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Bielefelder Tageblatt (MW) / Neue Westfälische ,
04.01.2006 :
(Bielefeld) Ortstermin im Polizisten-Prozess / Nächtliche Schlägerei wird am 18. Januar nachgestellt
Von Peter Johnsen
Bielefeld. Die Prügelszene, bei der zwei Polizeibeamte in der Nacht zum 20. Mai 2005 einen Passanten erheblich misshandelt haben sollen, wird am Mittwoch, 18. Januar, um 22 Uhr bei einem Ortstermin nachgestellt. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Astrid Salewski kam gestern mit diesem Beschluss einem Beweisantrag der Verteidiger Johann Wegener und Mirko Roßkamp nach.
Wie berichtet, sind die Polizeikommissare Gerhard W. (38) und Heinz B. (33, beide Namen geändert) der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung angeklagt. Sie sollen damals gegen 2.10 Uhr an der Einmündung der Stresemannstraße auf die Herforder Straße über den 34-jährigen Michael D. hergefallen sein, ihn geschlagen und den auf dem Boden Liegenden mit Fußtritten traktiert haben. Das Opfer hatte die beiden für Angehörige der dort häufig anzutreffenden Drogenszene gehalten und sie nach Rauschgift gefragt.
Die Angeklagten bestreiten den Tatvorwurf. Am ersten Verhandlungstag behaupteten sie, von Michael D. angegriffen worden zu sein. Gegen dessen Attacke wollen sie sich mit den bei der Polizei erlernten Selbstverteidigungstechniken zur Wehr gesetzt haben, um ihn dann den von ihnen selbst verständigten Beamten zu übergeben.
Der Vorfall wurde seinerzeit von zwei Kollegen der Angeklagten beobachtet. Die Polizeibeamten Wiebke W. (25) und Matthias U. (32) hatten in einer leer stehenden Wohnung des Eckhauses Herforder Straße/Friedrich-Ebert-Straße Posten bezogen und observierten die Geldautomaten der schräg gegenüberliegenden Sparkasse. Sie wurden auf die Schlägerei aufmerksam und verständigten ihre Leitstelle.
Aus dieser Wohnung wollen die Gericht und Prozessbeteiligte am 18. Januar zuschauen, wenn die Angeklagten die Szene noch einmal nachspielen. Die Rolle des "Opfers" will freiwillig der Sportlehrer Thomas Reuter (35) übernehmen, der bei der Polizei Kampfsportarten unterrichtet. Beide Angeklagte befinden sich zurzeit im Zwangsurlaub. Sollten sie zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr verurteilt werden, müssen sie aus dem öffentlichen Dienst entlassen werden.
lok-red.bielefeld@neue-westfaelische.de
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