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www.hiergeblieben.de , 10.01.2006 :

Übersicht

Nachtrag:

Antifaschistisches Infoblatt, 29.12.2005:
Das Collegium Humanum / Zentrum der Holocaustleugner




Veröffentlichungen am 10.01.2006:


01.) Westfalen-Blatt:
(Augustdorf) Frau in Kaserne vergewaltigt / Soldat muss für fünf Jahre in Haft

02.) Neue Westfälische:
(Augustdorf) Vergewaltigung in der Kaserne: Fünf Jahre Haft für Soldaten / 28-jähriger Stabsunteroffizier missbrauchte Frau in Kantine / Opfer erkannte Täter trotz Maskierung

03.) Lippische Landes-Zeitung:
(Augustdorf) Hohe Strafe für Vergewaltigung in Kaserne / Stabsunteroffizier muss für fünf Jahre ins Gefängnis

04.) Westfalen-Blatt:
(Bielefeld) Leitartikel / Breite Debatte erwünscht / Werte erst formulieren, dann wiegen / Von Reinhard Brockmann

05.) Westfalen-Blatt:
(Bielefeld) Kommentar / Vogelgrippe rückt weiter vor / Panik nützt niemandem / Wolfgang Schäffer




Nachrichten zu Migration / Rassismus vom 10.01.2006:


Nachtrag:

Caravan fort he rights of refugees and migrants, Hamburg, 09.01.2006:
Eilantrag abgelehnt! Kommt nach Schwerin! Freiheit für Alassane Moussbaou!




01.) Abschiebung gescheitert! Alassane Moussbaou wieder im Gefängnis in Bützow! Weiterkämpfen!
(Caravan fort he rights of refugees and migrants, Hamburg)

02.) Keine Antworten / Vor einem Jahr verbrannte ein Afrikaner im Dessauer Gefängnis, aber die Ermittlungen gegen zwei Polizisten führen zu nichts
(Frankfurter Rundschau)

03.) Abgeschrieben / Bundesverband der Migrantinnen in Deutschland e.V. kritisiert Gesetzentwurf zur Zuwanderung
(junge Welt)

04.) Baden-Württemberg / CDU-Politikerin kritisiert Fragebogen für Muslime
(Frankfurter Rundschau)

05.) Künast will Gesinnungsprüfung unterbinden / Grünen-Fraktionschefin kündigt entsprechenden Antrag im Bundestag an
(junge Welt)

06.) 2005 - Spätaussiedlerzuzug weiter rückläufig
(Bundesministerium des Innern)




01.) Abschiebung gescheitert! Alassane Moussbaou wieder im Gefängnis in Bützow! Weiterkämpfen!

Die Abschiebung von Alassane scheiterte glücklicherweise an Alassanes Verweigerung und der Entscheidung des Piloten.

Vielen dank an alle die bisher Alassane unterstützt haben besonders auch für die schnellen Reaktionen gegenüber Air France. Eure Unterstützung ist dringend weiter benötigt

Alassane Moussabou sollte heute morgen (10.01.2006) vom Hamburger Flughafen mit einer Air France Maschine über Paris nach Lomé abgeschoben werden. Er machte eindeutig klar, dass er nicht nach Togo zurück kann und daß er sich nicht ausliefern lassen wird. Daraufhin wurde er in die JVA Bützow
zurückgebracht.

Nachts um 3.00 Uhr wurde er in Begleitung von drei Polizisten nach Hamburg gebracht. Am Hamburger Flughafen waren drei Kriminalbeamte in Zivil, die ihm sagten, dass sie ihn begleiten werden. Als er aufgefordert wurde das Flugzeug zu besteigen, verweigerte er dies. Der Pilot kam hinzu und entschied, dass er
Herrn Moussbaou nicht mitnehmen werde. Die Polizisten sagten zu ihm, dass er beim nächsten Mal gefesselt an Händen und Füßen und mit Polizeibegleitung abgeschoben werden würde. Dies passierte heute morgen gegen 7.00 Uhr.

