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Die Glocke ,
18.01.2006 :
Nach Georgien / Flüchtlingsfamilie aus Neuenkirchen abgeschoben
Rietberg-Neuenkirchen (ng). Nach der Abschiebung einer fünfköpfigen georgischen Familie, die seit Jahren in Neuenkirchen wohnte, herrscht bei den Schülern der Hauptschule Rietberg große Betroffenheit. Zwei Kinder der Flüchtlingsfamilie, die 1995 aus dem ehemaligen Sowjetstaat nach Deutschland gekommen war, besuchten die Bildungseinrichtung am Torfweg. "Mit der plötzlichen Abschiebung der Familie hat bei uns niemand gerechnet", sagte Schulleiterin Ingeborg Brack-Joos gestern im Gespräch mit der "Glocke". Die Gefühle der Mitschüler reichten von Trauer bis Wut. "Die meisten können nicht nachvollziehen, weshalb Hana und ihr jüngerer Bruder Otar von jetzt auf gleich nicht mehr da sind", erläuterte Ingeborg Brack-Joos. Die rechtlichen Hintergründe der Abschiebung könne sie nicht beurteilen. "Fest steht aber, dass die Menschlichkeit bei der ganzen Aktion auf der Strecke geblieben ist." Hana, die älteste Tochter der Flüchtlingsfamilie, sei eine fleißige und sozial engagierte Schülerin gewesen. "Im Sommer hätte sie ihr Abschlusszeugnis in der Tasche gehabt. Jetzt ist ihre schulische und berufliche Zukunft völlig ungewiss." Damit die Mitschüler von Hana und Otar die Hintergründe der Abschiebung besser nachvollziehen können, soll am nächsten Montag eine Informationsveranstaltung mit Rechtsanwalt Klaus Glasenapp stattfinden.
Kreis-Pressesprecherin Carola Adenauer rechtfertigte gestern die unangekündigte Abschiebung der fünfköpfigen Familie, die bereits seit September 2000 rechtskräftig gewesen sei. Am Samstagmorgen war ein Sondereinsatzkommando aus Bielefeld in das Wohnhaus der Familie an der Blütenstraße eingedrungen. Der noch schlafende Familienvater wurde mit Handschellen gefesselt, bevor er, seine Frau und die drei Kinder aufgeweckt wurden. Noch am Abend wurde die Familie in die georgische Hauptstadt Tiflis ausgeflogen. Durch die Außer-Gefecht-Setzung des Vaters sollte vermieden werden, dass die Situation eskaliert. Carola Adenauer: "Der Vater hatte immer wieder gedroht, im Fall einer Abschiebung sich und seine Familie umbringen zu wollen."
Der Anwalt der Familie, Werner Robbers aus Bielefeld, bestätigte, dass das letzte Wort in dem Abschiebeverfahren noch nicht gesprochen sei. "Das Verfahren auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung läuft noch", sagte er. Rein formal sei die Abschiebung zwar möglich gewesen. Die angespannte psychische und körperliche Verfassung aller Familienmitglieder und die nicht sicher gestellte medizinische Versorgung in Georgien hätten allerdings von der zuständigen Gü-tersloher Kreisverwaltung berücksichtigt werden müssen. Der Kreis beruft sich hingegen auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Minden, wonach keine medizinischen Gründe gegen die Abschiebung gesprochen hätten.
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