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05.01.2006 :
Übersicht
Veröffentlichungen am 05.01.2006:
01.) Lippische Landes-Zeitung:
(Horn-Bad Meinberg) Kurpark-Schläger vor Gericht
02.) Radio Lippe:
(Horn-Bad Meinberg) Neonazi verurteilt
03.) Leipziger Volkszeitung:
(Borna) Kollektiver Gegenstoß
04.) Leipziger Volkszeitung:
(Borna) Kaufvertrag für Grundstück wird geprüft
05.) Antifa-West:
(Vlotho) Neues Hitlerseminar im Collegium Humanum
06.) Vlothoer Zeitung / Westfalen-Blatt:
(Vlotho) Demnig verlegt im März erste "Stolpersteine" / Messingplatten sollen an ermordete Juden erinnern
07.) Die Glocke:
(Sendenhorst) 13. Januar Anmeldeschluss / Fahrt nach Auschwitz nicht nur für Jugendliche
08.) Schaumburger Zeitung:
(Stadthagen) Schünemann auf "Schlingerkurs" / Fidan Qorri droht immer noch Abschiebung / Brief an Innenminister
09.) Westfalen-Blatt:
(Augustdorf) Offizier steht vor Gericht
10.) Lippische Landes-Zeitung:
(Augustdorf) Zeitsoldat unter Anklage / Vergewaltigung in der Bundeswehr-Kantine
11.) Westfalen-Blatt:
(Bielefeld) Leitartikel / Nahostkonflikt ohne Ende / Zwölf verlorene Monate / Von Friedhelm Peiter
12.) Westfalen-Blatt:
(Bielefeld) Kommentar / Verwaltungsstrukturreform / Mit einer Stimme sprechen / Edgar Fels
13.) Westfalen-Blatt:
(Bielefeld) Kommentar / Gasstreit beendet / "Demokrat" Putin / Dirk Schröder
14.) Mephisto 97.6:
LMBV lässt Kaufvertrag für Bornaer Gedenkstätte prüfen
Nachrichten zu Migration / Rassismus vom 05.01.2006:
01.) Häftling in Zelle gestorben
(Südostschweiz)
02.) Rekordanzahl politischer Flüchtlinge in Belgien anerkannt
(BRF Hauptportal)
03.) Baden-Württemberg / Weiter Zank um Einbürgerungstests
(Frankfurter Rundschau)
01.) Häftling in Zelle gestorben
Im Regionalgefängnis Altstätten ist ein 20-jähriger Häftling tot aufgefunden worden. Wie die Kantonspolizei St. Gallen gestern mitteilte, war der Verstorbene im vergangenen Dezember wegen Kokainhandels zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Asylsuchende aus Schwarzafrika war aus Protest bereits im Dezember in Hungerstreik getreten. Am Dienstagmorgen wurde er tot in seiner Zelle aufgefunden. Nun klären Rechtsmediziner die genauen Ursachen ab.
Quelle: Südostschweiz
02.) Rekordanzahl politischer Flüchtlinge in Belgien anerkannt
Mehr als 3.000 Asylbewerber sind im vergangenen Jahr in Belgien als politische Flüchtlinge anerkannt worden. Das ist gut ein Drittel mehr als im Vorjahr und bedeutet einen neuen Rekord. Nach Angaben des Flüchtlingskommissariats in Brüssel ist der Anstieg vor allem dadurch zu erklären, dass liegengebliebene Akten aufgearbeitet werden konnten. Für 2006 erwartet die Behörde weniger Anerkennungen. Ein Asylbewerber, der als politischer Flüchtling gilt, erhält unbefristetes Bleiberecht in Belgien. Nach drei bis fünf Jahren kann er die belgische Staatsangehörigkeit bekommen.
Quelle: BRF Hauptportal
03.) Baden-Württemberg / Weiter Zank um Einbürgerungstests
Bonn/Berlin. Die neue Einbürgerungspraxis in Baden-Württemberg stößt weiter auf deutlichen Protest. Auch der Direktor des Zentrums für Türkeistudien in Essen, Faruk Sen, protestierte gegen die Gesinnungsprüfung für Bewerber aus islamischen Staaten.
Unterdessen erläuterte der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP), es sei darauf zu achten, "dass ein solcher Fragekatalog für alle gleichermaßen gilt und nicht auf Muslime beschränkt bleibt". Ansonsten würde man ohne Not eine Front aufmachen, die nicht gewollt sein könne, so Goll zum Tagesspiegel.
