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www.hiergeblieben.de , 17.01.2006 :

Übersicht

Veröffentlichungen am 17.01.2006:


01.) Neue Westfälische:
Kritik nicht erwünscht / Paderborner Professor aus Beirat der Justizvollzugsanstalt Büren geworfen

02.) Paderborner Kreiszeitung / Neue Westfälische:
(Büren) In Beirat der Haftanstalt nicht erwünscht

03.) Westfalen-Blatt:
(Rietberg/Kreis Gütersloh) Harte Vorwürfe nach Abschiebung

04.) Zeitung für Gütersloh / Westfalen-Blatt:
SEK stürmt Asylbewerber-Unterkunft / Georgische Familie aus Rietberg abgeschoben - Flüchtlingshilfe kritisiert den Kreis

05.) Radio Gütersloh:
Bielefelder Polizei hat in Rietberg eine Asylbewerberunterkunft gestürmt

06.) Gütersloher Zeitung / Neue Westfälische:
(Rietberg) Georgische Familie abgeschoben

07.) Gütersloher Zeitung / Neue Westfälische:
Einsatzkommando sichert Abschiebung / Georgische Familie aus Rietberg nach Tiflis ausgeflogen

08.) WDR-Nachrichten aus Ostwestfalen-Lippe:
(Bielefeld) Schlechte Chancen für Migrantinnen

09.) Radio Herford:
Prozess gegen Rechtsradikale vor dem Herforder Amtsgericht

10.) Gütersloher Zeitung / Neue Westfälische:
(Harsewinkel) Farbschmierereien an einer Bäckerei

11.) Radio Herford:
Gedenkstätte Zellentrakt: Herforder Kuratorium positive Bilanz

12.) Zeitung für Gütersloh / Westfalen-Blatt:
(Gütersloh) "Flucht und Vertreibung" / Volkshochschule lädt zum Erzählcafé ein

13.) Gütersloher Zeitung / Neue Westfälische:
(Gütersloh) Ostpreußen laden zum Eisbeinessen ein

14.) Westfalen-Blatt:
(Bielefeld) Leitartikel / Merkel bei Putin / Diplomatie statt Kumpanei / Von Reinhard Brockmann

15.) Westfalen-Blatt:
(Bielefeld) Kommentar / Gemeinsames Geschichtsbuch / Verständigung macht Schule / Dietmar Kemper

16.) Westfalen-Blatt:
(Bielefeld) Kommentar / Möbelmesse / Du bist Konjunktur / Bernhard Hertlein




Nachrichten zu Migration / Rassismus vom 17.01.2006:


01.) Mit der Realisierung des S.I.V.E.-Systems auf Gran Canaria wird nicht vor 2007 gerechnet
(Isla Canaria Net)

02.) Bürgermeister setzt illegales Camping-Lager in Brand
(Basler Zeitung Online)

03.) Sudanesische Flüchtlinge befinden sich noch im Tessin / Ausreise nach Italien verweigert
(Neue Zürcher Zeitung)

04.) Tessiner Behörden schieben 62 Sudanesen nach Italien ab
(Basler Zeitung Online)

05.) Kein Recht auf Protest? / Deutschlands größter Flughafen will bei Abschiebungen ganz privat sein / Abschiebegegner klagen in Karlsruhe gegen Hausverbote
(junge Welt)

06.) Frankfurt am Main: Demo gegen Hausverbote am Flughafen
(www.aktivgegenabschiebung.de)

07.) "Es wurden nie ernsthaft die Spuren verfolgt" / Die Schuldigen für den Brand der Flüchtlingsunterkunft in Lübeck sind auch nach zehn Jahren nicht bestraft / Ein Gespräch mit Gabriele Heinecke
(junge Welt)

08.) Kirche verhindert Abschiebung von kurdischen Folteropfern
(Evangelischer Pressedienst)

09.) Bündnis gegen Gesinnungstest / Türken in Baden-Württemberg organisieren Widerstand
(Frankfurter Rundschau)

10.) Zur Schulpflicht für Flüchtlingskinder im Saarland: Saarländischer Flüchtlingsrat begrüßt Umdenken bei FDP und CDU / Parteien jetzt endlich für Schulbesuch von Flüchtlingskindern
(Saarländischer Flüchtlingsrat)