Laut Behördenangaben war für die Abschiebung der Flug Hamburg-Paris um 10.25 Uhr gebucht. Seit gestern Abend kamen zahlreiche Faxe bei dem Air France Büro an und seit heute morgen zahlreiche Anrufe. Am Flughafen verteilten UnterstützerInnen Flugblätter und sprachen mit Passagieren.
Einige versprachen, dass sie mit beim Piloten intervenieren werden. Der Chef des Hamburger Air France Büros teilte uns mit, dass es durch die Behörden kurzfristig eine Umbuchung gegeben hatte und Herr Moussbaou bereits mit einer früheren Maschine hätte abgeschoben werden sollen. Dies scheiterte bereits beim Check-in an seinem Protest. Zur Zeit läge keine Neubuchung vor.

Später kam heraus, dass über das Landratsamt in Ludwigslust Ende letzter Woche eine Umbuchung auf einen früheren Flug gemacht wurde und die zuständige Ausländerbehörde angeblich nicht informiert war. Deshalb hätte die Rechtsanwältin Alassane Moussbaous den falschen Termin genannt bekommen.

Seine Anwältin hat heute eine Haftprüfung beim Oberlandesgericht Rostock beantragt. Sowohl bei der Härtefallkommission sowie bei dem Petitionsausschuß in
Mecklenburg-Vorpommern liegen Anträge für seine Freilassung und seinen Abschiebeschutz vor.

Die Kampagne muss weiter verstärkt werden und noch breitere Kreise erreichen.

Was Ihr zur Zeit tun könnt:

Schickt weiter Briefe an das Innenministerium (bitte Kopie an Karawane Hamburg). Anrufe beim Ministerium, um ein direktes Gespräch zu führen, können auch gemacht werden.
Sucht weiter unterstützende Organisationen und Personen.

Wie der Petitionsantrag stärker unterstützt werden kann, werden wir in Kürze bekannt geben.

Spenden sind auch dringend nötig Spendenkonto (bitte Stichwort nicht vergessen):

Antirassistische Initiative Berlin
Bank für Sozialwirtschaft
Kto: 30 39 600
BLZ: 100 205 00
Stichwort "Togo-Kampagne"

Desweiteren haben wir erfahren, dass ein anderer togoischer Flüchtling heute mit einer KLM Maschine abgeschoben wurde. Er war ebenfalls in der JVA Bützow inhaftiert, nachdem zuvor ein erster Abschiebeversuch gescheitert war.

Gestern, am 09.01.2006, fand die Protestdemostration unter dem Motto "Keine Auslieferung des togoischen Regimegegners Alassane Moussbaou an die Diktatur in Togo! Stoppt Abschiebungen!" in Schwerin statt. Ca. 70 Personen, mehrheitlich togoische RegimegegnerInnen sowie AktvistInnen verschiedener Flüchtlingselbstorganisationen und Menschenrechtsgruppen, zogen vor das Innenministerium, die PDS-Parteizentrale, den Landtag und informierten Schweriner Bürger und Bürgerinnen auf der Straße mit Flugblättern und Reden. Besonders wütend und lautstark war der Protest vor dem Innenministerium, das bis dahin jede Stellungnahme abgelehnt hatte.

Vor der Tür des Ministeriums erklärte eine Angestellte, dass sich an ihrer Haltung bezüglich der Abschiebungen nach Togo nichts geändert habe, was auch den Fall von Herrn Moussbaou einschließe.

Vor der PDS-Zentrale wurde die Partei für ihre direkte Mitverantwortung scharf kiritisiert. In einem anschließenden Gespräch, das der Sprecher der "Internationalen Kampagne gegen die Diktatur in Togo und anderen afrikanischen Ländern" gefordert hatte, sagten die PDS-Vertreter ein
gemeinsames Treffen zum direkten Austausch mit den Aktivisten der Kampagne und betroffenen Flüchtlingen zu. Der Druck auf die in Mecklenburg-Vorpommern mitregierende PDS/Linkspartei muss verstärkt werden insbesondere auch über ihre bundesweiten Basisgruppen und Regionalverbände.

Quelle: Caravan fort he rights of refugees and migrants, Hamburg




02.) Keine Antworten / Vor einem Jahr verbrannte ein Afrikaner im Dessauer Gefängnis, aber die Ermittlungen gegen zwei Polizisten führen zu nichts

Ein Mensch schreit um sein Leben. Ein junger Mann, gefesselt an Händen und Füßen, liegt festgeschnallt auf einer Gefängnispritsche. Die Matratze unter ihm brennt lichterloh. Er brüllt minutenlang. Die Wärter hören ihn über den Lautsprecher auf der Wachstube. Einer dreht den Ton weg. Als der Feuermelder losgeht, schaltet er ihn aus, als er wieder losgeht, noch einmal. Er will in Ruhe telefonieren. Der Mann auf der Pritsche verbrennt bei lebendigem Leibe.