In einer bereits Mitte Dezember veröffentlichten Pressemitteilung des Stuttgarter Innenministerium heißt es allerdings, dass die Einbürgerungsbehörden entsprechende Gespräche mit Einbürgerungsbewerbern aus den 57 islamischen Staaten, die der Islamischen Konferenz angehören, führen sollen. Mit sonstigen Einbürgerungsbewerbern werde ein solches Gespräch ebenfalls geführt, wenn bekannt sei, dass sie islamischen Glaubens seien.
Kommentar: Einwanderer / Dumme Fragen
Stephan Hebel
Kurze Frage: Stellen Sie sich vor, Ihr volljähriger Sohn kommt zu Ihnen und erklärt, er sei homosexuell. Wie reagieren Sie? Noch eine Frage: Sind Sie Deutscher? Oder kommen Sie aus einem nicht-islamischen Land? Dann können Sie für sich behalten, was Sie von schwulem Nachwuchs halten.
Nur solchen Menschen, die aus Staaten der "Islamischen Konferenz" stammen oder jedenfalls Muslime sind, kann es passieren, dass ihnen bei der Einbürgerung solche Fragen gestellt werden. Baden-württembergische Beamte sollen auf diese Weise die "innere Einstellung" von Einwanderern zur deutschen Verfassungsordnung prüfen.
Es ist - erstens - schade, dass sie die Fragen nicht mal ihren Landsleuten stellen, das könnte zu interessanten Ergebnissen führen. Es ist - zweitens - absurd zu glauben, es ließe sich so das Abtauchen von Eingebürgerten in Parallelgesellschaften oder gar in den Terrorismus verhindern. Es sei denn, man ist der Meinung, dass ein potenzieller Terrorist blöd genug wäre, in einem schwäbischen Rathaus die Frage nach den Attentätern vom 11. September mit "Freiheitskämpfer" zu beantworten.
Niemand bestreitet, dass deutschen Staatsbürgern in spe eine Bindung an freiheitliche Werte abverlangt werden kann - und dass es daran gelegentlich mangelt. Aber wer glaubt, mit einer Mischung aus Dummheit und Diskriminierung dagegen vorgehen zu können, den sollte man seinerseits mal nach seiner "inneren Einstellung" zum Grundgesetz fragen.
Dokumentation: Dürfen Männer schlagen? / Gesprächsleitfaden für die Einbürgerungsbehörden in Baden-Württemberg
Muslime, die in Baden-Württemberg Deutsche werden wollen, werden intensiver als andere auf ihre Verfassungstreue geprüft.
Vorbemerkung
Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist Einbürgerungsvoraussetzung nach Paragraf 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAG. Entsprechendes gilt im Rahmen der Ermessenseinbürgerung. Es darf deshalb keineswegs als Formalie gehandhabt werden, die mit der Unterschrift unter die Bekenntniserklärung erfüllt ist. Soweit die Einbürgerungsbehörde Zweifel hat, ob der Einbürgerungsbewerber den Inhalt seiner Erklärung wirklich verstanden hat und ob sie seiner inneren Überzeugung entspricht, führt sie ein Gespräch mit ihm unter Verwendung dieses Leitfadens. Die Ergebnisse des Gesprächs sind zu dokumentieren und vom Einbürgerungsbewerber zu unterschreiben. Dabei sind auch Erläuterungen zu den jeweiligen Antworten zu erfragen und festzuhalten. Der Einbürgerungsbewerber ist darauf hinzuweisen, dass unwahre Angaben als Täuschung der Einbürgerungsbehörde gewertet werden und - auch noch nach Jahren - zur Rücknahme der Einbürgerung führen können. Die Unterzeichnung der Bekenntnis- und Loyalitätserklärung nach Nr. 10.1.1.1 der vorläufigen Anwendungshinweise des BMI zum StAG bleibt unberührt; das Gleiche gilt für die Ergänzung zu Nrn. 8.1.2.5 und 9.1.2.1 der vorläufigen Anwendungshinweise.
1. Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland umfasst die Werteordnung des Grundgesetzes, die inhaltsgleich für alle Staaten der Europäischen Union gilt. Dazu gehören unter anderem
- der Schutz der Menschenwürde
- das Gewaltmonopol des Staates, das heißt, außer dem Staat darf in der Bundesrepublik Deutschland niemand Gewalt gegen einen anderen anwenden, es sei denn in Notwehr. Der Staat selbst darf Gewalt nur auf Grund einer gesetzlichen Ermächtigung anwenden
- sowie die Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Entsprechen diese Grundsätze Ihren persönlichen Vorstellungen?