01.) Mit der Realisierung des S.I.V.E.-Systems auf Gran Canaria wird nicht vor 2007 gerechnet

Bei einem offizellen Besuch auf der Kanaren-Insel Fuerteventura erklärte der Generaldirektor der Guardia Civil Spaniens, Carlos Gómez Arruche, dass eine Festinstallation des S.I.V.E.-Systems (Integriertes elektronisches System zur Überwachung der Aussengrenzen) zuerst auf Lanzarote und dann erst auf Gran Canaria vorgenommen werde. Als Grund nannte Carlos Gómez Arruche die Anzahl der angekommenen Flüchtlingen im vergangenen Jahr. So seien zwar 105 Flüchtlingsboote auf Gran Canaria registriert worden, jedoch die Anzahl der Flüchtlinge sei mit 2.239 auf Fuerteventura (hier ist das System bereits aktiv), gegenüber 1.411 auf Gran Canaria höher gewesen. Ausserdem würden die Pateras vor Gran Canaria oftmals bereits auf dem Atlantik entdeckt, wohingegen die Boote mit Kurs auf Lanzarote meist das Ufer errreichen.

Somit sei die Dringlichkeit der Installation des S.I.V.E.-Systems auf der Kanaren-Insel Lanzarote höher und soll im aktuellen Jahr durchgeführt werden. Auf Gran Canaria sollen derweil weiter die mobilen Radar-Systeme zum Einsatz kommen, jedenfalls mindestens bis zum Jahr 2007. Die Auswertungen der bis dahin angelandeten Pateras wird dann zeigen, ob SIVE auch auf Gran Canaria zum Einsatz kommt.

Das Frühwarnsystem, Sistema Integral de Vigilancia Exterior - Deutsch: (Integriertes elektronisches System zur Überwachung der Aussengrenzen) ausgestattet mit Radar, Video, Infrarot, sowie Parabolspiegel, überwacht die Küstenbereiche und kommuniziert mit anderen SIVE-Einheiten. Wird ein verdächtiges Schiff von SIVE ausgemacht, geht eine Meldung an eines der Kontrollzentren. Von dort wird dann der Einsatz der jeweiligen Einheit (Erde, Wasser, Luft) koordiniert. -

Mit den Sive-Radargeräten kann ein Flüchtlingsboot mit der Grundfläche von zwei mal sechs Metern auf 20 Kilometer geortet werden. Die ebenfalls fest installierten Wärmebildkameras können auf 7,5 Kilometer zwei Menschen voneinander unterscheiden. Bei einer Ortung wird aus den bemannten Überwachungszentren in Cádiz, Málaga, Lanzarote und Fuerteventura die Guardia Civil bedarfsgerecht alarmiert. Die "Erfolge" dieses elektronischen Schutzwalls sind nicht zu übersehen.

Quelle: Isla Canaria Net




02.) Bürgermeister setzt illegales Camping-Lager in Brand

Strassburg. SDA/baz. Gegen den Bürgermeister im elsässischen Ensisheim und 28 Polizisten wird wegen Brandstiftung ermittelt. Sie hatten vergangene Woche ein illegales Camping-Lager rumänischer und kroatischer Flüchtlinge in Brand gesteckt.

Der wenig zimperliche Stadtvater habe auf diese Weise ein sanitäres Problem und eine illegale Besetzung des Landstücks regeln wollen, erklärte die Strassburger Justiz am Dienstag. Die Bewohner hatten das Lager zuvor nach einer Polizeikontrolle verlassen.

Der Bürgermeister wurde dabei beobachtet, wie er selbst mit einem in Benzin getränkten Lappen Hand anlegte. Allerdings hatten die Beamten Vorsichtsmassnahmen ergriffen. Batterien und Gasflaschen wurden beiseite geschafft, um den Brand nicht ausser Kontrolle geraten zu lassen.

"Der Bürgermeister hat ausserhalb jeder Rechtsprechung gehandelt", sagte in Strassburg ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. "Brandstiftung ist keine angemessene Methode, um das Problem des illegalen Aufenthalts nichtsesshafter Menschen zu regeln."

