die Motive im Freistaat zunächst weiter hängen bleiben dürften. Die Behörde habe keine strafrechtliche Relevanz des Slogans feststellen können, da man nicht wisse, "wer konkret angesprochen wird". Es könnte sich sowohl um Politiker als auch um Wähler der Partei handeln, sagte die Sprecherin. Außerdem sei keine konkrete Bedrohungslage ausgemacht worden, argumentiert die Staatsanwaltschaft.
Anders wird der Mordaufruf in München gehandhabt. In der bayerischen Landeshauptstadt wurden der Polizei im Laufe des Montags mehrere Plakate des "III. Weges" mit derselben Botschaft gemeldet. Laut einem Twitter-User habe sich eines der Plakate vor der Grünen-Parteizentrale am Sendlinger Tor befunden. Die Münchner Polizei bestätigte dem Tagesspiegel gegenüber aufgefundene Motive, die mehrere Dienststellenbereiche betrafen, konnte jedoch vorerst keine konkrete Anzahl nennen.
Im Unterschied zur sächsischen Polizei entschlossen sich Münchner Beamte und Beamtinnen die Plakate eigenhändig zu entfernen. Im Nachhinein habe man sich die Bestätigung der Staatsanwaltschaft eingeholt, die durch den Slogan eine Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten (Paragraph 126, Strafgesetzbuch) feststellte, erklärte eine Sprecherin der Pressestelle.
Bildunterschrift: Anhänger der Partei "Der Dritte Weg" bei einer 1. Mai-Demonstration in Plauen 2019.
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MiGAZIN, 09.09.2021:
"Hängt die Grünen" / Zwickau lässt umstrittene Wahlplakate rechtsextremer Partei abhängen
09.09.2021 - 05.21 Uhr
Im sächsischen Zwickau wirbt die rechtsextreme Partei "Der III. Weg" seit Montag mit Wahlplakaten mit dem Slogan "Hängt die Grünen". Drei Tage später will die Stadtverwaltung nun dagegen vorgehen. Die Staatsanwaltschaft sah keine strafrechtliche Relevanz. In München wurden die Plakate gleich entfernt.
Mit einem Mordaufruf versehene Wahlplakate der rechtsextremen Partei "Der III. Weg" müssen auf Anweisung der sächsischen Stadt Zwickau abgehängt werden. Die Aushänge mit dem Slogan "Hängt die Grünen" müssten innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Beseitigungsverfügung entfernt werden, teilte die Stadtverwaltung am Mittwoch mit. Begründet wird die Anordnung mit einem "Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und gegen den Anstand und die Würde des Menschen".
Die Zwickauer Oberbürgermeisterin Constance Arndt (Bürger für Zwickau) bezeichnete die Plakate der rechtsextremen Partei als "geschmacklos, unanständig und überflüssig". Ordnungsbürgermeister Sebastian Lasch (SPD) erklärte, "wer solche Machwerke aufhängt, soll sie auch selbst wieder abnehmen. Notfalls werden wir die Plakate jedoch entfernen lassen." Sollte die Parteiwerbung nicht fristgerecht abgenommen werden, werde die Stadt das übernehmen, hieß es.
"Nachfolger der NSDAP"
Laut sächsischem Landesverband der Grünen hat "Der III. Weg" die Plakate in der Nacht zum Montag in Zwickau angebracht. Diese seien gezielt über Wahlplakaten von Bündnis 90 / Die Grünen und dem Grünen-Direktkandidaten Wolfgang Wetzel platziert worden. Die Landesvorstandssprecherin der Grünen in Sachsen, Christin Furtenbacher, bezeichnete die Aktion als weiteren Versuch, Kandidierende, Mitglieder und Sympathisierende einzuschüchtern. Die Grünen erstatteten demnach eine Anzeige wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten.
Das Internationale Auschwitz Komitee verurteilte am Mittwoch die öffentlichen Morddrohungen und kritisierte eine zu langsame Reaktion der Behörden: "Die schlafmützige Haltung der örtlichen Polizeibehörden und der Staatsanwalt zeigt einmal mehr, wie schwer man sich in Deutschland mit ausgesprochenen Hardcore-Nazis tut", erklärte Exekutiv Vizepräsident Christoph Heubner in Berlin. Für Überlebende des Holocausts sei seit langem klar, dass die Partei in direkter Nachfolge der NSDAP stehe und bereit sei, ihre Haltung gewaltsam zu propagieren.