So soll es sich zugetragen haben. Nicht in einem Gefängnisloch irgendeiner düsteren Dritte-Welt-Diktatur, sondern mitten in Deutschland. Auf der Polizeistation Dessau in Sachsen-Anhalt am 7. Januar 2005. Am vergangenen Samstag erinnerte eine Mahnwache von Dessauer Bürgern vor dem Rathaus an den fast vergessenen Toten. 40 Leute waren gekommen.

Der Fall ist so furchtbar wie rätselhaft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit einem Jahr gegen zwei Polizisten wegen Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässiger Tötung. Aber bislang hat das Landgericht es abgelehnt, den Prozess zu eröffnen.

Freitag, 7. Januar 2005: An diesem Morgen war der 21-jährige Oury Jalloh, ein Flüchtling aus Guinea, vermutlich in übler Verfassung. Schwer angetrunken, dazu kam wohl auch noch Kokain. Er soll Putzfrauen belästigt haben. Eine ruft gegen acht Uhr die Polizei an. Eine Streife rückt an, will ihn mitnehmen, Jalloh soll sich gewehrt haben. Er wird überwältigt und kommt in die Ausnüchterungszelle. Fast drei Promille Alkohol soll er im Blut haben. Vorher durchsuchen ihn Polizisten. Was dann geschah, wird vermutlich nie aufgeklärt werden. Das meinte schon vor Monaten der Landtagsabgeordnete Matthias Gärtner von der Linkspartei. "Es gibt Rätsel, die werden wir nie lösen."

Die Behörden in Sachsen-Anhalt hätten den Fall am liebsten vertuscht. Anfangs hieß es: Selbstmord in einer Ausnüchterungszelle. Es dauerte anderthalb Monate, bis der furchtbare Feuertod überhaupt an die Öffentlichkeit gelangte. Und Wahrheit gab es nur in kleinen Portionen.

Feuermelder abgeschaltet

Die Polizisten brachten Jalloh in Zelle Nummer fünf und fixierten ihn mit vier Handschellen auf der Pritsche. Vorher hatten sie ihn nach eigenen Angaben gründlich durchsucht, abgetastet und seine Hosentaschen nach außen gestülpt. Ein Feuerzeug fanden sie nicht. Zwischen 12.04 und 12.09 Uhr starb der junge Mann. Er verbrannte qualvoll auf seiner Pritsche. Im Rechtsausschuss des Magdeburger Landtages berichtete die Staatsanwaltschaft im vergangenen Sommer, dass der Feuermelder von den Dienst tuenden Beamten zweimal abgeschaltet worden sei. Deren Begründung habe gelautet, der Melder habe in der Vergangenheit öfter Fehlalarm gegeben. Die Staatsanwaltschaft erklärte jedoch, der Melder sei am 14. September 2004 repariert worden. Danach habe er einwandfrei funktioniert. "Jalloh könnte noch leben", meinte damals der Landtagsabgeordnete Gärtner. "Es hätte nur jemand hingehen müssen, als der Alarm ertönte. Man hätte ihn innerhalb von einer Minute retten können." Eine Wechselsprechanlage, mit der die Zellen abgehört werden konnten, war kurz vor zwölf Uhr leiser gestellt worden. Angeblich, weil ein Polizist in Ruhe ein Telefongespräch führen wollte. Kurz zuvor hätten, so die Staatsanwaltschaft vor dem Ausschuss, zwei Beamte knapp zehn Minuten lang mit Jalloh geredet.

Woher stammte das Feuerzeug? Hatte Jalloh es dabei? Wenn ja, wieso war es bei der Durchsuchung übersehen worden? Wenn nein, woher kam es? Wurde er womöglich angezündet? Es geht das Gerücht, er sei zusammengeschlagen und dann verbrannt worden. Oder: Wie soll denn ein sturzbetrunkener und gefesselter Mann eine angeblich feuerfeste Matratze anzünden? Die Ermittler ließen Versuche anstellen. Danach war es trotz Fesslung möglich. Auch brannte die Matratze, aber nur, wenn sie aufgerissen war und die Flamme das Innere erreichen konnte.

