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Neue Osnabrücker Zeitung ,
12.03.2010 :
Neonazi-Symbol irrtümlich tätowiert?
Georgsmarienhütte / Osnabrück (iza). Wegen Beleidigung, versuchter Nötigung und des Tragens verfassungsfeindlicher Symbole ist ein 48-Jähriger aus Georgsmarienhütte nach einer Berufungsverhandlung zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Osnabrück reduzierte damit die in Erstinstanz vom Amtsgericht Bad Iburg verhängte Geldstrafe um 500 Euro.
In einem Wohnhaus im Ortsteil Holzhausen hängt schon seit geraumer Zeit der Haussegen schief. Der Angeklagte, der dort mit zweien seiner sechs Kinder lebt, trug ein gerüttelt Maß an Schuld an diesen Zuständen. Wegen zweier Vorkommnisse in Verbindung mit Nachbarn hatte er sich vor Gericht zu verantworten. Zum einen hatte er eine nach Deutschland eingewanderte Frau während eines Streits mit den Worten beleidigt "Ihr Ausländer seid nur Abschaum!", man habe vergessen, sie zu vergasen. Gleichzeitig hatte er sie bedroht, er käme demnächst "mit 50 Glatzen, dann werden wir das klären".
Eine weitere Nachbarin hatte er mit "du Schlampe" titutuliert, ihr Schläge angedroht und versucht, sie in die Wohnung eines weiteren Nachbarn zu verfolgen, wohin die Frau flüchten wollte.
Letztlich noch ging es um das Tragen des Symbols einer als verfassungswidrig eingestuften Organisation. In diesem Falle war es das so genannte "Keltenkreuz", das als Symbol der rechtsextremen und verbotenen Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands in der rechten Szene Verbreitung findet. Das hatte der Angeklagte sich auf die rechte Halsseite tätowieren lassen und es bei zwei Gelegenheiten in Osnabrück und während der Holzhauser Kirmes zur Schau getragen, obwohl er unter der Auflage gestanden hatte, das beim Gang in die Öffentlichkeit zu verdecken.
Zu Beginn der Berufungsverhandlung überraschte der Anwalt des Angeklagten die Prozessbeteiligten mit dem Hinweis, seinen Mandanten als Opfer, nicht als Täter zu sehen. Die beiden Nachbarinnen hätten sich gegen ihn verschworen, und auch das "Keltenkreuz" sei nur an seinen Hals gelangt, weil der Tätowierer ihn nicht auf das geltende Verbot hingewiesen hatte.
Auf diese Darstellung wollte sich die Richterin nicht so ganz einlassen. "Das sind doch einige Sachen auf Ihrem Kopf, den ich mal als Gesamtkunstwerk benennen will, die eine andere Sprache sprechen", kommentierte sie. In die Haut auf dem Schädel des Georgsmarienhüttlers war neben einigen gotischen Schriftzeichen, einem "Reichsadler" mit ausgebreiteten Schwingen auch die Zahl 18 eintätowiert, die in Neonazi-Kreisen für die Initialen Hitlers steht.
Obwohl auch die Kleidung des Angeklagten - Turnschuhe, Jeans, Bomberjacke mit Camouflage-Design - anderes vermuten ließen, beharrte der Anwalt darauf, der 48-Jährige habe sich aus der rechten Szene zurückgezogen. Für ein gewaltiges Stirnrunzeln beim Vertreter der Anklage sorgte später die Aussage des 15-jährigen Sohnes des Georgsmarienhüttlers, zu keiner Zeit in der väterlichen Wohnung jemals verfassungsfeindliche Symbole bemerkt zu haben. Aktenkundig war die Aussage zweier Polizeibeamter, die allein im Wohnzimmer mehrere große Hakenkreuz-Fahnen bemerkt hatten.
Letzten Endes war es seine "saubere Weste", die die Richter der kleinen Strafkammer zu einer Verminderung der von der Erstinstanz ausgesprochenen Geldstrafe kommen ließen. Weil der Angeklagte bisher nicht straffällig in Erscheinung getreten und somit als Ersttäter zu betrachten ist und er als Frührentner über ein geringes Einkommen verfügt, wurde sie auf 2.000 Euro festgesetzt.
redaktion@neue-oz.de
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