Neue Westfälische - Zeitung für das Lübbecker Land ,
01.08.2020 :
Die AfD ist erst einmal raus
Ratsherr Dieter Wiegmann (WL) wirft der AfD "Erpressung" vor
Klaus Frensing
Lübbecke. Die AfD in Lübbecke ist erst einmal raus. Der Wahlausschuss hat einstimmig die Zulassung der Wahlvorschläge der "Alternative für Deutschland" zur Wahl am 13. September abgelehnt. Drei Tage hat die Partei nun Zeit, gegen diesen Beschluss Einspruch einzulegen. Dann hat der Kreis-Wahlausschuss die Angelegenheit zu prüfen und zu entscheiden.
Fakt ist, dass die Lübbecker AfD die eigentlich vorgeschriebene Einberufung einer Mitglieder- oder Delegiertenversammlung zur Aufstellung der Kandidaten für die Wahl nicht zustande gebracht hat. Für eine solche Versammlung sind mindestens drei Mitglieder erforderlich. Dieses ist jedoch der Lübbecker AfD - trotz mehrfacher telefonischer Ansprache, wie AFD-Vertrauensperson und Kreissprecher Sebastian Landwehr eidesstattlich versichert hat, nicht gelungen. Die Partei hatte daraufhin auf eine schriftliche Einladung verzichtet und auf ihrem Kreisparteitag am 6. Juli eine Satzungsänderung beschlossen, um auf einer Wahlberechtigten-Versammlung, zu der neben Mitgliedern auch Interessierte zugelassen sind, die Kandidaten aufstellen zu können. Dies ist laut Kommunalwahlgesetz möglich, aber nur, wenn "Versuche, eine Mitglieder- oder Delegierten-Versammlung zustande zu bringen, ernsthaft und gegebenenfalls satzungsgemäß wiederholt unternommen worden und gescheitert sind".
Am 21. und am 26. Juli, kurz vor dem Ende der Einreichungsfrist, nominierte die AfD auf zwei Wahlberechtigten-Versammlungen zwölf Kandidaten, von denen jedoch nur zwei der Partei angehören. Die Kernfrage lautet nun: Reicht es aus, sich telefonisch bemüht zu haben, zu einer Mitglieder-Versammlung einzuladen, oder ist dafür zwingend eine schriftliche Einladung erforderlich?
Nach Auffassung der Verwaltung reichen die "nachvollziehbare Begründung und die Versicherung an Eides statt als Nachweis aus". Wahlleiter Roland Kelle machte aber auch deutlich, dass es keine rechtsverbindliche Auskunft zu diesem Fall gebe. "Die Meinungen dazu sind widersprüchlich", unterstrich er. Er habe noch mit dem stellvertretenden Landeswahlleiter gesprochen, auch der habe ihm nicht weiterhelfen können. Letztendlich müsse der Ausschuss entscheiden.
"Egal wie wir entscheiden, in beiden Fällen ist es möglich, die Wahl anzufechten", sagte Klaus-Jürgen Bernotat (CDU) und beantragte eine Sitzungsunterbrechung, um sich mit den anderen Fraktionen zu beraten. Zuvor aber hatte Sebastian Landwehr den Ausschussmitgliedern mit auf den Weg gegeben, dass man bei Nichtzulassung durch alle Instanzen klagen werde. Das bedeute bei einem Erfolg der AfD, so Landwehr, dass die Wahlen ungültig wären. Dieter Wiegmann (WL) warf der AfD "Erpressung" vor. Nach kurzer Sitzungsunterbrechung wies Bernotat auf die rechtlichen Bedenken des Gremiums hinsichtlich der Zulassung hin. "Alle anderen haben es auch geschafft, Mitglieder-Versammlungen einzuberufen. Wir werden die Wahlvorschläge der AfD ablehnen und den Kreis-Wahlausschuss bitten, zu prüfen und zu entscheiden." Über Einsprüche entscheidet dieser am 14. August.
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Neue Westfälische - Zeitung für das Lübbecker Land, 01./02.08.2020:
Sieben Parteien und Wählergemeinschaften
Lübbecke (tir). Der Wahlausschuss hat über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zur Kommunalwahl in Lübbecke entschieden. Der Wahlvorschlag der Alternative für Deutschland (AfD) wurde nicht zugelassen. Zugelassen wurden für die Kommunalwahl in Lübbecke die Wählergemeinschaft Lübbecke (WL), Lübbecke Konkret (LK), die SPD, die Grünen, die CDU, die Partei "Die Linke" und die FDP.