Bei der Obduktion wurde eine frisch gebrochene Nase festgestellt. Wie konnte sich ein festgeschnallter Mann die Nase brechen? Vorher, bei der Einlieferung, solle er den Kopf auf den Tisch geschlagen haben, so die Aussage eines Polizisten. Ein Fall mit mehr Fragen als Antworten. Und wenn, dann unbefriedigenden Antworten. Es habe keine Telefonmitschnitte gegeben, die zur Aufklärung des Geschehens beitragen könnten, hatte es zu Anfang der Ermittlungen geheißen. Nichts, keine Telefonate zwischen Polizisten, Anrufe zur Feuerwehr oder zu Rettungssanitätern. Monate später tauchten Telefonmitschnitte auf. "Die halten uns hin", ärgerte sich der Landtagsabgeordnete Gärtner: "Salamitaktik."

Laut Mitschnitt verlief der Anruf bei einem Arzt so:

Polizist: "Wir bräuchten dich mal."

Arzt: "Was haste denn?"

Polizist: "Na, eine Blutentnahme."

Arzt: "Na, dann mache ich das."

Polizist: "Ja, pikste mal 'nen Schwarzafrikaner."

Arzt: "Ach du Scheiße."

Polizist lacht.

Arzt: "Da finde ich immer keine Vene, bei den Dunkelhäutigen."

Polizist: "Na, bring doch 'ne Spezialkanüle mit."

Arzt: "Mach ich."

Später, nachdem sich Jalloh angezündet haben soll und das Feuer entdeckt worden war, gab es ein zweites Polizisten-Gespräch.

"Hat sich einer aufgehangen oder was?"

"Nee, da brennt's."

"Wieso?"

"Weiß ich nicht. Die sind da runtergekommen, da war alles schwarzer Qualm."

"Ja, ich hätte fast gesagt, gut. Alles klar, schönes Wochenende. Ciao."

"Es steht jetzt schon fest, dass es Fehler gegeben hat", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Folker Bittmann. Das war im vergangenen Sommer. Sehr viel weiter ist man noch nicht gekommen in Dessau.

Quelle: Frankfurter Rundschau (Bernhard Honnigfort, Magdeburg)




03.) Abgeschrieben / Bundesverband der Migrantinnen in Deutschland e.V. kritisiert Gesetzentwurf zur Zuwanderung

Der Bundesverband der Migrantinnen in Deutschland e.V. kritisiert die geplante Erschwerung der Zuwanderung als "Schritt in die falsche Richtung":

"Der Bundesverband der Migrantinnen in Deutschland e.V. verurteilt das Vorhaben des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble (CDU), den Familiennachzug ausländischer Ehegatten einzuschränken. Der entsprechende Gesetzentwurf sieht vor, dass Ehepartner beim Familiennachzug erst vom 21. Lebensjahr an, eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen sollen. Damit sollen nach Angaben des Innenministeriums "junge Ausländer vor Zwangsehen und Zwangsprostitution geschützt werden". Bereits vor einigen Monaten legte die Bundesinnenministerkonferenz einen ähnlichen Antrag vor, der es allerdings nicht mehr ins Gesetzgebungsverfahren geschafft hatte.

Der Bundesverband der Migrantinnen bewertet den gesetzlichen Vorstoß der Bundesinnenministers als völlig falsches Signal für die Integration von Migranten und Migrantinnen in Deutschland. Gleichzeitig sieht der Verband darin eine gravierende Verletzung von Artikel 6 des Grundgesetzes, der den Schutz von Ehe und Familie garantiert.

Der Vorstoß verhindert weder Zwangsehen noch schützt er Migrantinnen vor häuslicher Gewalt und Prostitution. Ganz im Gegenteil, die Einschränkungen gefährden die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und bieten unnötigen Fruchtboden für gegenseitige Vorurteile.

"Der Gesetzentwurf verstößt gegen das Menschenrecht. Die geplanten Einschränkungen bei der Zuwanderung sind ein Schritt in die falsche Richtung. Vielmehr müssen konkretere Maßnahmen und Regelungen getroffen werden, wenn wir wirklich Frauen, die von Zwangsehen und häuslicher Gewalt betroffen sind, unter die Arme greifen und helfen wollen. Was betroffene Frauen wirklich brauchen, sind direkte Hilfsangebote sowie ein persönliches Recht auf Aufenthalt und Arbeit, die nicht an den Ehemann gebunden sind. Außerdem müssen für alle nachgezogenen Ehegatten Sprach- und Integrationskurse sofort bereitgestellt werden. Denn nur so können wir das Problem an der Wurzel packen", so die Vorsitzende des Bundesverband der Migrantinnen e.V., Sidar Demirdögen.