Bürgermeister und beteiligten Polizeibeamten droht nun ein Verfahren vor einem Strafgericht. Auf Brandstiftung fremden Besitzes stehen maximal zehn Jahre Haft und eine Geldstrafe von 150.000 Euro. Jede Gemeinde ist per Gesetz verpflichtet, Landstücke für den Aufenthalt des fahrenden Volkes bereitzustellen.

Quelle: Basler Zeitung Online




03.) Sudanesische Flüchtlinge befinden sich noch im Tessin / Ausreise nach Italien verweigert

Chiasso (sda). Die 61 Sudanesen, die vergangene Woche an der grünen Grenze bei Chiasso angehalten wurden, befinden sich noch immer im Tessin. Sie weigern sich, nach Italien zurückzukehren, wo sie eine Aufenthaltsbewilligung haben. Die Männer, die in der Nacht auf Mittwoch von Grenzwächtern aufgegriffen worden waren und teilweise an Unterkühlung litten, wollten vor dem UNO-Sitz in Genf gegen ihre Lebensbedingungen in Italien protestieren. Zunächst hatte es geheissen, sie seien nach Italien zurückgeschickt worden.

Die Gruppe befindet sich aber im Aufnahmezentrum von Chiasso, wie Fiorenzo Rossinelli vom Grenzwachtkommando IV in Lugano am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur SDA sagte. Einer der Männer sei noch im Spital, den andern gehe es besser. Sie wollten jedoch nicht ausreisen. Am vergangenen Donnerstag hatte der Tessiner Staatsrat Luigi Pedrazzini die Gruppe angehört. Gegenwärtig suche man nach einer Lösung, um eine Zwangsausschaffung zu vermeiden, sagte Pedrazzini. Der Kanton Tessin habe vorübergehende humanitäre Hilfe angeboten, könne aber nicht mehr tun.

Quelle: Neue Zürcher Zeitung




04.) Tessiner Behörden schieben 62 Sudanesen nach Italien ab

Chiasso (SDA/baz). Die 62 Sudanesen, die vergangene Woche an der Grünen Grenze bei Chiasso angehalten wurden, sind am Dienstagmorgen nach Italien zwangsausgeschafft worden.

Da die Afrikaner gegen ihre Abschiebung Widerstand leisteten, wurden sie in Handschellen auf sechs Busse verfrachtet, wie das Tessiner Justizdepartement mitteilte. Verletzte habe es keine gegeben.

Die dreistündige Aktion, die um 5 Uhr morgens im Flüchtlingszentrum in Chiasso begann, sei "ohne besondere Unannehmlichkeiten" verlaufen.

Insgesamt kamen über 100 Tessiner Polizisten und Grenzwächter zum Einsatz. Am Grenzübergang Chiasso-Brogeda wurden die Sudanesen von den italienischen Behörden in Empfang genommen.

Italien ist für Flüchtlinge kein "Risikoland"

Die aus Darfour stammenden Männer hatten sich in den vergangenen Tagen geweigert, nach Italien zurückzukehren, wo sie eine Aufenthaltsbewilligung besitzen. Die Räumlichkeiten, welche ihnen die Stadt Mailand zur Verfügung stellt, sind in ihren Augen menschenunwürdig.

Ein Vertreter der UNO garantierte den Sudanesen, dass ihre Situation in Italien verfolgt würde. Die UNO würde gegebenenfalls bei den italienischen Behörden intervenieren. Das Tessiner Justizdepartement begründete die Ausweisung der Sudanesen damit, dass Italien für Flüchtlinge kein "Risikoland" sei.

Gleiche Behandlung für alle Obdachlosen

Ein Sprecher der Stadt Mailand sagte, dass die Sudanesen gleich wie alle anderen Obdachlosen behandelt würden. Sie hätten die Beherbergung, die ihnen von der Stadt zur Verfügung gestellt werde, zu akzeptieren.

Die Flüchtlinge hatten in Mailand zunächst ein Haus besetzt und waren nach dessen Räumung in einer Notschlafstelle untergebracht worden, wo sie sich nur nachts aufhalten durften. Dagegen wollten sie vor dem UNO-Sitz in Genf protestieren.

Bei ihrer illegalen Einreise in die Schweiz wurden sie schliesslich in der Nacht vom 10. auf den 11. Januar von den Schweizer Grenzwächtern in den Wäldern oberhalb von Chiasso aufgegriffen.