2. Was halten Sie von folgenden Aussagen?
- "Demokratie ist die schlechteste Regierungsform, die wir haben, aber die beste, die es gibt."
- "Die Menschheit hat noch nie eine so dunkle Phase wie unter der Demokratie erlebt. Damit der Mensch sich von der Demokratie befreien kann, muss er zuerst begreifen, dass die Demokratie den Menschen nichts Gutes geben kann ... "
3. In Filmen, Theaterstücken und Büchern werden manchmal die religiösen Gefühle von Menschen der unterschiedlichen Glaubensrichtungen verletzt. Welche Mittel darf der Einzelne Ihrer Meinung nach anwenden, um sich gegen solche Verletzungen seines Glaubens zu wehren, und welche nicht?
4. Wie stehen Sie zu Kritik an einer Religion? Halten Sie diese für zulässig? Setzen Sie sich damit auseinander?
5. In Deutschland können politische Parteien und Vereine wegen verfassungsfeindlicher Betätigung verboten werden. Würden Sie trotz eines solchen Verbots die Partei oder den Verein doch unterstützen? Unter welchen Umständen?
6. Wie stehen Sie zu der Aussage, dass die Frau ihrem Ehemann gehorchen soll und dass dieser sie schlagen darf, wenn sie ihm nicht gehorsam ist?
7. Halten Sie es für zulässig, dass ein Mann seine Frau oder seine Tochter zu Hause einschließt, um zu verhindern, dass sie ihm in der Öffentlichkeit "Schande macht"?
8. In Deutschland kann die Polizei bei gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Eheleuten einschreiten und zur Abwehr von weiteren Gefahren den Täter für einige Tage aus der Wohnung verweisen? Was halten Sie davon?
9. Halten Sie es für einen Fortschritt, dass Männer und Frauen in Deutschland kraft Gesetzes gleichberechtigt sind? Was sollte der Staat Ihrer Meinung nach tun, wenn Männer dies nicht akzeptieren?
10. In Deutschland kann jeder bei entsprechender Ausbildung nahezu jeden Beruf ergreifen. Was halten Sie davon? Sind Sie der Meinung, dass bestimmte Berufe nur Männern oder nur Frauen vorbehalten sein sollten? Wenn ja, welche und warum?
11. Welche Berufe sollte Ihrer Meinung nach eine Frau auf keinen Fall ausüben? Hätten Sie bei bestimmten Berufen Schwierigkeiten, eine Frau als Autoritätsperson anzuerkennen?
12. In Deutschland kann jeder selbst entscheiden, ob er sich lieber von einem Arzt oder einer Ärztin behandeln lässt. In bestimmten Situationen besteht diese Wahlmöglichkeit jedoch nicht: Notfall, Schichtwechsel im Krankenhaus. Würden Sie sich in einem solchen Fall auch von einer Ärztin (männlicher Einbürgerungsbewerber) oder einem Arzt (Einbürgerungsbewerberin) untersuchen oder operieren lassen?
13. Man hört immer wieder, dass Eltern ihren volljährigen Töchtern verbieten, einen bestimmten Beruf zu ergreifen oder einen Mann ihrer Wahl zu heiraten. Wie stehen Sie persönlich zu diesem Verhalten? Was würden Sie tun, wenn Ihre Tochter einen Mann anderen Glaubens heiraten oder eine Ausbildung machen möchte, die Ihnen nicht gefällt?
14. Was halten Sie davon, dass Eltern ihre Kinder zwangsweise verheiraten? Glauben Sie, dass solche Ehen mit der Menschenwürde vereinbar sind?
15. In Deutschland gehört der Sport- und Schwimmunterricht zum normalen Schulunterricht. Würden Sie Ihre Tochter daran teilnehmen lassen? Wenn nein: Warum nicht?
16. Wie stehen Sie dazu, dass Schulkinder an Klassenausflügen und Schullandheimaufenthalten teilnehmen?
17. Ihre volljährige Tochter/Ihre Frau möchte sich gerne so kleiden wie andere deutsche Mädchen und Frauen auch. Würden Sie versuchen, dass zu verhindern? Wenn ja: Mit welchen Mitteln?
18. Bei Einbürgerungsbewerberinnen: Ihre Tochter möchte sich gerne so kleiden wie andere deutsche Mädchen und Frauen auch, aber Ihr Mann ist dagegen? Was tun Sie?
19. Ihre Tochter/Schwester kommt nach Hause und erzählt, sie sei sexuell belästigt worden. Was tun Sie als Vater/Mutter/Bruder/Schwester?
