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09.01.2006 :
Übersicht
Veröffentlichungen am 09.01.2006:
01.) Neues Deutschland:
Tummelplatz für Auschwitz-Leugner / Immobilienverkauf in Borna soll revidiert werden
02.) Herforder Kreisanzeiger / Neue Westfälische:
Herforder berichtet aus der Nazi-Zeit / Erinnerungen von Klaus Gosmann im Film
03.) Herforder Kreisblatt / Westfalen-Blatt:
(Herford) Erlebnisse aus der Nazi-Zeit / Heute Filmabend im Zellentrakt
04.) Lippische Landes-Zeitung , 09.01.2006 :
(Barntrup) Polizei mit Texten befasst / Der Hintergrund: Rap-Band
05.) Radio Hochstift:
Sharon: Sorge bei Juden im Hochstift
06.) Westfalen-Blatt:
(Bielefeld) Leitartikel / Exempel-Probe Kernkraft / Alte Reflexe ziehen nicht mehr / Von Rolf Dressler
07.) Westfalen-Blatt:
(Bielefeld) Kommentar / Guantanamo / Merkel hat Respekt verdient / Friedhelm Peiter
Nachrichten zu Migration / Rassismus vom 09.01.2006:
01.) Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble: Asylbewerberzugang im Jahr 2005 auf niedrigsten Stand seit 20 Jahren
(Bundesministerium des Innern)
02.) Bundesinnenministerium / Zahl der Asylbewerber erreicht neuen Tiefstand
(Frankfurter Rundschau)
03.) Pro Asyl zur Asylstatistik 2005 / Auch Schäuble feiert den Misstand als historische Errungenschaft - die niedrigsten Antragstellerzahlen seit 1983
(Pro Asyl)
04.) Schäubles Horrorkatalog / Drastische Verschärfung des Ausländerrechts im Visier: Innenminister will Nachzugsalter auf 21 Jahre hinaufsetzen, die Abschiebehaft erweitern und Digitalfotos von Migranten speichern
(junge Welt)
05.) Reform des Ausländerrechts / Koalition will Zuwanderung strikter regeln / Protest des Zentralrats
(Frankfurter Rundschau)
06.) Eilantrag abgelehnt! Kommt nach Schwerin! Freiheit für Alassane Moussbaou!
(Caravan fort he rights of refugees and migrants, Hamburg)
01.) Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble: Asylbewerberzugang im Jahr 2005 auf niedrigsten Stand seit 20 Jahren
Im Jahr 2005 haben 28.914 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Die Anzahl der Asylbewerber ist damit im Jahr 2005 erneut deutlich zurückgegangen. Gegenüber dem Vorjahr (35.607 Anträge) sank die Zahl der Asylanträge um 6.693 oder 18,8 Prozent.
Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble erklärt hierzu:
"Die Zahl der Asylbewerber in Deutschland erreichte im Jahr 2005 mit rund 29.000 Erstanträgen ihren niedrigsten Stand seit 1983. Damit hat sich ein Trend fortgesetzt, der bereits seit der gemeinsamen Asylrechtsreform 1993 zu beobachten war. Zudem haben gesetzgeberische Maßnahmen, eine gesteigerte Effizienz bei der Durchführung der Asylverfahren und eine fortschreitende europäische Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Asylmissbrauchs zu der Entwicklung beigetragen. In Zukunft werden wir vor allem bestrebt sein, die Ausreisepflicht bei nicht bleibeberechtigen Personen noch effektiver durchzusetzen."
I. Gesamtes Jahr 2005
Für den Zeitraum des gesamten Jahres 2005 ergeben sich folgende Zahlen:
1. In der Zeit von Januar bis Dezember 2005 haben insgesamt 28.914 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (35.607 Personen) bedeutet dies einen Rückgang um 6.693 Personen (- 18,8 Prozent).