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Westfalen-Blatt / Zeitung für Lübbecke, Espelkamp, Rahden und Stemwede, 01./02.08.2020:
AfD von Wahl vorerst ausgeschlossen
Wahlausschuss lehnt die Kandidaten-Vorschläge der Partei aus rechtlichen Gründen ab
Von Alexander Grohmann
Lübbecke (WB). Paukenschlag im Rathaus: Die AfD ist wegen eines Formfehlers - zumindest vorläufig - von der Lübbecker Kommunalwahl am 13. September ausgeschlossen worden. Der Wahlausschuss verweigerte den zwölf nominierten Kandidaten der Partei am Donnerstag die Zustimmung. Der Grund: Die AfD in Lübbecke hatte ihre Kandidaten nicht - wie eigentlich vorgeschrieben - auf einer Mitglieder- oder Delegierten-Versammlung, sondern auf einer Wahlberechtigen-Versammlung gewählt. Dies ist nur in schlüssig begründeten Ausnahmefällen erlaubt.
Schon vor der Sitzung am Donnerstag hatte Wahlleiter Roland Kelle mitgeteilt, dass die Verwaltung die Kandidaten-Vorschläge der AfD intensiver auf Rechtmäßigkeit geprüft hatte (wir berichteten). Die Verwaltung war letztlich aber zu der Auffassung gekommen, "dass die Partei ernsthaft über einen längeren Zeitraum bemüht war, eine Mitglieder-Versammlung durchzuführen". Der Wahlausschuss sah das anders und lehnte die Wahlvorschläge ab - damit wäre die AfD bei der Kommunalwahl außen vor.
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Die rechtskonservative Partei hat umgehend Beschwerde beim Kreis gegen die Entscheidung eingelegt. Das gab AfD-Kreissprecher Sebastian Landwehr am Freitag bekannt. Der Kreiswahlausschuss wird sich mit der Thematik am Freitag, 14. August, befassen. Er warnt: "Im Sinne der Stadt Lübbecke kann ich nur dafür plädieren, die AfD bei der Wahl zuzulassen. Lässt man uns nicht zu und wir bekommen hinterher Recht, dann muss es Neuwahlen geben", sagte Landwehr. Denn dann würde seine Partei die Wahl anfechten.
"Lässt man uns nicht zu und wir bekommen hinterher Recht, dann muss es Neuwahlen geben."
Sebastian Landwehr, AfD-Kreissprecher
"Wenn schon Regeln, dann für alle. Es ist nicht gerecht, wie das bei der AfD gelaufen ist", äußerte sich derweil Torsten Stank, SPD-Fraktionsvorsitzender und Mitglied des Wahlausschusses, über die in seinen Augen unzulässige Kandidaten-Nominierung durch die AfD. "Eine Kommunalwahl vorzubereiten, bedeutet viel Arbeit. Es gibt Fristen, die von allen Parteien einzuhalten sind, das ist extrem zeitintensiv. Das kann man nicht einfach so mit ein paar Anrufen machen", sagte Stank zur ausgebliebenen Mitglieder-Versammlung. Die anderen Fraktionen teilten diese Ansicht, wie das klare Votum verdeutlichte. Der Wahlausschuss lehnte die Wahlvorschläge der AfD "wegen erheblicher rechtlicher Bedenken" einstimmig mit 9 Ja-Stimmen ab.
Lübbeckes Wahlleiter Roland Kelle hatte es sich bei der Vorbereitung der Sitzung nicht leicht gemacht. "Die Kernfrage war, ob sich die Partei ernsthaft bemüht hat, im Vorfeld eine Mitglieder-Versammlung einzuberufen", unterstreicht Kelle, der sich bei der Abstimmung enthielt. Er finde für beide Sichtweisen Argumente. Ausschlaggebend für die Entscheidung war am Ende, dass die AfD keine Einladung für eine Mitglieder-Versammlung verschickt hatte. "Den letzten Nachweis hätte man mit einer Einladung bringen können", betonte Kelle.
Der Wahlleiter verwies zu Beginn der Sitzung auf den unüblichen Vorgang, dass die Wahlvorschläge der AfD auf zwei Wahlberechtigten-Versammlungen beschlossen wurden. Dies sei nur dann zulässig, "wenn eine Mitglieder-Versammlung nicht zustande kommt. Auf die Einladung zu einer Mitglieder-Versammlung wurde jedoch verzichtet, weil auch auf mehrfache telefonische Nachfrage hin zu keinem Zeitpunkt mehr als zwei Mitglieder bereit waren, an einer Mitglieder-Versammlung zur Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten teilzunehmen", so Kelle.
"Wenn schon Regeln, dann für alle. Es ist nicht gerecht, wie das bei der AfD gelaufen ist."
Torsten Stank (SPD), Wahlausschuss
Im Leitfaden für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen in NRW werde aber ausgeführt: "Zwingende Voraussetzung einer als Sonderfall zulässigen Wahlberechtigten-Versammlung nach Absatz 5 ist, dass Versuche, eine Mitglieder- oder Delegiertenversammlung nach Absatz 1 zustande zu bringen, ernsthaft und satzungsgemäß wiederholt unternommen worden und gescheitert sind."