Der Bundesverband der Migrantinnen fordert daher Regelungen und Maßnahmen, die die Integration von Migrantinnen in allen Lebensbereichen fördern und ihre aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben garantieren."

www.migrantinnen.org

Quelle: junge Welt




04.) Baden-Württemberg / CDU-Politikerin kritisiert Fragebogen für Muslime

Berlin (rtr/dpa). In der Union ist Kritik am Fragebogen des Landes Baden-Württemberg für einbürgerungswillige Muslime laut geworden. Die stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagfraktion, Katherina Reiche, bezeichnete einige der 30 Fragen als überzogen. Vermutlich würde der Test in ihrem Bundesland so nicht eingeführt werden, sagte die aus Brandenburg stammende CDU-Politikerin am Montag dem Fernsehsender N24. Das Deutsch-Türkische Forum (DTF) in der CDU kündigte eine Kampagne zum Stopp des Fragebogens an.

Einbürgerungsbewerber aus islamischen Ländern müssen seit Jahresanfang in Baden-Württemberg Fragen zur ihrer Gesinnung und Verfassungstreue beantworten. So werden sie unter anderem zu ihrer Haltung zu homosexuellen Politikern, zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Zwangsverheiratungen oder zum Terrorismus befragt. Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) erklärte, er sehe keinen Grund, den umstrittenen Gesprächsleitfaden zurückzuziehen.

Quelle: Frankfurter Rundschau




05.) Künast will Gesinnungsprüfung unterbinden / Grünen-Fraktionschefin kündigt entsprechenden Antrag im Bundestag an

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Renate Künast, hat am Montag den baden-württembergischen Fragebogen für einbürgerungswillige Muslime als "eine absurde Geschichte" bezeichnet. Die CDU/FDP-Landesregierung betreibe "Gesinnungsschüffelei", in dem sie mit moralischen Fragen die Einbürgerungsanwärter aushorche. Der Fragebogen müsse sofort wieder zurückgenommen werden, forderte die Fraktionschefin. Künast kündigte für die kommenden Tage einen parlamentarischen Antrag der Grünen im Bundestag an, mit dem Ziel, bei entsprechenden Fragebögen die Erhebung moralischer Einstellungen zu unterbinden. Man könne von Einbürgerungswilligen nur verlangen, dass sie die Gesetze respektierten. Dazu gehöre eine entsprechende Vorbereitung der Einbürgerungswilligen auf ein dauerhaftes Leben in Deutschland. Die Fraktionschefin äußerte auch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken an dem aus 30 Fragen bestehenden Gesprächsleitfaden.

Künast forderte in diesem Zusammenhang eine bessere Integrationspolitik. So dürfe man nicht hinnehmen, dass Mädchen aufgrund religiöser Prägungen nicht am Sport- oder Biologieunterricht teilnehmen dürften, betonte die Fraktionschefin.

Quelle: junge Welt




06.) 2005 - Spätaussiedlerzuzug weiter rückläufig

Im Jahr 2005 sind 35.522 Spätaussiedler und Angehörige nach Deutschland gekommen, annähernd 40 Prozent weniger als 2004 (59.093 Personen). Damit setzt sich der Rückgang der Spätaussiedlerzahlen fort.

1996: 177.751 Personen
1997: 134.419 Personen 
1998: 103.080 Personen
1999: 104.916 Personen 
2000:   95.615 Personen
2001: 98.484 Personen
2002: 91.416 Personen
2003: 72.885 Personen
2004: 59.093 Personen
2005: 35.522 Personen

Dieser Trend wird sich weiter fortsetzen. Denn auch die Zahl der neuen Aufnahmeanträge hat mit 21.306 gegenüber dem Vorjahr (34.560) um gut 38 Prozent abgenommen.
 
