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Westfalen-Blatt ,
06.01.2006 :
(Bielefeld) Kommentar / Gammelfleisch-Skandal / Nicht nur drohen - klagen
Die Namensnennung von betroffenen Betrieben bei Lebensmittel-Skandalen ist sehr problematisch. Solange die Staatsanwaltschaften ermitteln, dürfen Betriebe nicht vorverurteilt werden. Es sei denn, die Beweislage ist eindeutig. Es hat schon Fälle gegeben, wo Behörden zu Schadenersatzzahlungen verurteilt wurden, da sie vorschnell Firmen öffentlich nannten und in Misskredit brachten - siehe Birkel.
Im Gammelfleisch-Skandal hat Verbraucherschutzminister Horst Seehofer vier Unternehmen an den Pranger gestellt. Auch das Verbraucherschutzministerium in Bayern ist mit Namensnennungen nach vorn geprescht. Mit den Namen, die Seehofer nannte, kann der Verbraucher nichts anfangen. Es sind Handelsunternehmen, die keinen Bezug zu irgendeiner Lebensmittelmarke haben. Im Fall Bayern wurden Produktnamen genannt und somit die Verbraucher vorsorglich gewarnt.
Unternehmen, die etwas zu verbergen haben, fürchten die Namensnennung wie der Teufel das Weihwasser. Unternehmen mit reiner Weste wehren sich gegen eine Namensnennung. Dies ist ihr gutes Recht. Es bringt aber nichts, nur eine Klage anzudrohen, sie sollte zur Sachklärung auch erhoben werden.
Ernst-Wilhelm Pape
bielefeld@westfalen-blatt.de
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