Doch war das hier der Fall? Man könne, so Kelle, die Auffassung vertreten, dass die Wahl in einer Mitglieder-Versammlung "erst sicher gescheitert ist, wenn tatsächlich zu einer Versammlung eingeladen wurde, dann aber zu wenig Mitglieder erschienen sind". Man könne aber auch den Standpunkt vertreten, "dass die Einladung entbehrlich ist, wenn schon vorher feststeht, dass die Versammlung nicht beschlussfähig sein wird". Auch die im Vorfeld eingeholten Rechtsmeinungen waren widersprüchlich. Kelle: "Leider ist zu der konkreten Frage keine Rechtsprechung bekannt, weshalb sich auch der stellvertretende Landeswahlleiter nicht zu einer verbindlichen Rechtsauskunft in der Lage gesehen hat."
Michael Wolski (SPD), Mitglied des Wahlausschusses, hielt es für unglaubwürdig, dass die AfD zwölf Kandidaten aufbiete, sich aber keine drei Parteimitglieder zu einer Mitglieder-Versammlung bereit erklärten. Sebastian Landwehr (AfD), der als Vertrauensperson des Wahlvorschlages vor Ort war, erklärte, dass die Partei in Lübbecke nur wenige Mitglieder (9 / Anm. der Red.) habe und sich unter den zwölf Kandidaten nur zwei Parteimitglieder befänden. Der AfD-Sprecher betonte, dass trotz aller Bemühungen zu keinem Zeitpunkt eine ausreichende Zahl von Mitgliedern zu einer Versammlung bereit gewesen sei. Das wurde eidesstattlich versichert. "Viele Mitglieder wollen nicht öffentlich in Erscheinung treten - aus Angst vor Repressalien", sagte Landwehr auf Anfrage.
Ziel der AfD ist es laut Landwehr, bei der Wahl zwei Sitze im Rat zu erreichen, um eine Fraktion bilden zu können. Da die Nominierungsfrist abgelaufen ist, bleibt der Partei nur der Rechtsweg, um eine Legitimierung der Kandidaten zu erreichen. "Ich kann mir vorstellen, dass die Zeit für die AfD zu knapp geworden war, um eine Mitglieder-Versammlung auf die Beine zu stellen. Sie haben ja bis zuletzt händeringend nach Leuten für die Wahl gesucht", spekuliert SPD-Politiker Stank.
Jetzt ist der Kreiswahlausschuss am Zug. Stand jetzt sind bei der Wahl in Lübbecke nur sieben Parteien zugelassen.
Bildunterschrift: Wie viele Parteien sich im Lübbecker Rathaus am 13. September um Sitze im Rat bewerben können, ist wieder offen. Der Wahlausschuss der Stadt hat die Wahlvorschläge der AfD am Donnerstag abgelehnt und als Begründung rechtliche Bedenken genannt.
Bildunterschrift: Wahlausschuss-Mitglied Torsten Stank (SPD).
Bildunterschrift: AfD-Kreissprecher Sebastian Landwehr.
Kommentar
Wer politisch aktiv ist, muss sich auch an Spielregeln halten. Bei der AfD in Lübbecke dürfte das Regelwerk vor der Kommunalwahl zumindest stark gedehnt worden sein. Die Quittung erhält die Partei jetzt in Form der Ohrfeige durch den Wahlausschuss, der die Aufstellung der AfD-Kandidaten für nicht rechtmäßig erachtet. Die Tatsache, dass die Partei zwölf Kandidaten nominiert hat, aber nur neun Mitglieder in Lübbecke zählt, von denen gerade einmal zwei bereit waren, eine geforderte Mitgliederversammlung zu besuchen, zeigt eigentlich: Eine wirkliche Alternative für Lübbecke ist die Partei nicht.
Alexander Grohmann
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Westfalen-Blatt / Zeitung für Lübbecke, Espelkamp, Rahden und Stemwede, 01./02.08.2020:
Heute im Lokalteil / AfD bei der Wahl außen vor?
Die AfD darf bei der Kommunalwahl in Lübbecke möglicherweise nicht antreten. Der Wahlausschuss hat den Wahlvorschlägen der Partei auf Grund rechtlicher Bedenken die Zustimmung verweigert.
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Westfalen-Blatt, 01./02.08.2020:
AfD in Lübbecke nicht zugelassen
Lübbecke (WB/gag). Die AfD ist in Lübbecke von den Kommunalwahlen am 13. September vorläufig ausgeschlossen worden. Der Wahlausschuss der Stadt akzeptierte die Wahlvorschläge der Partei nicht. Das Gremium vertritt die Auffassung, dass es bei der Kandidaten-Nominierung Formfehler gab. So seien die zwölf AfD-Bewerber nicht - wie eigentlich vorgeschrieben - auf einer Mitgliede-Versammlung gewählt worden. Stattdessen berief die Partei ersatzweise zwei Wahlberechtigten-Sitzungen, um die Vorschläge abzusegnen. Begründung: Man habe sich bemüht, hätte aber die Mindestanzahl von drei Mitgliedern für eine Versammlung nicht zusammenbekommen. Haken an der Geschichte: Dies geschah alles nur telefonisch und nicht per offizieller Einladung.