Quelle: Basler Zeitung online




05.) Kein Recht auf Protest? / Deutschlands größter Flughafen will bei Abschiebungen ganz privat sein / Abschiebegegner klagen in Karlsruhe gegen Hausverbote

Was am kommenden Freitag vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe zur Entscheidung ansteht, dürfte in vielerlei Hinsicht weitreichende Konsequenzen haben. Geklärt werden muss die Frage: Ist ein Ort wie der Frankfurter Flughafen Privatbesitz, und dürfen hier Hausverbote erteilt werden, um unliebsame Demonstrationen zu unterbinden? Oder handelt es sich um einen öffentlichen Raum, wo das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gilt?

Das Frankfurter Amtsgericht war im Mai letzten Jahres der Argumentation der Flughafenbetreibergesellschaft Fraport AG gefolgt. Demnach stellen die Proteste des "Aktionsbündnisses Rhein-Main gegen Abschiebungen" eine Störung des Betriebsablaufes dar.

Fraport darf, so das Amtsgericht in seinem Urteil, als Aktiengesellschaft die grundgesetztlich geschützte Meinungs- und Versammlungsfreiheit innerhalb ihrer Räumlichkeiten untersagen, sprich Hausverbote erteilen.

Anlaß der von Fraport in den letzten Jahren verhängten Hausverbote war der Versuch von Aktivisten des Bündnisses, auch im Terminal des Airports gegen die nicht selten gewaltsam durchgeführten Abschiebungen zu protestieren bzw. diese in letzter Minute noch zu verhindern.

Nach Ansicht des Bündnisses sind Proteste vor Ort wichtig und legitim, und hätten gelegentlich sogar Menschen davor bewahrt, in ein Land abgeschoben zu werden, in denen ihnen Unterdrückung, Verfolgung, Folter oder Mord drohe. In einer Pressemitteilung vor Beginn des Prozesses in Karlsruhe verweist es auf den Fall der Iranerin Zarah Kameli. Nachdem deren Abschiebung im Februar letzten Jahres durch zahlreiche Proteste gerade noch verhindert werden konnte, habe sie inzwischen ein Bleiberecht in Deutschland erhalten.

Auch für Heiko Kaufmann, Vorstandsmitglied von Pro Asyl, ist nicht zuletzt an den Orten, wo eine immer wieder "eklatant gegen die Menschenwürde von Flüchtlingen" verstoßende Abschiebepraxis anzutreffen sei, "Protest eine wichtige Aufgabe der Zivilgesellschaft und einer demokratischen Öffentlichkeit".

Neben Kaufmann haben zahlreiche weitere Personen und bundesweit tätige Organisationen und Gruppen, u.a. das globalsierungskritische Netzwerk Attac, der Hessische Flüchtlingsrat, die Humanistische Union und das Komitee für Grundrechte und Demokratie, einen Aufruf unterschrieben, der sich für die Aufhebung aller Hausverbote am Frankfurter Flughafen ausspricht.

Zur Bedeutung der Verhandlung in Karsruhe erklärte Martin Singe, Sprecher des Komitees für Grundrechte und Demokratie, auf jW-Anfrage: "Gemäß Bundesverfassungsgericht haben Demonstrierende das Recht, ihren Protest an dem Ort sichtbar zu machen, der einen klaren Bezug zum Demonstrationsgegenstand hat. Protest gegen die unmenschliche Abschiebepolitik der Bundesregierung hat es wiederholt auch an anderen Flughäfen gegeben, und er ist dort zugelassen worden. Eine gerichtliche Bestätigung der Ausgrenzung von Demonstrierenden aus dem Frankfurter Flughafen wäre skandalös."

Quelle: junge Welt (Thomas Klein)




06.) Frankfurt am Main: Demo gegen Hausverbote am Flughafen

Am kommenden Freitag, dem 20.01., wird vor dem Bundesgerichtshof über Hausverbote am Frankfurter Flughafen, die die Flughafenbetreiberin Fraport wiederholt gegen AbschiebegegnerInnen verhängt hatte, verhandelt.

Im Vorfeld des Prozesses demonstrierten am letzten Samstag etwa 80 Menschen am Flughafen, um zu bekräftigen, dass sie sich das protestieren nicht verbieten lassen.