2. Die Monatsentwicklung im 2-Jahres-Vergleich verlief wie folgt:
Monat 2004 2005
Januar: 3.767 2.338
Februar: 2.989 2.101
März: 3.411 2.223
April: 3.015 2.266
Mai: 2.609 2.107
Juni: 2.895 2.287
Juli: 2.907 2.150
August: 2.943 2.423
September: 2.768 2.507
Oktober: 2.898 2.247
November: 2.665 2.464
Dezember: 2.746 2.097
(Durch nachträgliche Berichtigungen weichen die Gesamt-Jahreszahlen von den Additionen der Monatszahlen ab.)
Damit kamen - wie auch schon 2003 und 2004 - in jedem Monat des Jahres 2005 weniger Asylbewerber als im Vergleichsmonat des Vorjahres.
3. Die Hauptherkunftsländer 2005 waren:
Veränderungen
Land 2004 2005 in % absolut
01. Serbien und Montenegro: 3.855 5.522 43,2 1.667
02. Türkei: 4.148 2.958 -28,7 -1.190
03. Irak: 1.293 1.983 53,4 690
04. Russische Föderation: 2.757 1.719 -37,6 -1.038
05. Vietnam: 1.668 1.222 -26,7 -446
06. Syrien: 768 933 21,5 165
07. Iran: 1.369 929 -32,1 -440
08. Aserbaidschan: 1.363 848 -37,8 -515
09. Afghanistan: 918 711 -22,5 -207
10. China: 1.186 633 -46,6 -553
4. Im gesamten Zeitraum von Januar bis Dezember 2005 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 48.102 Entscheidungen (Vorjahr: 61.961) getroffen. 411 Personen (0,9 Prozent) wurden als Asylberechtigte anerkannt. 2.053 Personen (4,3 Prozent) erhielten Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes. Dies ergibt bei entsprechender Aufschlüsselung nach Herkunftsländern (in Prozent):
Land Asylberechtigt nach Artikel 16a Grundgesetz Abschiebungsschutz nach § 60 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz
Serbien und Montenegro: 0,1 0,1
Türkei: 2,0 9,1
Irak: 0,6 2,3
Russische Föderation: 0,8 11,3
Vietnam: 0,0 0,8
Syrien: 1,6 13,5
Iran: 3,6 12,4
Aserbaidschan: 0,2 5,5
Afghanistan: 1,4 4,4
China: 0,6 3,8
28.109 Asylanträge (58,4 Prozent) wurden abgelehnt. 17.529 Anträge (36,4 Prozent) wurden anderweitig erledigt.
Bei 657 Personen hat das Bundesamt in der Zeit von Januar bis Dezember 2005 Abschiebungshindernisse im Sinne von § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
5. Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Dezember 2005 9.114 (6.852 Erstanträge und 2.262 Folgeverfahren). Ende 2004 waren es noch 14.690, davon 11.200 Erstanträge und 3.490 Folgeverfahren.
6. Entwicklung der Asylbewerberzahlen der Hauptherkunftsländer:
Im Jahr 2005 ging der Zugang an Asylbewerbern gegenüber dem Vorjahr bei sieben von zehn Hauptherkunftsländern deutlich zurück, und zwar zwischen 22,5 (Afghanistan) und 46,6 Prozent (China). Bei den übrigen drei Hauptherkunftsstaaten stiegen die Asylzugänge allerdings deutlich: Serbien und Montenegro + 1.667 Erstanträge (+ 43,2 Prozent gegenüber 2004); Irak + 690 (+ 53,4 Prozent); Syrien + 165 (+ 21,5 Prozent).
Serbien und Montenegro löste damit 2005 die Türkei als stärkstes Herkunftsland ab. Der Anteil der ethnischen Albaner lag 2005 bei 37,5 Prozent (2004: 38,2 Prozent, 2003: 40,7 Prozent), der der Roma bei 39,5 Prozent (2004: 32,6 Prozent, 2003: 33,7 Prozent).
Zweitstärkstes Herkunftsland 2005 war die Türkei. Die Antragszahlen sanken bereits 2004 um 34,2 Prozent. Auch 2005 waren die Asylzugänge um 28,7 Prozent rückläufig (- 1.038 Erstanträge gegenüber 2004). Der Anteil der Kurden an allen türkischen Erstantragstellern lag wie in den Vorjahren bei etwa 80 Prozent.