Die Verwaltung hatte das Vorgehen geprüft und letztlich als rechtmäßig angesehen. Der Wahlausschuss sah es anders und votierte mit 9 : 0 Stimmen dagegen. Die AfD hat Beschwerde eingelegt, nun ist der Kreiswahlausschuss am Zug. AfD-Kreissprecher Sebastian Landwehr angriffslustig: "Im Sinne der Stadt Lübbecke kann ich nur dafür plädieren, die AfD zuzulassen. Lässt man uns nicht zu und wir bekommen hinterher Recht, muss es Neuwahlen geben." Insgesamt treten acht Parteien an.
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Westfalen-Blatt Online, 31.07.2020:
Paukenschlag: AfD von Lübbecker Kommunalwahl ausgeschlossen
31.07.2020 - 16.52 Uhr
Wahlausschuss lehnt Kandidaten-Vorschläge der Partei wegen eines Formfehlers ab
Lübbecke (WB). Paukenschlag im Rathaus: Die AfD ist wegen eines Formfehlers - zumindest vorläufig - von der Lübbecker Kommunalwahl am 13. September ausgeschlossen worden. Der Wahlausschuss der Stadt verweigerte den zwölf nominierten Kandidaten der Partei am Donnerstag die Zustimmung.
Von Alexander Grohmann
Der Grund: Die AfD in Lübbecke hatte ihre Kandidaten nicht - wie eigentlich vorgeschrieben - auf einer Mitglieder- oder Delegierten-Versammlung, sondern auf einer Wahlberechtigen-Versammlung gewählt. Dies ist nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt. Vor der Sitzung am Donnerstag hatte Wahlleiter Roland Kelle bereits mitgeteilt, dass die Verwaltung die Kandidaten-Vorschläge der AfD intensiver auf Rechtmäßigkeit geprüft hatte (wir berichteten). Die Verwaltung war letztlich aber zu der Auffassung gekommen, "dass die Partei ernsthaft über einen längeren Zeitraum bemüht war, eine Mitglieder-Versammlung durchzuführen". Der Wahlausschuss sah das komplett anders und legte sein Veto ein - damit wäre die AfD bei der Kommunalwahl außen vor.
"Im Sinne der Stadt Lübbecke kann ich nur dafür plädieren, die AfD bei der Wahl zuzulassen. Bekommen wir hinterher Recht, muss es nämlich Neuwahlen geben."
AfD-Kreissprecher Sebastian Landwehr
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Die rechtskonservative Partei hat umgehend Beschwerde beim Kreis gegen die Entscheidung eingelegt. Das gab AfD-Kreissprecher Sebastian Landwehr am Freitag bekannt. Der Kreiswahlausschuss muss sich mit der Thematik nun am Freitag, 14. August, befassen. "Im Sinne der Stadt Lübbecke kann ich nur dafür plädieren, die AfD bei der Wahl zuzulassen. Lässt man uns nicht zu und wir bekommen hinterher Recht, dann muss es Neuwahlen geben", sagte Landwehr. Denn dann würde seine Partei die Wahl anfechten.
"Wenn schon Regeln, dann für alle Parteien. Es ist nicht gerecht, wie das bei der AfD gelaufen ist."
Torsten Stank, SPD-Fraktionsvorsitzender
"Wenn schon Regeln, dann für alle. Es ist nicht gerecht, wie das bei der AfD gelaufen ist", äußerte sich dagegen Torsten Stank, SPD-Fraktionsvorsitzender und Mitglied des Wahlausschusses, über die in seinen Augen unzulässige Kandidaten-Nominierung durch die "Alternative für Deutschland". "Eine Kommunalwahl vorzubereiten, bedeutet viel Arbeit. Es gibt Fristen, die von allen Parteien einzuhalten sind, das ist extrem zeitintensiv. Das kann man nicht mit ein paar Anrufen machen", sagte Stank zur nicht durchgeführten Mitglieder-Versammlung. Die anderen Fraktionen teilten diese Ansicht, wie das klare Votum verdeutlichte. Der Wahlausschuss lehnte die Wahlvorschläge der AfD "wegen erheblicher rechtlicher Bedenken" einstimmig mit 9 Ja-Stimmen ab.
Lübbeckes Wahlleiter Roland Kelle hatte es sich bei der Vorbereitung der Sitzung nicht leicht gemacht. "Die Kernfrage war, ob sich die Partei ernsthaft bemüht hat, im Vorfeld eine Mitglieder-Versammlung einzuberufen", unterstreicht Kelle, der sich bei der Abstimmung enthielt. Er finde für beide Sichtweisen Argumente. Ausschlaggebend für die Entscheidung war, dass die AfD keine Einladung für eine Mitglieder-Versammlung verschickt hatte. "Den letzten Nachweis hätte man mit einer Einladung bringen können", betonte Kelle.