Der Frankfurter Flughafen ist nicht nur der größte Flughafen in Deutschland, sondern auch der größte Abschiebeflughafen. Jedes Jahr werden fast 10.000 Menschen über Frankfurt abgeschoben, also im Schnitt etwa 25 Menschen täglich.

Dagegen kam und kommt es immer wieder zu Protesten. Protestaktionen am Flughafen sind meist die allerletzte Chance, eine drohende Abschiebung doch noch zu verhindern, indem man Passagiere oder die Crew der Maschine auf die Abschiebung aufmerksam macht und dadurch erreicht, dass der Pilot die Mitnahme des Schüblings verweigert (siehe z.B. den Fall Zarah Kameli).

Die Flughafenbetreiberin Fraport, Aktienunternehmen in größtenteils öffentlicher Hand, ist gegen diese Proteste in der Vergangenheit sehr rabiat vorgegangen und hat diverse Leute mit Hausverboten für den gesamten Flughafen überzogen. Eine der Betroffenen hat dagegen geklagt. In den unteren Instanzen bekam zwar die Fraport Recht, jedoch wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Verfahrens die Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen. Am kommenden Freitag, den 20. Januar 2006, findet die entsprechende Verhandlung vor dem BGH statt.

Dies Verfahren ist jedoch nicht nur für AbschiebegegnerInnen von Bedeutung: Es geht um die Frage, ob der Flughafen ein öffentlicher Raum ist oder ob es sich dabei um Privatgelände handelt und somit die Fraport dort tun und lassen kann was sie will. Direkt sind davon z.B. die BIs gegen die Flughafenerweiterung betroffen, denen auch von der Fraport das Demonstrieren im Flughafen untersagt wird. Allerdings ist das Beispiel auch auf andere teilprivatisierte Räume übertragbar, z.B. Proteste gegen Castor-Transporte in Bahnhöfen oder politische Aktionen in Einkaufspassagen.

Am vergangenen Samstag demonstrierten im Vorfeld des Prozesses etwa 80 Personen am Flughafen, um an dem Ort, um den es am Freitag gehen wird, noch einmal Präsenz zu zeigen. Da es sich um eine angemeldete Demonstration handelte, konnte diese leider nur vor den Türen des Terminals 1 stattfinden, da die Fraport bis zu einer anderslautenden Entscheidung des BGH keine Kundgebungen im Flughafen zulässt. Dennoch gelang es kurz vor dem Beginn der offiziellen Demo einer kleinen Gruppe von ca 20 AktivistInnen, noch eine Spontandemo mit Transpis und Megaphon durch dass Terminal zu veranstalten, bevor sie dann von der Polizei vor die Türe geleitet wurde.

Die Kundgebung und Demo selbst verliefen recht stressfrei, obwohl sich die Polizei augenscheinlich auf anderes vorbereitet hatte (Wasserwerfer, Gefangenenbus, etwa 25 - 30 Wannen). Es gab Beiträge vom Aktionsbündnis gegen Abschiebungen Rhein-Main, vom Komitee für Grundrechte und Demokratie, von Pro Asyl, einer von Abschiebung bedrohten Schülerin, dem StadtschülerInnenrat FFM und den BIs gegen die Flughafenerweiterung.

Am Ende bleibt wohl nur zu sagen: Egal wie der Prozess ausgeht, wir werden wiederkommen!

Termine:

Auftakt- und Informations-Veranstaltung in Karlsruhe:
Donnerstag, 19. 01.2006 um 19.30 Uhr, Radio Oriente, Hirschstraße 18, Karlsruhe

Verhandlung vor dem BGH:
Freitag, 20.01.2006 um 9.00 Uhr im Saal N 004, Herrenstraße 45a, Karlsruhe

Quelle: www.aktivgegenabschiebung.de




07.) "Es wurden nie ernsthaft die Spuren verfolgt" / Die Schuldigen für den Brand der Flüchtlingsunterkunft in Lübeck sind auch nach zehn Jahren nicht bestraft / Ein Gespräch mit Gabriele Heinecke

Gabriele Heinecke ist Rechtsanwältin in Hamburg.