Von Rang 7 im Jahr 2004 auf Platz 3 der Hauptherkunftsländer in 2005 stieg der Irak. Die Zahl der Asylerstanträge stieg um 53,4 Prozent (+ 690 Anträge) gegenüber 2004 und lag bei 1.983 Anträgen. Im Jahr 2003 hatten noch 3.850 Iraker einen Asylerstantrag gestellt. Gut die Hälfte der Antragsteller im Jahr 2005 waren Kurden.
Auf Rang 4 der Hauptherkunftsländer stand im Jahr 2005 die Russische Föderation. Hier war ein Rückgang der Asylerstanträge im Vergleich zum Vorjahr von 1.038 (- 37,6 Prozent) zu beobachten. 39,3 Prozent der Antragsteller waren Tschetschenen (2004: 49,8 Prozent; 2003: 51,3 Prozent).
7. Im Jahr 2005 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neben 28.914 Erstanträgen auch 13.994 Asylfolgeanträge gestellt (2004: 35.607 Erst- und 14.545 Folgeanträge). Hauptherkunftsländer bei den Folgeanträgen waren wieder Serbien und Montenegro mit 5.166 (2004: 4.610) und die Türkei mit 2.168 (2004: 2.824) Anträgen.
Da im Jahr 2005 die Zahl der Folgeanträge gegenüber 2004 weniger deutlich abnahm als die Zahl der Erstanträge, erhöhte sich der Anteil der Folgeanträge an allen Anträgen im Jahr 2005 weiter auf 32,6 Prozent (2004: 29,0 Prozent; 2003: 25,5 Prozent; 2002: 22,2 Prozent; 2001: 25,4 Prozent). Damit war fast jeder dritte gestellte Asylantrag im Jahr 2005 ein Folgeantrag.
II. Dezember 2005
1. Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Dezember 2005 2.097 Personen (Vormonat: 2.464 Personen) Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 367 (- 14,9 Prozent) gesunken. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (Dezember 2004: 2.746 Personen) hat sich die Zahl der Asylbewerber im Dezember 2005 um 649 (- 23,6 Prozent) verringert.
2. Hauptherkunftsländer im Dezember 2005 waren:
Land Oktober November Dezember
01. Serbien und Montenegro: 371 429 347
02. Türkei: 192 186 211
03. Irak: 204 200 159
04. Russische Föderation: 145 129 121
05. Iran: 76 80 87
06. Vietnam: 144 128 81
07. Aserbaidschan: 90 73 80
08. Afghanistan: 45 58 71
09. Syrien: 87 133 62
10. Libanon: 38 49 52
3. Im Dezember 2005 wurden neben den 2.097 Erstanträgen 747 Folgeanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt.
4. Im Dezember 2005 hat das Bundesamt über die Anträge von 3.700 Personen (Vormonat: 4.960) entschieden.
Als Asylberechtigte anerkannt wurden 30 Personen (0,8 Prozent). Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten 98 Personen (2,6 Prozent). Abgelehnt wurden die Anträge von 2.300 Personen (62,2 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 1.272 Personen (34,4 Prozent).
Bei 50 Personen hat das Bundesamt im Dezember 2005 Abschiebungshindernisse im Sinne von § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Quelle: Bundesministerium des Innern
02.) Bundesinnenministerium / Zahl der Asylbewerber erreicht neuen Tiefstand
Berlin. Die Zahl der Asylbewerber hat im vergangenen Jahr einen neuen Tiefstand erreicht. Nur noch 28 914 Flüchtlinge beantragten Asyl in Deutschland, 18,8 Prozent weniger als 2004. Damit sanken die Anträge auf den niedrigsten Stand seit 1983, teilte das Bundesinnenministerium mit. Die Chance, in Deutschland Asyl zu erhalten, blieb auch 2005 extrem gering. Lediglich 0,9 Prozent der Anträge wurden anerkannt.