Wahlleiter Roland Kelle hatte den Vorgang im Vorfeld geprüft
Der Wahlleiter verwies am Donnerstag zu Beginn der Sitzung auf den unüblichen Vorgang, dass die Wahlvorschläge der AfD auf zwei Wahlberechtigten-Versammlungen beschlossen wurden. Dies sei nur zulässig, "wenn eine Mitglieder-Versammlung "nicht zustande kommt". Auf die Einladung zu einer Mitglieder-Versammlung wurde jedoch verzichtet, weil auch auf mehrfache telefonische Nachfrage hin zu keinem Zeitpunkt mehr als zwei Mitglieder bereit waren, an einer Mitglieder-Versammlung zur Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten teilzunehmen", so Kelle.
Im Leitfaden für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen 2020 in Nordrhein-Westfalen wird laut Verwaltung aber ausgeführt: "Zwingende Voraussetzung einer als Sonderfall zulässigen Wahlberechtigten-Versammlung nach Absatz 5 ist, dass Versuche, eine Mitglieder- oder Delegierten-Versammlung nach Absatz 1 zustande zu bringen, ernsthaft und satzungsgemäß wiederholt unternommen worden und gescheitert sind."
"Leider ist zu der Frage keine Rechtsprechung bekannt, weshalb sich auch der stellvertretende Landeswahlleiter nicht zu einer verbindlichen Rechtsauskunft in der Lage gesehen hat."
Roland Kelle, Wahlleiter der Stadt Lübbecke
Man könne, so Kelle, die Auffassung vertreten, dass die Wahl in einer Mitglieder-Versammlung "erst sicher gescheitert ist, wenn tatsächlich zu einer Versammlung eingeladen wurde, dann aber zu wenig Mitglieder erschienen sind". Man könne aber auch den Standpunkt vertreten, "dass die Einladung zu einer Mitglieder-Versammlung entbehrlich ist, wenn schon vorher feststeht, dass die Versammlung nicht beschlussfähig sein wird". Die Verwaltung hatte daher empfohlen, den Wahlvorschlag der AfD zuzulassen. Allerdings waren die vorliegenden Rechtsmeinungen laut Kelle widersprüchlich. "Leider ist zu der konkreten Frage keine Rechtsprechung bekannt, weshalb sich auch der stellvertretende Landeswahlleiter nicht zu einer verbindlichen Rechtsauskunft in der Lage gesehen hat", so Kelle.
Michael Wolski (SPD), Mitglied des Wahlausschusses, hielt es für unglaubwürdig, dass die AfD zwölf Kandidaten aufbiete, sich im Vorfeld aber nicht einmal drei Parteimitglieder zu einer Mitglieder-Versammlung bereit erklärten. Genauso sei es nach Angaben von Sebastian Landwehr, der als Vertrauensperson des Wahlvorschlages an der Sitzung teilnahm, aber gewesen. Der Kreissprecher erklärte, dass die Partei in Lübbecke nur wenige Mitglieder (9 / Anm. d. Redaktion) besitze und sich unter den zwölf Kandidaten nur zwei Parteimitglieder befänden.
Landwehr betonte, dass trotz aller Bemühungen zu keinem Zeitpunkt eine ausreichende Zahl von Mitgliedern zur Versammlung bereit gewesen sei. Das habe man eidesstattlich versichert. "Viele Mitglieder wollen nicht öffentlich in Erscheinung treten - aus Angst vor Repressalien", sagte Landwehr auf Anfrage dieser Zeitung.
Kreiswahlausschuss wird Entscheidung am 14. August beraten
Nach einer zehnminütigen Unterbrechung verkündete Klaus-Jürgen Bernotat (CDU) für den Wahlausschuss, dass der Wahlvorschlag der AfD abgelehnt wird. Da die Frist für die Nominierung zur Kommunalwahl abgelaufen ist, bleibt der Partei nur der Rechtsweg, um eine Legitimierung der zwölf Kandidaten zu erreichen. "Ich kann mir vorstellen, dass die Zeit für die AfD zu knapp geworden war, um eine Mitglieder-Versammlung auf die Beine zu stellen. Sie haben bis zuletzt händeringend nach Leuten für die Kommunalwahl gesucht", spekuliert SPD-Politiker Stank über Gründe, die letztlich zum Formfehler geführt haben könnten.
Sebastian Landwehr zeigt sich kämpferisch und siegessicher: "Natürlich werden wir gegen die Entscheidung des Wahlausschusses, die von der Empfehlung des Wahlleiters der Stadt grundlegend abweicht, Beschwerde einlegen", so der AfD-Kreissprecher am Freitag in einer Erklärung der Partei. "Die Angelegenheit geht jetzt an den Kreiswahlausschuss und ich bin der festen Überzeugung, dass dieses Gremium mit dem nötigen Abstand unsere demokratisch zustande gekommenen Wahlvorschläge zulässt." Die Entscheidung fällt somit am 14. August.
Nach dem jetzigen Stand sind bei der Lübbecker Wahl am 13. September aber statt acht nur noch sieben Parteien zugelassen.
Bildunterschrift: Paukenschlag im Lübbecker Rathaus: Der Wahlausschuss erklärte die Kandidaten-Vorschläge der AfD für die Kommunalwahl für unzulässig. Die Partei kündigte Beschwerde an.
