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WebWecker Bielefeld , 18.01.2006 :

(Bielefeld) Rechtmäßigkeit des Kessels weiter ungeklärt

Der 'Bielefelder Kessel', bei dem am 25. April 1998 ein Polizeiaufgebot circa 300 Demonstranten stundenlang einkesselte und anschließend rund 100 festnahm, könnte in die Bielefelder Justizgeschichte eingehen. Denn noch immer ist ein offenes Verfahren zu dem Kessel vor dem Amtsgericht anhängig – und ein Ende nicht abzusehen.

Von Manfred Horn

Die Demonstration vor nun fast acht Jahren stand unter dem Motto 'Reclaim the street'. Die bunte Demonstration war mehr eine rollende Party mit politischem Inhalt, die auf der Siegfriedstraße neben dem Siegfriedplatz von der Polizei gestoppt und festgesetzt wurde. Initiiert wurde die Demonstration damals vom "Anti-A-33-Hüttendorf", das am 25. April sein fünfjähriges Bestehen feierte.

Die Situation vor Ort war dann schnell festgefahren. Mehrere Demonstrationsteilnehmer ketteten sich an Betonfässern an. Die Polizei versprach zunächst freien Abzug, verhaftete aber trotzdem. Ab 18 Uhr kam niemand mehr in den Kessel rein oder raus. Erst am späten Abend rief dann der Polizeieinsatzleiter einen Richter beim Amtsgericht an, der das Vorgehen der Polizei legitimierte.

Die Festgenommenen verbrachten die Nacht in diversen Gefängnissen in Ostwestfalen. Betroffene warfen der Polizei anschließend vor, sie seien unwürdig behandelt worden. So habe es für einige 15 Stunden lang kein Trinkwasser gegeben, einige hätten Wasser aus Hundenäpfen bekommen. Das Recht, vom Gefängnis aus Personen des Vertrauens zu benachrichtigen, sei nahezu allen verweigert worden. Viele wurden auch nicht erst um 8 Uhr morgens des Folgetages, wie der Richter bestimmt hatte, sondern Stunden später freigelassen.

Aktuell geht es vor dem Bielefelder Amtsgericht darum, dass drei der Festgenommenen gegen die Festnahmen an sich und gegen die Behandlung während der Festnahme prozessieren. Das Verwaltungsgericht Minden hatte eine Klage gegen die Versammlungslösung vor drei Jahren abgeschlagen. Der Streitwert wurde seitens des Gerichts so hoch angesetzt, dass die Klagenden damals rund 6.000 Euro zahlen mussten.

Wie der Prozess vor dem Amtsgericht ausgehen wird, ist völlig offen. Lange Jahre unternahm das Amtsgericht nichts, offenbar weil derartige Prozesse vor Amtsgerichten sehr selten sind und nicht zur üblichen Praxis solcher Gerichte gehören. Sie befassen sich eigentlich mit Straf- und Bußgeldsachen sowie mit zivil- und familienrechtlichen Streitigkeiten. Vor Jahren aber hatte sich das Verwaltungsgericht Minden in diesem Fall für nicht zuständig erklärt und die Angelegenheit an das Amtsgericht überwiesen. Sebastian Nickel, Anwalt der Klagenden, spricht zudem von einem Zwang zur Überprüfung entsprechend der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts.

"Wie auch immer an meine Telefonnummer geraten"

Im Oktober 2005 kam dann mit einer Anhörung vor Gericht etwas Bewegung in die Angelegenheit, die zuständige Richterin entschied aber nichts. Nun liegt den Klagenden ein Schreiben von Jürgen Grotevent, Richter am Amtsgericht vor. Er war es, der damals telefonisch sein Einverständnis mit dem polizeilichen Vorgehen gab. Denn wenn Personen, um Straftaten abzuwenden präventiv in Haft genommen werden, muss ein Richter zustimmen. In der Stellungnahme Grotevents bestätigt dieser den Anruf der Polizei vor knapp acht Jahren, auch wenn der den Monat nicht mehr genau erinnert: "An einem Sonnabend im Mai 1998 bin ich am späten Abend zwischen 22 und 23 Uhr während der Vorbereitungen für meinen am frühen Sonntagmorgen geplanten Start in den am Montag offiziell beginnenden Jahresurlaub von einem Einsatzleiter der Polizei angerufen worden der – wie auch immer – an meine Telefonnummer geraten war«." Die Frage nach der Zuständigkeit bejahte er.

Der Einsatzleiter wollte von ihm die Zustimmung zur Auflösung des Kessels und zur Ingewahrsahm-Nahme der Eingekesselten bis zum nächsten Morgen. Dabei nahm der Richter, wie er schreibt, die polizeiliche Entscheidung für den Kessel als "gegebene Tatsache" hin und betont, er habe zu keinem Zeitpunkt eine Erlaubnis oder gar Anordnung für den Kessel erteilt.

Er habe zum damaligen Zeitpunkt nicht angenommen, dass eine Regelung aller Einzelfälle verlangt werden könnte, bei denen er jeden einzelnen Betroffenen hätte anhören müssen. Eine solche Regelung von Einzelfällen, verbunden mit "der Auswahl der festzuhaltenden Personen, des Ortes und der Dauer ihrer Unterbringung dort, konnte und wollte ich schlechterdings nicht treffen", schreibt er. Nach geltendem Recht hätte er dies aber tun müssen, hätte mindestens bis zum nächsten Tag einen schriftlichen Beschluss einreichen müssen. Das er so nicht vorging, lag wohl tatsächlich daran, dass ihm die Rechtslage nicht geläufig war.

Für ihn konzentrierte sich alles auf die Frage, wie der Kessel vernünftig aufgelöst werden könne: "Meine Aufgabe habe ich in dieser Situation darin gesehen, das vorgestellte Polizeikonzept einer Abwicklung des Kessels pauschal zu bestätigen (oder ggf. mit den von der Polizei aufgezeigten wahrscheinlichen Konsequenzen auch nicht zu bestätigen)", schreibt Grotevent. Auch im Interesse der beteiligten Demonstranten habe er einen Beitrag zur schnellstmöglichen Beendigung des Kessels leisten wollen und habe dem Polizeibeamten erklärt: "Das geht in Ordnung."

Die Richterin am Amtsgericht wertet dieses Telefonat als Entscheidung des Richters und hält sich offen, das Verfahren an das Landgericht Bielefeld zu überweisen. "Es gibt aber gar keine Entscheidung im Rechtssinne", erklärt Nickel hingegen. Dazu hätte es einer klaren schriftlichen Fixierung bedurft, die hat es damals allerdings nicht gegeben. Verfolgt die Richterin ihre Linie, dann müssten die Betroffenen gegen die mündliche Entscheidung des Richters Grotevent vor dem Landgericht Beschwerde einlegen. Nickel geht noch einen Schritt weiter: "Eigentlich ist bis heute keine Entscheidung über den Kessel getroffen. Die Entscheidung, die der Richter Grotevent damals hätte treffen müssen, ist noch immer noch gefallen" – eben weil es nichts Schriftliches gab und die Betroffenen damals gar nicht angehört wurden. Und dann wäre weiter das Amtsgericht zuständig.

Zweifelsohne ist die Sache im April 1998 ziemlich schief gelaufen. Doch wie geht man nun damit um? Nickel befürchtet, dass sich die Gerichte die Verantwortung gegenseitig zuschieben. Dabei wollen die Kläger nur Klarheit, ob damals alles rechtens abgelaufen ist.


webwecker@aulbi.de

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