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Lippische Landes-Zeitung ,
10.01.2006 :
(Augustdorf) Hohe Strafe für Vergewaltigung in Kaserne / Stabsunteroffizier muss für fünf Jahre ins Gefängnis
Augustdorf/Detmold (te). "Scheußlich, grässlich, abscheulich" sind Vokabeln, die an diesem Vormittag im Detmolder Landgericht immer wieder gebraucht werden. Sie sollen beschreiben, was kaum zu beschreiben ist, denkt man an die psychischen Folgen für das Opfer. Dort, wo sie sich absolut sicher fühlte, in der Augustdorfer Bundeswehrkaserne, ist im Sommer 2005 eine Frau vergewaltigt worden. Gestern wurde der Täter verurteilt. 5 Jahre muss er in Haft.
Der Täter ist Stabsunteroffizier Jürgen H. (28, Name geändert). In der Verhandlung gibt er zunächst vor, sich an nichts genau erinnern zu können. Doch unter Ausschluss der Öffentlichkeit legt der Zeitsoldat ein Geständnis ab. Er gibt zu, am 7. Juli frühmorgens über den Zaun ins Innere der Kaserne geklettert zu sein. Maskiert betrat er eine der Kantinen und bedrohte die dort arbeitende Frau mit einem Messer. Dann fesselte und vergewaltigte er sie.
In der Kantine war er Stammgast gewesen, denn der Soldat war sechs Jahre lang in Augustdorf stationiert. Seit Dezember 2004 bereitete er sich allerdings in einer zusätzlichen Ausbildung auf das Zivilleben vor. Sein Geständnis erspart dem Opfer eine quälende detaillierte Aussage. Aber dennoch muss sich die 62-Jährige äußern - ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Richter Michael Reineke schildert hinterher, wie die Tat noch heute bei ihr nachwirkt. Angst sei an die Stelle der Sicherheit vergangener Tage getreten, auch wenn die Soldaten angeboten hätten, ihr ständig einen Beschützer zur Seite zu stellen Reineke beschreibt sie aber auch als eine sehr couragierte Frau, die versucht habe, sich zu wehren und sich jede Kleinigkeit zu merken, um den Täter zu identifizieren.
Eine lebenslange Hypothek
Das gelang. Nur wenige Tage nach der Tat wurde H. in seiner Wohnung in Hamm verhaftet. Und dennoch, so Reineke, habe die Frau wochenlang darüber gegrübelt, ob sie den richtigen bezichtigt habe. Wechselseitige Faserspuren auf der Kleidung von Opfer und Täter und schließlich das Geständnis brachten ihr Gewissheit.
Jürgen H. absolvierte die Hauptschule, machte eine KFZ-Mechaniker-Lehre und wurde Soldat. Er hat keine Vorstrafen. Reineke charakterisiert ihn als "netten Mann von nebenan". Doch Zuhause surfte der "Heimschläfer" oft nächtelang im Internet durch Porno-Seiten. Reicht das allein aus, um zum Täter zu werden? Der Richter hat seine Zweifel. Anderes müsse hinzu gekommen sein. "Es ist schwer nachvollziehbar, wie es zu der Tat kommen konnte", sagt er. Einiges bleibe im Dunklen.
Sicher sei aber: Auch wenn das Opfer großen Lebensmut und beste Voraussetzungen habe, das Erlebte zu verarbeiten - die Hypothek der Tat werde es immer mit sich herumtragen. Gleichzeitig habe das Gericht in seinem Urteil aber auch das Geständnis des Angeklagten berücksichtigt, das der "goldrichtige Schritt" gewesen sei.
Bei Staatsanwältin Gisela Brinkforth-Pekoch und Nebenklage-Vertreterin Anke Reese trifft das Urteil auf Zustimmung. "Er hat der Frau für den Rest ihres Lebens ein Stück Freiheit genommen", hat die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer gesagt und 6 Jahre und 9 Monate Haft gefordert. "Er wusste, dass sie allein und schutzlos war", sagt die Nebenklage-Vertreterin. Verteidiger Georg Schulze hat hingegen auf ein milderes Urteil gehofft. Schließlich habe sein Mandant ein Geständnis von hohem Wert abgelegt.
Detmold@lz-online.de
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