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Lippe aktuell , 14.01.2006 :

(Augustdorf) Vergewaltigung in der Kaserne: Täter legt Geständnis ab / Soldat muss für fünf Jahre in Haft

Augustdorf (bo). Die Generalfeldmarschall-Romel-Kaserne ist vermutlich der am besten bewachte Ort in Lippe. Der 62-jährigen Helga D. (Name von der Redaktion geändert) bot der Bundeswehrstandort am frühen Morgen des 7. Juli 2005 keinen Schutz. Ein Soldat hatte die Kantinen-Angestellte überfallen und, nachdem er kein Geld gefunden hatte, vergewaltigt (Lippe aktuell berichtete). Dafür musste sich Frank G. (28) jetzt vor dem Detmolder Landgericht verantworten. Das Urteil: Fünf Jahre Haft.

Als ihn der Vorsitzende Richter Michael Reineke in der Verhandlung nach der Tat fragte, gab er zunächst an, sich an nichts erinnern zu können. Doch nur wenig später legte er ein Geständnis über seine Tat ab - unter Auschluss der Öffentlichkeit. Demnach sei er am 7. Juli 2005 über einen Zaun geklettert und so auf das Kasernengelände gekommen. Dort kannte er sich gut aus, sechs Jahre war er in Augustdorf stationiert und in dieser Zeit Stammgast in der Kantine. Da der Zeitsoldat kurz vor dem Ausscheiden aus dem Dienst stand, machte er seit Dezember 2004 eine zusätzliche Ausbildung, die ihn auf sein Zivilleben vorbereiten sollte. Mit seinem Geständnis bewahrte Frank G. das Opfer vor einer detaillierten Aussage der Tat. Dennoch musste Helga D. in den Zeugenstand und schilderte, ebenfalls unter Auschluss der Öffentlichkeit, was ihr Peiniger getan hatte. "Angst ist an die Stelle der Sicherheit vergangener Tage getreten", sagte Richter Reineke im Anschluss an die Vernehmung. Die Augustdorfer Soldaten hätten der Frau angeboten, ihr ständig einen Beschützer zur Seite zu stellen, wie sie es nach Informationen dieser Zeitung schon kurz nach der Tat getan hatten. Damals bezogen Bundeswehrangehörige vor der Kantine Stellung, weil niemand wusste, was wirklich passiert ist. Helga D. ertrug die Pein und tat alles, um den Behörden bei der Strafverfolgung zu helfen. So gelang es, Frank G. auf die Spur zu kommen. Anhand der Schuhe soll sie den Täter identifiziert haben.

In seiner Wohnung in Hamm konnte G. fünf Tage nach dem Vorgall fest genommen werden. Faserspuren auf der Kleidung von Täter und Opfer bestätigten im Nachhinein die Aussage von Helga D. Mit der Verurteilung blieb die Strafkammer des Landgerichts unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die die Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten beantragt hatte. Hier wurde das Geständnis des Angeklagten berücksichtigt.


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