Nach Ansicht von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) habe sich damit ein Trend fortgesetzt, der seit der von Union und SPD getragenen Asylrechtsreform 1993 zu beobachten war. Dazu hätten auch gesetzgeberische Maßnahmen, gesteigerte Effizienz bei Asylverfahren und die europäische Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Asylmissbrauchs beigetragen.
Die bedrohliche Lage in Irak zeigte sich auch in der Statistik. 1983 Flüchtlinge aus dem Zweistromland beantragten Asyl. Mit einem Plus von 53,4 Prozent war dies die größte Steigerung. An erster Stelle der Statistik stehen Serbien und Montenegro mit einer Zunahme der Anträge um 43,2 Prozent auf 5522. In sieben von zehn Hauptherkunftsländern gingen hingegen die Asylbewerberzahlen deutlich zurück, darunter China, Afghanistan, Iran und die Türkei.
Quelle: Frankfurter Rundschau
03.) Pro Asyl zur Asylstatistik 2005 / Auch Schäuble feiert den Misstand als historische Errungenschaft - die niedrigsten Antragstellerzahlen seit 1983
Wie sein Amtsvorgänger stellt Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble die Misere des Asylrechts in Deutschland als historische Errungenschaft dar. Dies kritisiert die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge Pro Asyl anlässlich der Veröffentlichung der Asylbewerberstatistik für das Jahr 2005.
28.914 Personen haben in Deutschland im letzten Jahr noch Asyl beantragen können. Angesichts der Tatsache, dass politische und ethnische Verfolgung, Kriege und andere Fluchtgründe im letzten Jahr nicht abgenommen haben, bedeutet dies: Deutschland war und ist nicht willens, seinen Beitrag zur Aufnahme von Flüchtlingen zu leisten.
Ganze 411 Personen haben noch den Status der Asylberechtigten erhalten (bei 48.102 Entscheidungen insgesamt). Pro Arbeitstag des dem Bundesinnenminister nachgeordneten Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind dies weniger als zwei Personen. Es wäre für Schäuble mühelos möglich, das Häuflein derer, die das Asylgrundrecht erfolgreich in Anspruch nehmen konnten, persönlich zu begrüßen.
Kaum besser sieht es bei der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention aus (§ 60 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz). 2.053 Personen (4,3 Prozent) erhielten den entsprechenden Status. Dass diese Zahl im Vergleich zum Vorjahr angestiegen ist, ist auf die mit dem Zuwanderungsgesetz eingeführte Regelung zurückzuführen, dass auch Familienangehörige von Konventionsflüchtlingen diesen Status erhalten. Rechnet man diesen Effekt heraus, stellt sich die Quote noch negativer dar.
Unter den zehn Hauptherkunftsländern findet sich kein einziger afrikanischer Staat. Flucht und Migration insbesondere aus dem subsaharischen Afrika bleibt Sache der südeuropäischen Staaten. Diese haben im vergangenen Jahr die militärische Abschottung der EU-Südgrenze vorangetrieben und unter Bruch des Völkerrechtes Massenabschiebungen von Flüchtlingen durchgeführt, denen ein Prüfungsverfahren verwehrt blieb.
Quelle: Pro Asyl
04.) Schäubles Horrorkatalog / Drastische Verschärfung des Ausländerrechts im Visier: Innenminister will Nachzugsalter auf 21 Jahre hinaufsetzen, die Abschiebehaft erweitern und Digitalfotos von Migranten speichern
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) tut alles, um so schnell wie möglich seinen erzkonservativen Vorgänger Otto Schily (SPD) zu übertrumpfen und das Feld der law-and-order-Politik wieder für die CDU/CSU zu besetzen. Mit Forderungen nach der Verwertung von Folteraussagen oder dem Einsatz der Bundeswehr im Inneren erwies sich Schäuble sofort nach Amtsantritt als Vertreter eines harten Kurses in der Innenpolitik. Jetzt ließ er Pläne zur drastischen Verschärfung des Ausländerrechts folgen.