Bildunterschrift: Rechtliche Bedenken: SPD-Fraktionsvorsitzender Torsten Stank hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit des AfD-Verfahrens. Der Wahlausschuss lehnte die Kandidaten-Vorschläge der Partei für die Kommunalwahl am Donnerstag mit 9 : 0 Stimmen ab.
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Mindener Tageblatt Online, 31.07.2020:
Ausschuss verweigert AfD in Lübbecke die Zulassung zur Wahl
31.07.2020 - 10.05 Uhr
Lübbecke. Acht Parteien und Wählergemeinschaften wollen zur Kommunalwahl in Lübbecke am 13. September antreten. Zugelassen vom Wahlausschuss wurden jetzt nur sieben. Einstimmig verweigerte das Gremium der Alternative für Deutschland (AfD) die Zulassung und stimmte damit gegen die Empfehlung der Verwaltung.
Die Wahlvorschläge der AfD hatten bereits im Vorfeld zu einer intensiven rechtlichen Prüfung durch die Verwaltung geführt. Die AfD in Lübbecke hatte ihre zwölf Kandidaten nämlich nicht - wie eigentlich vorgeschrieben - auf einer Mitglieder- oder Delegierten-Versammlung, sondern auf einer Wahlberechtigen-Versammlung gewählt. Grund war, wie AfD-Vertrauensperson Sebastian Landwehr eidesstattlich versichert hatte, dass er zwar die Lübbecker Parteimitglieder telefonisch angesprochen habe, aber zu keinem Zeitpunkt mehr als zwei Mitglieder bereit waren, an einer solchen Versammlung zur Aufstellung der Kandidaten teilzunehmen. Daraufhin hatte die AfD auf eine Einladung zu einer Mitglieder-Versammlung verzichtet.
Satzungsänderung am 6. Juli
Stattdessen wurde auf dem Kreisparteitag am 6. Juli mit einer Satzungsänderung die rechtliche Voraussetzung geschaffen, um eine Wahlberechtigten-Versammlung, an der neben wahlberechtigten Mitgliedern auch interessierte Personen teilnehmen können, durchzuführen. Am 21. und am 26. Juli haben zwei dieser Versammlungen stattgefunden, jeweils mit maximal zwei wahlberechtigten Parteimitgliedern. Zwar kann laut Kommunalwahlgesetz eine Partei "falls eine Mitgliederversammlung nicht zustande kommt, ihre Bewerber auf einer Versammlung der Wahlberechtigten aufstellen lassen", doch "zwingende Voraussetzung" eines solchen "Sonderfalls" sei, dass "Versuche, eine Mitglieder- oder Delegierten-Versammlung zustande zu bringen, ernsthaft und satzungsgemäß wiederholt unternommen worden und gescheitert sind".
Diesen "ernsthaften Versuch" sah der Wahlausschuss - anders als die Verwaltung - als nicht gegeben und stimmte geschlossen gegen die Zulassung der AfD. Wahlleiter Roland Kelle von der Verwaltung enthielt sich.
Sebastian Landwehr, Kreissprecher der AfD, kündigte an, gegen diese Entscheidung bis zur letzten Instanz vorgehen zu wollen. Er habe dafür auch die Unterstützung der Bundespartei, versicherte er. Zunächst einmal aber wird sich der Kreiswahlausschuss, der in den nächsten Tagen zusammen kommt, mit dem Fall beschäftigen.
Bildunterschrift: Ob die AfD bei diesem Wahlkampf in Lübbecke dabei sein wird, ist fraglich (Symbolbild).
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Neue Westfälische - Zeitung für das Lübbecker Land, 31.07.2020:
Ausschuss verweigert AfD in Lübbecke die Zulassung zur Wahl
Die Parlamentarier sehen Verfahrensfehler bei der Aufstellung der Kandidaten / Die AfD kündigt an, bis in die letzte Instanz gehen zu wollen
Klaus Frensing
Lübbecke. Acht Parteien und Wählergemeinschaften wollen zur Kommunalwahl in Lübbecke am 13. September antreten. Zugelassen vom Wahlausschuss wurden jetzt nur sieben. Einstimmig verweigerte das Gremium der Alternative für Deutschland (AfD) die Zulassung und stimmte damit gegen die Empfehlung der Verwaltung.
Die Wahlvorschläge der AfD hatten bereits im Vorfeld zu einer intensiven rechtlichen Prüfung durch die Verwaltung geführt. Die AfD in Lübbecke hatte ihre zwölf Kandidaten nämlich nicht - wie eigentlich vorgeschrieben - auf einer Mitglieder- oder Delegiertenversammlung, sondern auf einer Wahlberechtigen-Versammlung gewählt. Grund war, wie AfD-Vertrauensperson Sebastian Landwehr eidesstattlich versichert hatte, dass er zwar die Lübbecker Parteimitglieder telefonisch angesprochen habe, aber zu keinem Zeitpunkt mehr als zwei Mitglieder bereit waren, an einer solchen Versammlung zur Aufstellung der Kandidaten teilzunehmen. Daraufhin hatte die AfD auf eine Einladung zu einer Mitgliederversammlung verzichtet.