Frage: Am 18. Januar jährt sich zum zehnten Mal der Brandanschlag auf die Flüchtlingsunterkunft in der Lübecker Hafenstraße, bei dem zehn Menschen starben und 37 zum Teil schwer verletzt wurden. Die Staatsanwaltschaft hatte in einem viel kritisierten Verfahren einen der Überlebenden, Ihren späteren Mandanten Safwan Eid, der Tat beschuldigt und angeklagt. Was ist aus der Sache geworden?

Gabriele Heinecke: Safwan Eid saß auf Grund der Behauptung eines Rettungssanitäters fast ein halbes Jahr in Untersuchungshaft. Demnach hätte Safwan Eid ihm gegenüber gesagt, "wir warn's". Mein Mandant wurde im Juni 1997 vom Landgericht Lübeck und nach Aufhebung des Freispruchs durch den Bundesgerichtshof im November 1999 vom Landgericht Kiel freigesprochen.

Frage: Wurden nie andere Spuren verfolgt?

Gabriele Heinecke: Nicht ernsthaft. Zwar wurden zur Tatzeit am Tatort drei junge Männer aus Grevesmühlen mit frischen, für Brandleger typischen Versengungen an den Haaren angetroffen. Ein vierter trug vor, er sei zur Tatzeit mit einem geklauten Wagen von Lübeck nach Grevesmühlen gefahren. Auch er hatte die typischen Sengspuren. Die vier wurden nach vorübergehender Festnahme am 18. Januar 1996 am Morgen des 19. Januar 1996 wieder entlassen. Am Nachmittag wurde Safwan Eid inhaftiert.

Einer der vier Grevesmühlener, er ließ sich "Klein-Adolf" nennen, hat in den Jahren danach immer wieder die Tat gestanden. Er hat dabei den Tatplan, zu dem der Autodiebstahl als Teil des ausgedachten Alibis gehörte, und die Tatausführung geschildert. Die Staatsanwaltschaft behauptete gebetsmühlenartig und im Widerspruch zu der Expertise eines britischen Brandsachverständigen, der Brand sei im ersten Stock des Hauses in der Hafenstraße gelegt worden. Da "Klein-Adolf" erklärt habe, er und seine Kumpane hätten Benzin im Erdgeschoß in einem hölzernen Vorbau angezündet, seien seine Geständnisse unglaubhaft. Die Geständniswut wurde letztlich dadurch gestoppt, dass das Amtsgericht Neustrelitz ihn im Februar 2000 zu sechs Monaten Haft verurteilte, weil er mit den Geständnissen nicht nur sich selbst, sondern auch die drei anderen der Tat beschuldigte. Ihm ist sozusagen gerichtlich verboten worden, weiterhin zu gestehen.

Frage: Das heißt, es hat nie eine juristische Aufklärung der Tat gegeben?

Gabriele Heinecke: So ist es. Im Auftrag der Familie Eid habe ich zwar bis zum Jahr 2003 versucht, gerichtlich die Anklage gegen die Grevesmühlener zu erzwingen. Das war jedoch erfolglos.

Frage: Die Lübecker Staatsanwaltschaft unterstand einer sozialdemokratisch-grünen Landesregierung. Später wurde das Justizministerium sogar von einer Grünen geleitet. Welche Erfahrungen haben Sie mit Reaktionen der grünen Basis auf diesen Justizskandal?

Gabriele Heinecke: Sowohl der sozialdemokratische Justizminister Klaus Klingner als auch die ihm nachfolgende grüne Justizministerin Anemarie Lütkes zeigten sich unbeeindruckt von Forderungen der Basis nach Aufklärung. Es gab den vergeblichen Ruf nach einem Untersuchungsausschuss. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass eine Aufklärung des Brandanschlags in der Hafenstraße nicht im politischen Interesse lag und liegt.

Frage: Hat der Prozeß gegen Safwan Eid Ihr Bild von der bundesdeutschen Justiz verändert?