Schäubles CDU-Kollege Heribert Rech, Innenminister in Baden-Württemberg, hat am 1. Januar 2006 einen skandalösen Fragebogen in Kraft gesetzt, mit dem einbürgerungwillige Muslime von den Behörden auf ihre politische Gesinnung und auf private Lebensanschauungen hin überprüft werden (jW berichtete). Mit dieser bewußten Diskriminierung will die CDU im Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg bei ihrer konservativen Klientel punkten. Schäuble setzt nun mit einem Rundumschlag im Ausländerrecht noch eins drauf.
Das Bundesinnenministerium hat einen 260 Seiten starken Referentenentwurf eines Gesetzes zur "Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union" verfasst. Anfang Januar 2006 wurde er an die anderen Ressorts zur Stellungnahme verschickt, damit im März ein Beschluss des Kabinetts herbeigeführt werden kann. Aus dem Entwurf wird klar, dass Schäuble die Umsetzung von EU-Richtlinien nutzen will, um das Zuwanderungsgesetz weiter zu verschärfen. Der Innenminister will dabei jedoch zahlreiche Änderungen durchsetzen, die mit den Vorgaben der EU in keinerlei Zusammenhang stehen.
Der Nachzug von Ehegatten zu Ausländern wie zu Deutschen soll in verfassungswidriger Weise beschränkt werden. Der Familiennachzug soll verboten werden, wenn der ausländische Partner noch nicht 21 Jahre alt ist. Aufgegriffen wird auch das alte Klischee von den "Scheinehen", bei entsprechendem Verdacht soll es keine Aufenthaltserlaubnis geben. Ehegatten, deren schriftliche Fähigkeiten in der deutschen Sprache mangelhaft sind, müssen "Integrationskurse" besuchen. Bisher gab es die Verpflichtung zur Kursteilnahme nur bei fehlenden einfachen mündlichen Deutschkenntnissen.
Der Zugang zur unbefristet geltenden Niederlassungserlaubnis soll erschwert und durch komplizierte Regelungen undurchschaubar werden. Als Voraussetzung für die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels soll in vielen Fällen der Nachweis einer gesetzlichen oder gleichwertigen privaten Krankenversicherung gefordert werden, obwohl dies von vielen Betroffenen nicht erfüllt werden kann.
Der Entwurf schreibt ferner Digitalfotos von Millionen Ausländern vor, deren Identität damit besser überprüfbar werden soll. Langfristig werden nach den Plänen des Innenministeriums bis zu 30 Millionen Aufnahmen gespeichert, auf die Polizei und Justiz online Zugriff erhalten sollen.
Die Abschiebehaft soll ausgeweitet werden. Als neue Haftgründe werden die "Zurückweisungshaft" und die "Durchbeförderungshaft" eingeführt. Diese sollen sogar ohne richterliche Überprüfung möglich werden.
Ein "Abschiebehaftbefehl" als Voraussetzung für die Festnahme von Flüchtlingen zum Zwecke der Abschiebung oder Inhaftierung soll künftig entbehrlich sein; sogar Mitarbeiter des Ausländeramtes sollen zur Festnahme befugt sein. Entgegen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts sollen auch EU-Bürger bereits vollziehbar ausreisepflichtig werden, bevor ein Gericht über die Rechtmäßigkeit entschieden hat.
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD war die Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes versprochen worden. Dieses Gesetz hat sich als Regelwerk zur Verhinderung von Einwanderung in die BRD und zur Verschlechterung der Rechtspositionen von Migranten erwiesen. Eine ehrliche Evaluierung müsste zur Beendigung dieser Abschottungspolitik führen. Notwendig wären z.B. ein sicherer Aufenthaltsstatus statt Kettenduldungen, sofortige Arbeitserlaubnisse für Asylbewerber, permanente Bleiberechtsregelungen für "Altfälle" sowie volle Rechte für "Illegalisierte". Schäubles Horrorkatalog zeigt deutlich, dass die Politik der großen Koalition genau in die entgegengesetzte Richtung führt. Nach dem Muster des hessischen CDU-Ministerpräsidenten Roland Koch, der mit einer unsäglichen Kampagne gegen den Doppelpass in sein Amt kam, setzt Schäuble ungeniert darauf, ausländerfeindliche Ressentiments zu bedienen.