20. Ihr Sohn/Bruder kommt nach Hause und erzählt, er sei beleidigt worden. Was tun Sie als Vater/Mutter/Bruder/Schwester?
21. Erlaubt das Grundgesetz Ihrer Meinung nach, seine Religion zu wechseln, also seine bisherige Glaubensgemeinschaft zu verlassen und ohne Religion zu leben oder sich einer anderen Religion zuzuwenden? Was halten Sie davon, wenn man wegen eines solchen Religionswechsels bestraft würde (z.B. mit dem Verlust des Erbrechts)?
22. Sie erfahren, dass Leute aus Ihrer Nachbarschaft oder aus Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis einen terroristischer Anschlag begangen haben oder planen. Wie verhalten Sie sich? Was tun sie?
(Hinweis für die EBB: Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Dr. Nadeem Elyas, hat im ZDF am 15.07.2005 - nach den Anschlägen in London - erklärt, die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden sei für Muslime "ein islamisches Gebot und kein Verrat"!)
23. Sie haben von den Anschlägen am 11. September 2001 in New York und am 11. März 2004 in Madrid gehört. Waren die Täter in Ihren Augen Terroristen oder Freiheitskämpfer? Erläutern Sie Ihre Aussage.
24. In der Zeitung wird manchmal über Fälle berichtet, in denen Töchter oder Ehefrauen von männlichen Familienangehörigen wegen "unsittlichen Lebenswandels" getötet wurden, um die Familienehre wieder herzustellen. Wie stehen Sie zu einer solchen Tat?
25. Was halten Sie davon, wenn ein Mann in Deutschland mit zwei Frauen gleichzeitig verheiratet ist?
26. Wie beurteilen Sie es, wenn ein verheirateter Mann aus Deutschland in seinen früheren Heimatstaat fährt und dort ein zweites Mal heiratet?
27. Manche Leute machen die Juden für alles Böse in der Welt verantwortlich und behaupten sogar, sie steckten hinter den Anschlägen vom 11. September 2001 in New York? Was halten Sie von solchen Behauptungen?
28. Ihre Tochter bewirbt sich um eine Stelle in Deutschland. Sie bekommt jedoch ein ablehnendes Schreiben. Später erfahren Sie, dass eine Schwarzafrikanerin aus Somalia die Stelle bekommen hat. Wie verhalten Sie sich?
29. Stellen Sie sich vor, Ihr volljähriger Sohn kommt zu Ihnen und erklärt, er sei homosexuell und möchte gerne mit einem anderen Mann zusammen leben. Wie reagieren Sie?
30. In Deutschland haben sich verschiedene Politiker öffentlich als homosexuell bekannt. Was halten Sie davon, dass in Deutschland Homosexuelle öffentliche Ämter bekleiden?
Erklärung des Einbürgerungsbewerbers:
Meine Antworten und Erläuterungen zu den gestellten Fragen sind korrekt wiedergegeben und entsprechen meiner tatsächlichen inneren Einstellung. Ich hatte keine Schwierigkeiten, die Fragen zu verstehen; soweit ich sie nicht gleich verstanden habe, wurden sie mir so erklärt, dass ich alles verstanden habe.
Ich wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unwahre Angaben als Täuschung der Einbürgerungsbehörde gewertet werden und - auch noch nach Jahren - zur Rücknahme der Einbürgerung führen können, selbst wenn ich dadurch staatenlos werden sollte.
Leitfaden
Ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordung des Grundgesetzes muss jeder ablegen, der sich in Deutschland einbürgern lassen will. Das baden-württembergische Innenministerium hegt allerdings Zweifel, ob bei Muslimen generell davon auszugehen sei, dass ihr Bekenntnis bei der Einbürgerung auch ihrer tatsächlichen Einstellung entspricht. Es bezieht sich dabei unter anderem auf eine Untersuchung des Zentralinstituts Islam-Archiv Deutschland, wonach 21 Prozent der in Deutschland lebenden Muslime der Auffassung sind, das Grundgesetz sei nicht mit dem Koran vereinbar. Um diese Zweifel auszuräumen, werden seit dem 1. Januar mit Einbürgerungsbewerbern aus den 57 islamischen Staaten der Islamischen Konferenz und solchen, von denen bekannt sei, dass sie islamischen Glaubens sind, vertiefende Gespräche geführt. Der hier dokumentierte Leitfaden gilt als Grundlage für diese Gespräche.
Quelle: Frankfurter Rundschau
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