Gabriele Heinecke: Die unglaubliche Schlampigkeit der Ermittlungen, das Erfinden von Verdachtsmomenten gegen den Libanesen Safwan Eid durch die Staatsanwaltschaft, der Schutz der dem rechten Rand zuzuordnenden deutschen Jugendlichen aus Grevesmühlen und die Bereitschaft, einen offenbar Unschuldigen zu verfolgen – das alles hat bei mir Spuren hinterlassen. Nicht nur die überlebenden Hausbewohner, nicht nur die Familie Eid haben sich, auch ich habe mich oft gefragt, ob gegen einen deutschen Jungen mit der gleichen Infamie vorgegangen worden wäre.

Frage: Was ist nach zehn Jahren aus den Überlebenden geworden?

Gabriele Heinecke: Einer wurde abgeschoben, alle anderen erhielten einige Jahre nach dem Brand aus humanitären Gründen die Aufenthaltserlaubnis. Der Brandanschlag ist bei ihnen immer noch sehr präsent und beeinträchtigt ihr Leben.

Quelle: junge Welt




08.) Kirche verhindert Abschiebung von kurdischen Folteropfern

Elmshorn (epd). Der Kirchenkreis Rantzau mit Sitz in Elmshorn hat mit einem zweijährigen Kirchenasyl verhindert, dass eine siebenköpfige kurdische Familie in die Türkei abgeschoben wird. Das Verwaltungsgericht Hannover habe jetzt entschieden, dass das Ehepaar und die fünf Kinder per Aufenthaltstitel in Deutschland bleiben dürfen, teilten der Kirchenkreis und Nordelbiens Flüchtlingspastorin Fanny Dethloff am Dienstag mit.

Jetzt gehen evangelische Kirche und Flüchtlinge davon aus, dass die Familie eine Bleiberechtsregelung in Anspruch nehmen kann. Bei einer Rückkehr in die Türkei wären Frau und Herr Bayval "an Leib und Leben gefährdet". Sie seien in ihrer Heimat schwer gefoltert worden.

Ende November 2003 suchten sie mit ihren fünf Kindern aus dem Landkreis Diepholz kommend Zuflucht beim Kirchenkreis Rantzau, um nicht in die Türkei abgeschoben zu werden. Der Vater fand zunächst Schutz in der Kirchengemeinde Groß-Borstel in Hamburg.

Propst Kurt Günter Puls wies darauf hin, dass Polizei und Ausländerbehörden das Kirchenasyl toleriert und auf Zwangsmaßnahmen verzichtet hätten. Die Asylanträge waren nach Kirchenangaben seinerzeit vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als unglaubwürdig abgelehnt worden, obwohl fachärztliche Gutachten vorlagen. Erst die Klagen für die Familie beim Verwaltungsgericht Hannover hätten zum Erfolg geführt.

Quelle: Evangelischer Pressedienst




09.) Bündnis gegen Gesinnungstest / Türken in Baden-Württemberg organisieren Widerstand

Türkische Vereine in Baden-Württemberg haben eine Bürgerinitiative gegen den Gesprächsleitfaden für Einbürgerungswillige gegründet. Das Innenministerium hatte sich auf die Mithilfe von Moslems berufen.

Stuttgart. Das hessische Innenministerium wird von Stuttgart lernen können. Lernen, wie man Fehler vermeidet. Die Fachabteilung im Ministerium von Heribert Rech (CDU) hatte versucht, das Risiko eines Aufstandes zu minimieren. Es konsultierte bei der Erstellung des Fragebogens Moslems mit Multiplikatorenfunktion wie die Schriftstellerin Necla Kelek ("Die fremde Braut") oder Ersan Ugursal, den Leiter des deutsch-türkischen Business-Centers in Stuttgart.

Sie rieten zu der Liste als Grundlage eines Einbürgerungsgesprächs. "Ich finde den Ansatz genau richtig", sagt Kelek, die Baden-Württemberg schon bei der Bundesratsinitiative gegen Zwangsheirat beriet. Wenn die Behörden vor der Einbürgerung Fragen stellten, "tun sie ihre Pflicht und diskriminieren niemanden. Im Gegenteil: Sie zeigen Menschen Grenzen, die diskriminieren", sagt die in Hamburg lebende Sozialwissenschaftlerin. Auch der Deutsche Städtetag sprang Rech bei: Die Einbürgerung sei kein beliebiger Rechtsakt, sondern "die höchste Stufe der Integration", sagte Sprecher Manfred Stehle. Ein Gespräch über grundsätzliche Fragen sei "völlig legitim". Das Innenministerium dürfe dem "Druck der Straße" nicht weichen.