Die Bundestagfraktion Die Linke hat gegen diesen reaktionären Gesetzentwurf sofort protestiert, die willkürliche Heraufsetzung des Nachzugsalters für Ehegatten als verfassungswidrig bezeichnet sowie eine neue, auf humanitäre Ziele ausgerichtete Migrationspolitik verlangt. Bedenken äußerte auch Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer von Bündnis 90/Die Grünen. Der SPD-Politiker Dieter Wiefelspütz hingegen signalisierte seinem Koalitionspartner grundsätzliche Unterstützung: Man sei sich in den Zielen einig, allerdings noch nicht bei den Instrumenten.
Quelle: junge Welt (Ulla Jelpke)
05.) Reform des Ausländerrechts / Koalition will Zuwanderung strikter regeln / Protest des Zentralrats
Um Zwangsehen, Prostitution und Schleusung erheblich zu erschweren, will die Bundesregierung das Ausländerrecht verschärfen. Kritik gab es an der geplanten Erhöhung des Zuzugsalters von Ehegatten.
Frankfurt a. M. Der Gesetzentwurf wurde den anderen Ressorts zur Abstimmung zugeleitet, bestätigte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Wochenende auf Anfrage. Der 260-seitige Gesetzesentwurf zum Ausländerrecht sieht nach Angaben des Innenministeriums unter anderem vor, dass Ehepartner beim Familiennachzug erst ab dem 21. Lebensjahr eine Aufenthaltserlaubnis erhalten sollen, um so "junge Ausländer vor Zwangsehen zu schützen". Ausdrücklich untersagt wird eine Aufenthaltserlaubnis bei Scheinehen, erklärte die Sprecherin, die damit einen Spiegel-Bericht bestätigte.
Künftig soll zudem jeder Ausländer "auf Verlangen" ein digitales Foto vorlegen, das grundsätzlich im Ausländerzentralregister gespeichert werden darf und das bei Zweifeln an der Identität eine Recherche auf Grund biometrischer Merkmale erlaubt. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung unter anderem elf EU-Richtlinien umsetzen, mit denen die "zentralen Elemente" des Ausländer- und Asylrechts in der Gemeinschaft angeglichen werden. Einige der geplanten Änderungen seien schon in der Koalitionsvereinbarung angekündigt worden.
Beim Koalitionspartner SPD wurden Vorbehalte gegen die Pläne laut. Ihr Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte, man sei sich zwar in den Zielen einig, aber noch nicht bei den Instrumenten, etwa der höheren Altersgrenze. FDP-Innenpolitiker Max Stadler sagte, die Regelung, Ehegatten den Nachzug zu verweigern, nur weil sie noch nicht 21 Jahre alt seien, sei mit den Grundgesetz nicht vereinbar. Er verwies dabei auf das Verfassungsrecht auf die Einheit der Familie gemäß Artikel 6 Grundgesetz. "Bei der Reform des Zuwanderungsgesetzes darf man sich über das Grundgesetz nicht einfach hinwegsetzen", sagte der menschenrechtspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck. Parteichefin Claudia Roth sagte: "Der Vorschlag fördert Integration nicht, sondern ist ein integrationsfeindliches Signal."
Der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, sagte in Berlin, mit einer Erhöhung des Zuzugsalters auf 21 Jahre würden keine Zwangsheiraten verhindert, "sondern das Verfassungsrecht auf die Einheit der Familie".
Der baden-württembergische Fragebogen für einbürgerungswillige Muslime stieß bei den Zentralräten ebenfalls auf scharfe Kritik. Die Gesinnungsprüfung für Einbürgerungsanwärter aus islamischen Staaten, die das Land seit Anfang des Jahres angeordnet hat, ist nach Einschätzung des Präsidenten des Zentralrats der Juden, Paul Spiegel, ein "unbedachter Schnellschuss, der schleunigst ernsthaft überprüft werden muss", sagte er dem Spiegel. Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Nadeem Elyas, kündigte im Deutschlandradio Kultur eine Klage gegen den Fragebogen an.