Stattdessen wurde auf dem Kreisparteitag am 6. Juli mit einer Satzungsänderung die rechtliche Voraussetzung geschaffen, um eine Wahlberechtigten-Versammlung, an der neben wahlberechtigten Mitgliedern auch interessierte Personen teilnehmen können, durchzuführen. Am 21. und am 26. Juli haben zwei dieser Versammlungen stattgefunden, jeweils mit maximal zwei wahlberechtigten Parteimitgliedern. Zwar kann laut Kommunalwahlgesetz eine Partei "falls eine Mitgliederversammlung nicht zustande kommt, ihre Bewerber auf einer Versammlung der Wahlberechtigten aufstellen lassen", doch "zwingende Voraussetzung" eines solchen "Sonderfalls" sei, dass "Versuche, eine Mitglieder- oder Delegiertenversammlung zustande zu bringen, ernsthaft und satzungsgemäß wiederholt unternommen worden und gescheitert sind".
Diesen "ernsthaften Versuch" sah der Wahlausschuss - anders als die Verwaltung - als nicht gegeben und stimmte geschlossen gegen die Zulassung der AfD. Wahlleiter Roland Kelle von der Verwaltung enthielt sich.
Sebastian Landwehr, Kreissprecher der AfD, kündigte an, gegen diese Entscheidung bis zur letzten Instanz vorgehen zu wollen. Er habe dafür auch die Unterstützung der Bundespartei, versicherte er. Zunächst einmal aber wird sich der Kreiswahlausschuss, der in den nächsten Tagen zusammen kommt, mit dem Fall beschäftigen.
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Westfalen-Blatt Online, 30.07.2020:
Wahlvorschläge der AfD intensiver geprüft
30.07.2020 - 09.58 Uhr
Mitglieder-Versammlung kam nicht zustande - Kandidaten telefonisch angesprochen
Lübbecke (WB). Wenn am heutigen Donnerstag, 30. Juli, der Lübbecker Wahlausschuss tagt (Beginn: 17 Uhr, Großer Sitzungssaal 200 im Verwaltungsgebäude), geht es auch um die zur Kommunalwahl eingereichten Wahlvorschläge. Der Ausschuss hat über deren Zulässigkeit zu befinden.
Von acht Parteien beziehungsweise Wählergemeinschaften liegen die Wahlvorschläge vor: Wählergemeinschaft Lübbecke, LK - Lübbecke Konkret, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, Die Linke, Alternative für Deutschland (AfD) und FDP. Die Verwaltung teilt mit, dass die Prüfung keine Beanstandung ergeben habe und schlägt vor, alle Vorschläge zuzulassen. Hingewiesen wird jedoch darauf, dass die Wahlvorschläge der AfD zu einer intensiveren rechtlichen Prüfung veranlasst hätten, "weil diese auf zwei Wahlberechtigten-Versammlungen beschlossen wurden". Die sei jedoch nur zulässig, wenn eine Mitglieder- oder Delegiertenversammlung nicht zustande komme.
Die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson hätten eidesstattlich versichert, dass alle Lübbecker Parteimitglieder im Mai und Juni von ihnen mehrfach telefonisch angesprochen worden seien, so die Verwaltung. Zu keinem Zeitpunkt seien mehr als zwei Mitglieder bereit gewesen, an einer Mitglieder-Versammlung zur Aufstellung der Kandidaten für die Kommunalwahl teilzunehmen. Für eine Versammlung seien jedoch mindestens drei Mitglieder erforderlich.
Satzungsänderung ermöglicht Wahlberechtigten-Versammlung
Statt zu einer Mitglieder-Versammlung einzuladen, wurde somit bei einem Kreisparteitag am 6. Juli mit einer Satzungsänderung die rechtliche Voraussetzung geschaffen, um eine Wahlberechtigten-Versammlung durchzuführen. Alle wahlberechtigten Parteimitglieder und andere interessierte Personen seien dann per E-Mail oder persönlich zu einer Wahlberechtigten-Versammlung am 21. Juli eingeladen worden. Am 26. Juli habe noch eine weitere Wahlberechtigten-Versammlung stattgefunden. An den Versammlungen hätten, wie angekündigt, nur maximal zwei wahlberechtigte Parteimitglieder teilgenommen. Die Teilnehmerlisten seien dem Wahlleiter, Roland Kelle, auf Nachfrage vorgelegt worden, so die Stadt. Die Wahlberechtigung der Teilnehmer sei von der Verwaltung geprüft worden.
Nach Auffassung der Verwaltung "reichen die nachvollziehbare Begründung und die Versicherung an Eides statt als Nachweis dafür aus, dass die Partei ernsthaft über einen längeren Zeitraum bemüht war, eine Mitglieder-Versammlung durchzuführen, dies aber wegen des Unwillens der Mitglieder gescheitert ist". Diese Rechtsauffassung habe auch der Städte- und Gemeindebund des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigt.