In Stuttgart gründete sich aber, um Druck auszuüben, eine Bürgerinitiative. Fast zwei Dutzend türkische Vereine, die sonst durchaus miteinander konkurrieren, organisieren den Widerstand mit öffentlichem Protest und Aufklärungsveranstaltungen. Auch Handreichungen zur Beantwortung des Tests sind geplant. "Wir wollen gemeinsam agieren", sagt der Sprecher der Türkischen Gemeinde Baden-Württemberg.

Die Stimmung auf der Gründungsveranstaltung war gereizt. "Als wir nach Deutschland kamen, hat man unsere Zähne auf ihren Gesundheitszustand untersucht. Heute testet man unsere Gefühle", zitiert die Stuttgarter Zeitung einen Teilnehmer. Wie von einem solchen Check "positive Impulse" ausgehen können, ist vielen Türken ein Rätsel. Ähnlich formuliert es IG-Metall-Vorstand Wolfgang Rohne in einem Schreiben an Rech und Regierungschef Günther Oettinger (CDU): "Der Leitfaden ist nicht geeignet, den Integrationsprozess von Migranten zu fördern."

Rechtsanwalt erwägt Klage vor dem Bundesverfassungsgericht

Die oppositionellen Grünen halten den Leitfaden ebenso für "verfassungsrechtlich bedenklich" wie der türkischstämmige Rechtsanwalt Altan Heper, der "fundamentale demokratische Grundsätze wie die Glaubens- und Meinungsfreiheit in Frage gestellt" sieht. Er empfiehlt - gewiss nicht ohne Eigennutz - den Gang vor Gericht, wenn die Einbürgerung auf Grundlage des Fragebogens geschehen sollte. Zudem prüft er eine direkte Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Das CDU-Mitglied Ugursal hingegen, der nach eigenen Angaben mit dem Innenministerium nur "allgemeine Vorgespräche" führte, hält die 30 Fragen zwar für "unglücklich", manche gar für "blöd" und ohne Fingerspitzengefühl formuliert. Dennoch akzeptiert er sie als eine Diskussionsgrundlage. Der Staat habe alles Recht dazu, Voraussetzungen festzulegen.

"Wir Türken müssen lernen, nicht emotional zu reagieren, was wir gerne tun, sondern rational", meint Ugursal mit Blick auf die Bürgerinitiative. In einem halben Jahr, so sei es ihm versichert worden, soll ein Resumee gezogen und der Leitfaden korrigiert werden.

Quelle: Frankfurter Rundschau (Gabriele Renz)




10.) Zur Schulpflicht für Flüchtlingskinder im Saarland: Saarländischer Flüchtlingsrat begrüßt Umdenken bei FDP und CDU / Parteien jetzt endlich für Schulbesuch von Flüchtlingskindern

"Wir begrüßen das Umdenken auf Seiten der FDP und CDU bei der Einführung der Schulpflicht für Kinder von Flüchtlingen. Damit setzen Sie eine alte Forderung des Saarländischen Flüchtlingsrates (SFR) und anderer Verbände um." So kommentiert Roland Röder vom Vorstand des SFR die Ankündigung beider Parteien, sich in dieser Frage positiv im Sinne der Betroffenen zu bewegen.

Die fehlende Schulpflicht wird besonders im Flüchtlingslager Lebach ein deutlich sichtbares Problem. Statt in der Schule zu lernen, sozialisieren sich Flüchtlingskinder gezwungenermaßen "auf der Straße".

Der SFR hatte die Forderung nach Schulpflicht in öffentlichen und in informellen Gesprächen immer wieder erhoben. Nachdem Grüne und SPD sich schon früh dieser Initiative angeschlossen haben, steht jetzt einer einvernehmlichen Lösung nichts mehr im Wege.

"Der Vorschlag der FDP Landtagsfraktion 'bei der Umsetzung der Schulpflicht mit betroffenen und erfahrenen Gruppen zusammenzuarbeiten', begreifen wir als konstruktiven Vorschlag zur Zusammenarbeit. Wir greifen ihn gerne auf und erklären uns dazu bereit", so Röder.

Quelle: Saarländischer Flüchtlingsrat


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