Quelle: Frankfurter Rundschau
06.) Eilantrag abgelehnt! Kommt nach Schwerin! Freiheit für Alassane Moussbaou!
Caravan fort he rights of refugees and migrants, Hamburg
c/o Brigittenstraße 5
20359 Hamburg
Telefon: (040) 43 18 90 37
Fax: 040 - 43 18 90 38
E-Mail: free2move@nadir.org
Verwaltungsrichter wischt UNHCR-Eingabe vom Tisch und übernimmt de facto die Rolle des Verteidigers des RPT-Regimes!
Das Verwaltungsgericht hat entgegen der Stellungnahme des UNHCR und trotz breitem Protest am Freitag den Eilantrag abgelehnt! Demonstration am Montag, 09.01., 12.00 Uhr, Schwerin Hauptbahnhof.
Wir haben gerade aus Schwerin erfahren, dass Innenminister Timm gerade bestätigt hat, dass er sowohl die Abschiebung von Alassane Moussbaou als auch generell nach Togo fortsetzen wird.
Wir haben auch die genauen Flugdaten am 10.01.2006: Air France Flugnummer 1411 nach Paris, 10.25 Uhr Hamburg-Fuhlbüttel.
Das zuständige Air France Büro im Flughafen ist unter:
Telefon: (040) 5075 36 67
Telefon: 0180 - 583 08 30 (für Reservierung und Information)
Fax: 040 - 500 47 60
Ruft bei Air France an (schickt auch Faxe) und erklärt den Hintergrund. Alassane fliegt nicht freiwillig. Er wird mit Gewalt gezwungen. Dies berührt die Frage der Sicherheit seiner Person und die Frage der Flugsicherheit allgemein. Die Crew und der Pilot sollen mit Alassane selbst Kontakt aufnehmen.
Aus Hamburg sollen Leute zum Flughafen kommen zwischen 8.30 und 9.00 Uhr in der Abflughalle.
Es findet gerade eine Demonstration gegen die bevorstehende Abschiebung des Diktaturgegners und Flüchtlingsaktivist Alassane Moussbaou in Schwerin statt. Etwa 70 Menschen –überwiegend aus Togo – protestieren. Trotz einer dringenden Empfehlung seitens der UNHCR, zahlreiche Unterstützung und einer Petition vor dem Landestag soll Alassane's Abschiebung nach Togo am morgigen Tag, den 10. Januar, stattfinden. Wir bitte alle herzlich und dringend darum, den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Gottfried Timm, durch Faxe, Telefonate und E-Mails die Forderungen "Aussetzung der
Abschiebung und die Freilassung von Alassane Moussbaou" zu unterstützen:
Innenminister des Landes
Mecklenburg-Vorpommern
Dr. Gottfried Timm
Karl-Marx-Straße 1
19053 Schwerin
Telefon: (0385) 588-0
Fax: 0385 - 588-2972
E-Mail: poststelle@im.mv-regierung.de
Sehr geehrter Herr Timm,
ich will hiermit mein Unverständnis über die evorstehende Abschiebung des Herrn Alassane Moussbaou zum Ausdruck bringen, die meiner ANsicht nach, und nicht nur meiner, sondern auch der Ansicht zahlreicher Menschenrechtsorganisationen inklusive des UNHCR, nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie mit dem gesunden Menschenverstand und Prinzipien der Menschlichkeit zu vereinbaren ist.
Ich fordere Sie auf, die Abschiebung unverzüglich auszusetzen.
Mit freundichen Grüßen
Weitere Informationen zur Kampagne: www.thecaravan.org
Togo: 0174 - 150 84 57
Quelle: Caravan fort he rights of refugees and migrants, Hamburg
info@hiergeblieben.de
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