Staatsanwaltschaft sah kein Problem
Laut einem Bericht des "Tagesspiegel", sah die Zwickauer Staatsanwaltschaft keine Notwendigkeit, die Plakate mit den umstrittenen Slogans abzunehmen. Die Behörde habe keine strafrechtliche Relevanz feststellen können. Es sei nicht klar, "wer konkret angesprochen wird". Es könne sich sowohl um Politiker als auch um Wähler der Partei handeln, hieß es in dem Zeitungsbericht.
Medienberichten zufolge bewertet die Staatsanwaltschaft München das Plakat als öffentliche Aufforderung zu Straftaten. Begründung: "Der deutlich … lesbare Satz hat imperativen Charakter und fordert zu einer Tötung von Mitgliedern der Partei "Die Grünen" auf." Dort wurden die Plakate von der bayerischen Polizei noch am gleichen Tag entfernt.
CDU und SPD solidarisch mit Grünen
CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak hat Wahlplakate verurteilt. "Die Mordaufrufe gegen die Grünen in Bayern und Sachsen widern mich an", sagte Ziemiak am Mittwoch der Tageszeitung "Welt". "Eines ist klar: Als Demokraten halten wir zusammen gegen Angriffe von Rechtsaußen in unserem Land. Volle Solidarität mit den Grünen", sagte Ziemiak.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, kritisierte in derselben Zeitung die Entscheidung der Zwickauer Staatsanwaltschaft, die Wahlplakate nicht entfernen zu lassen. "Wer nicht erkennt, wie die Plakate gemeint sind, ist mit politischer Blindheit geschlagen", sagte Schneider: "Die Justiz in Sachsen darf nicht durch Handlungsunfähigkeit zu einem politischen Klima beitragen, in dem Gewalt als Mittel des Wahlkampfes hingenommen wird." (epd/mig)
Bildunterschrift: Wahlplakat sorgt für Empörung.
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Berliner Zeitung Online, 09.09.2021:
Bundestagswahl / Zentralrat der Juden mobilisiert gegen AfD: "Gefahr für unser Land"
09.09.2021 - 20.25 Uhr
Rund 60 Organisationen unterstützten den Aufruf des Zentralrats der Juden. Die AfD-Antisemitismus-Beauftragte Beatrix von Storch weist die Vorwürfe zurück.
Berlin. Gut zwei Wochen vor der Bundestagswahl hat der Zentralrat der Juden einen Aufruf gegen die Alternative für Deutschland gestartet. "Wählen Sie am 26. September 2021 eine zweifelsfrei demokratische Partei und helfen Sie mit, die AfD aus dem Deutschen Bundestag zu verbannen", heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Erklärung des Zentralrats und Dutzender weiterer Organisationen.
Die AfD sei eine Partei, in der "Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit ihren Nährboden finden". AfD-Politiker hätten die Vernichtung der Juden während des Nationalsozialismus verharmlost, sie betrachteten Minderheiten als minderwertig und nähmen an "Querdenker"-Demos teil, wo Menschen "mit dem Tragen des so genannten Gelben Sterns das erlittene Leid von Millionen Opfern der Schoah verhöhnen". Die Partei sei "eine Gefahr für unser Land".
Von Storch: AfD rechnet bei jüdischen Wählern mit starkem Zuspruch
Die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch wies die Vorwürfe zurück. Mit Initiativen zum Verbot der Hisbollah, der Boykott-Bewegung BDS und zur Abschaffung der Kennzeichnung jüdischer Produkte aus dem Westjordanland habe "die AfD mehr für den Schutz jüdischen Lebens getan als jede andere Partei im Bundestag". Die Partei rechne deshalb bei jüdischen Wählern mit starkem Zuspruch. "Daran wird auch der vor der Wahl inszenierte Aufruf von Funktionären wenig ändern", erklärte von Storch, die Antisemitismus-Beauftragte der AfD.
Zu den 60 Organisationen, die den Aufruf des Zentralrats unterstützt hatten, gehören viele Landesverbände jüdischer Gemeinden sowie internationale Organisationen wie der World Jewish Congress.
Bildunterschrift: Die AfD sei laut der Erklärung eine Partei, in der "Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit ihren Nährboden finden".
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