1996: 168.758 Personen 
1997: 147.577 Personen
1998: 100.421 Personen 
1999: 117.101 Personen  
2000: 106.895 Personen                      
2001: 83.812 Personen
2002: 66.833 Personen
2003: 46.443 Personen
2004: 34.560 Personen
2005: 21.306 Personen

Der Rückgang hat vielfältige Ursachen:

Familienzusammenführungen sind inzwischen zu einem großen Teil abgeschlossen. Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung in den Aussiedlungsgebieten, die Förderungen auf kulturellem, sprachlichem, sozialem, medizinischem und wirtschaftlichem Gebiet sowie die verstärkte Förderung der Bildung und Intensivierung von Städtepartnerschaften zwischen Kommunen in Deutschland und in den Herkunftsgebieten haben zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lage geführt und den Menschen eine Zukunftsperspektive in den Herkunftsgebieten eröffnet. Zugleich haben die Demokratisierungsprozesse in den osteuropäischen Staaten zu einer Stabilisierung der Lage der deutschen Minderheiten beigetragen. Mit einigen Staaten wurden außerdem vertragliche Übereinkommen über den Minderheitenschutz abgeschlossen.
 
Viele Antragsteller erfüllen die sprachlichen Voraussetzungen für eine Aufnahme als Spätaussiedler nicht mehr. Zudem müssen seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes auch die Familienangehörigen Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Der Erwerb dieser Kenntnisse wird durch ein flächendeckendes Angebot an kostenlosen, außerschulischen Deutschkursen in den Herkunftsgebieten ermöglicht.

Im Jahr 2005 wurden insgesamt 1.468 Personen zu einem Sprachstandstest eingeladen. Hiervon sind 871 Personen zum Test erschienen, von denen 216 d. h. knapp 25 Prozent den Test bestanden haben.
 
Dazu der Aussiedlerbeauftragte Hans-Peter Kemper: "Diese Ergebnisse sollten für alle Bewerber Motivation sein, von den angebotenen Sprachkursen Gebrauch zu machen. Der Erwerb von Deutschkenntnissen stellt keine unüberwindliche Hürde dar. Die bestehenden Hilfsangebote müssen nur genutzt werden. Nach der Ankunft in Deutschland werden die mitgebrachten Sprachkenntnisse die Integration erheblich erleichtern und so auch die weitere Akzeptanz des Spätaussiedlerzuzuges bei der einheimischen Wohnbevölkerung sicherstellen. Ich meine, diese Vorleistung darf von den Einbeziehungsbewerbern als zukünftigen deutschen Staatsangehörigen erwartet werden. Im Gegenzug wird ihnen nach ihrem Eintreffen durch weitere Unterstützungsangebote geholfen."
 
Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes haben neben den Spätaussiedlern auch alle mit ihnen nach Deutschland gekommenen Familienangehörigen einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Teilnahme an einem Integrationskurs. Im Jahr 2005 hat das Bundesverwaltungsamt 33.804 Teilnahmeberechtigungen ausgestellt. Der Kurs umfasst einen jeweils 300-stündigen Basis- und Aufbausprachkurs sowie einen Orientierungskurs von 30 Stunden, in dem Kenntnisse der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte Deutschlands vermittelt werden. Soweit erforderlich, wird der Integrationskurs durch eine sozialpädagogische Begleitung sowie durch Kinderbetreuungsangebote ergänzt.
 
Weitere staatliche Integrationsangebote sind die Migrationserstberatung für erwachsene Zuwanderer und der Jugendmigrationsdienst für junge Zuwanderer bis 27 Jahre. Daneben gibt es vielerorts auch wohnumfeldbezogene Projekte vor allem zur gesellschaftlichen Integration, die durch Verbände, Vereine, Initiativen und Stiftungen durchgeführt und von der Bundesregierung gefördert werden.
 
Kemper weiter: "Die Unterstützung der sozialen und beruflichen Integration der Spätaussiedler und ihrer Familien wird auch in Zukunft ein vorrangiges Ziel der Bundesregierung bleiben. Ich ermutige alle, die zu uns gekommen sind, sich nicht in eine Parallelgesellschaft zurückzuziehen, sondern sich aktiv am gesellschaftlichen Leben in den Kommunen zu beteiligen, selbst möglichst gut Deutsch zu lernen und dafür zu sorgen, dass ihre Kinder Deutsch lernen - im Kindergarten, in der Schule, in Vereinen und in Jugendeinrichtungen der Kirchen und Gemeinden, denn die Sprache wird ihnen viele Türen öffnen - nicht zuletzt die auf den Arbeitsmarkt."

Quelle: Bundesministerium des Innern


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