Bildunterschrift: Ihre Kandidaten für die Lübbecker Kommunalwahl hat die AfD auf eine eher unübliche Weise nominiert. Die Wahlvorschläge wurden von der Stadt intensiver geprüft.
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Westfalen-Blatt / Zeitung für Lübbecke, Espelkamp, Rahden und Stemwede, 28.07.2020:
Bürgermeister-Wahl: AfD meldet Kandidaten an
Bewerber für alle Bezirke außer in Lübbecke und Stemwede
Von Friederike Niemeyer
Espelkamp (WB). Die AfD hat für Espelkamp einen eigenen Bürgermeister-Kandidaten aufgestellt. "Die Unterlagen sind abgegeben", bestätigte dies Kreissprecher Sebastian Landwehr am Montag, nachdem er die Kandidatur bereits bei Facebook bekannt gegeben hatte. Aber um wen es sich handelt, das wollte Landwehr noch nicht öffentlich machen. Dies werde in den nächsten Tagen folgen. Die rechtspopulistische Partei stellt nun in Minden, Petershagen und Espelkamp Bürgermeister-Kandidaten.
Dietrich Janzen jedenfalls wird dieser Bürgermeister-Kandidat für Espelkamp nicht sein. Sebastian Landwehr bestätigte, dass Janzen, der sich 2017 vergeblich für einen Stadtverband eingesetzt hatte, die Partei verlassen hat. Janzen hat bereits eine neue politische Heimat gefunden: Am 20. Juni ist er auf der Gründungsversammlung des NRW-Landesverbands von "Bündnis C" zum stellvertretenden Landesvorsitzenden gewählt worden. Bündnis C ist die Nachfolgepartei der Partei bibeltreuer Christen PBC.
"Wir wollen im Rat die Vormachtstellung der CDU beenden."
Sebastian Landwehr, AfD-Kreissprecher
Nach Auskunft von Sebastian Landwehr hat die AfD auch am Montag noch, zum letztmöglichen Termin, Kandidaten-Vorschläge für die Ratswahlen bei den örtlichen Wahlämtern eingereicht. "Wir haben von den kreisweit 229 Wahlbezirken 217 mit eigenen Direktkandidaten besetzt. Das sind 95 Prozent", sagte der Kreissprecher. Damit deckt die AfD nach eigenen Angaben alle Kommunen des Kreises einschließlich Espelkamp komplett ab - mit Ausnahme von Lübbecke, wo 12 von 19 Bezirken besetzt wurden, und Stemwede, wo die Partei in 11 von 16 Bezirken antritt. Dies alles ist aber vorbehaltlich der in Kürze tagenden örtlichen Wahlausschüsse zu sehen. Dort wird entschieden, welche Wahlvorschläge am 13. September zugelassen werden. In Espelkamp ist dieser Termin am Montag, 3. August, um 16 Uhr im Rathaus.
Sebastian Landwehr sagte, die Werbeaktionen der AfD an den vergangenen Wochenenden etwa in der Lübbecker Fußgängerzone hätten den Durchbruch bei der Kandidatensuche gebracht. "In der Wahlkabine sieht ja keiner, wo jemand sein Kreuzchen macht. Aber auf dem Wahlschein mit seinem Namen zu stehen, das ist noch einmal etwas anderes", sagte Landwehr zu den Schwierigkeiten seiner Partei, Mandatsbewerber zu finden.
Gerade in Espelkamp erhofft sich die AfD eine gewichtige Rolle. "Hier haben wir unser größtes Wählerpotenzial. Wir wollen bei der Bürgermeister-Wahl eine Stichwahl erzwingen und im Rat die Vormachtstellung der CDU beenden", sagte Landwehr.
Bei den Kommunalwahlen 2014 war die AfD nur auf Kreisebene, also für den Kreistag, angetreten und hatte 5.180 Stimmen (4,2 Prozent) erreicht. Bei der Europa-Wahl 2019 erzielte die AfD kreisweit 12.800 Stimmen (9,1 Prozent). Hochburg war Espelkamp mit 12,8 Prozent (1.199 Stimmen).
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Am 30. Juli 2020 verweigerte der Wahlausschuss der Stadt Lübbecke (einstimmig), den zwölf nominierten Kandidatinnen / Kandidaten der Partei "AfD" - die Zulassung zur Kommunalwahl am 13. September 2020.
Am 27. Juli 2020 teilte Sebastian Landwehr, Sprecher des "AfD"-"Kreisverband Minden-Lübbecke", mit, die Partei trete zu der Kommunalwahl (am 13. September 2020), in Lübbecke in 12 von 19 Wahlbezirken an.
Am 25. Mai 2014 erzielte die "AfD" bei den Kreistagswahlen - im Kreis Minden-Lübbecke - 5.180 Stimmen (4,15 Prozent) - erreichte über die Reserveliste mit Thomas Röckemann sowie Markus Wagner zwei Sitze.
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www.minden-luebbecke.de/Service/Integration/NRWeltoffen
01./02.08.2020
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