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23.12.2005 :
Übersicht
Veröffentlichungen am 23.12.2005:
01.) Leipziger Volkszeitung:
(Borna) Geld für "Toleranz" und Dinterschule
02.) Leipziger Volkszeitung:
(Borna) Langer Atem statt merklicher Ruck
03.) Leipziger Volkszeitung:
(Borna) "Hetzartikel und Phantasieprodukte"
04.) Lippische Landes-Zeitung:
(Horn-Bad Meinberg) Vier Monate im Kirchenasyl / Familie A. aus Aserbaidschan weiß noch immer nicht, wie es weitergeht
05.) Tageblatt für Enger und Spenge / Neue Westfälische:
Auf Judaika spezialisiert / Die Jüdische Verlagsanstalt Berlin firmiert jetzt in Enger / Kinderbuchreihe geplant
06.) Höxtersche Kreiszeitung / Neue Westfälische:
Weihnachten im Friedenseinsatz / Über 100 Soldaten aus Höxter leisten über den Jahreswechsel Dienst im Kosovo
07.) Höxtersche Kreiszeitung / Neue Westfälische:
(Höxter) Kommandeur ist stolz auf die Soldaten / Hohe militärische Auszeichnungen / Neuer Kompaniechef für die 6.
Nachrichten zu Migration / Rassismus vom 23.12.2005:
01.) Vater darf hier bleiben / Richter gegen Abschiebung
(Frankfurter Rundschau)
02.) 48 Flüchtlinge dürfen bleiben
(Der Tagesspiegel online)
03.) Osthoff frei – Zangana abgeschoben / Erste Abschiebung in den Irak seit 15 Jahren / Anwalt des Flüchtlings wurde nicht informiert
(junge Welt)
04.) Abschiebung soll garantiert werden / Diskussion um Betreuung in Tirol
(Der Standard)
05.) Mehr als 2.000 Flüchtlinge seit 1990 vor Italien ertrunken / Mittelmeerüberfahrten werden wegen Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung immer gefährlicher
(Der Standard online)
06.) Nigerianische Flüchtlinge befinden sich im Auffangzentrum von Vottem
(BRF Hauptportal)
01.) Vater darf hier bleiben / Richter gegen Abschiebung
Karlsruhe (dpa/ap). Ausländische Väter dürfen nicht abgeschoben werden, wenn dies dem Wohl ihres in Deutschland lebenden Kindes widerspricht. Das gilt nach einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auch, wenn Väter mit ihren Kindern nicht zusammenleben und sie nur alle zwei Wochen treffen.
Die Karlsruher Richter gaben einem Mann Recht, der nach Kosovo abgeschoben werden sollte. Dagegen hatte er sich gewehrt, weil er nach einer Abschiebung die Beziehung zu seiner fünfjährigen Tochter nicht aufrechterhalten könne. Das Sorgerecht hat zwar die Mutter des Kindes, aber er hat alle zwei Wochen Umgang mit seiner Tochter und telefoniert regelmäßig mit ihr.
Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte eine Klage gegen die Abschiebung im März 2004 abgewiesen. Grund: Nach der Scheidung von der Mutter des gemeinsamen Kindes lebe der Vater ohnehin in einer anderen Stadt als seine Tochter. Deshalb könne von einer "familiären Lebensgemeinschaft" nicht gesprochen werden. Dem widersprach das höchste deutsche Gericht. Eine verantwortungsvolle Beziehung zwischen Vater und Kind lasse sich nicht allein nach Häufigkeit und Dauer von persönlichen Treffen beurteilen.
Für die "geistige und emotionale Auseinandersetzung" des Kindes mit seinen Eltern sind nach den Worten der Richter etwa auch Telefongespräche wichtig. Wenn Vater und Tochter eine intakte Beziehung hätten, stehe der im Grundgesetz verbürgte Schutz der Familie einer Abschiebung entgegen. Dies habe das Verwaltungsgericht nicht ausreichend beachtet. Die Regensburger Richter müssen jetzt erneut über die Abschiebung des Mannes entscheiden. dpa/ap
Az.: 2 BvR 1001/04
Quelle: Frankfurter Rundschau
02.) 48 Flüchtlinge dürfen bleiben
Potsdam (epd). In Brandenburg haben 48 ausreisepflichtige Asylbewerber von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) ein humanitäres Bleiberecht nach der neuen Härtefallregelung erhalten. Insgesamt habe sich die Härtefallkommission seit Arbeitsaufnahme im Februar 2005 mit 95 Flüchtlingen befasst, teilte eine Sprecherin mit. Für 68 Personen sei ein humanitäres Bleiberecht empfohlen worden, bei 27 Flüchtlingen habe sich in der Kommission nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit für ein Härtefallersuchen gefunden, hieß es weiter. Einige Fälle müssen noch entschieden werden.
(Der Tagesspiegel online)
03.) Osthoff frei – Zangana abgeschoben / Erste Abschiebung in den Irak seit 15 Jahren / Anwalt des Flüchtlings wurde nicht informiert
Erstmals seit 15 Jahren wurde nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks ein Flüchtling aus Deutschland in den Irak abgeschoben. Der Kurde Burhan Karim Zangana ist in der Nacht zum Mittwoch von einem großen Aufgebot der Bundespolizei unter klandestinen Bedingungen deportiert worden. Weder wurde sein Münchner Rechtsanwalt Michael Sack von der Abschiebung informiert, noch wurde die Abschieberoute und der Zielort genannt. Der Bayerische Flüchtlingsrat vermutet, dass die Abschiebung vom Münchner Flughafen über Frankfurt ins nordirakische Erbil erfolgte.
Zangana war im April nach Deutschland geflohen, da seine Familie mit der Baath-Partei zusammengearbeitet hatte und ihm nach dem Sturz des alten Regimes Verfolgung drohte. (junfe Welt berichtete am 5. November und 15. Dezember 2005).
Seit seiner Einreise wurde der Flüchtling von der Bundespolizei im Transitbereich des Flughafens München-Erding festgehalten, obwohl die Abschiebehaft bereits im August aufgehoben wurde. Weder durfte er offiziell einreisen, um Asyl zu beantragen, noch aufgrund seines falschen Passes wieder ins Ausland fliegen. Das Oberlandesgericht München beanstandete das Festhalten Zanganas am Flughafen Mitte Dezember als rechts- und verfassungswidrige Freiheitsberaubung. Zwischenzeitlich hatte die Bundespolizei jedoch überraschend ein Papier der irakischen Botschaft präsentiert, das die Abschiebung Zanganas in den Irak ermöglicht, und das Amtsgericht Erding verhängte erneut Abschiebehaft. Wäre Zangana nicht in rechtswidriger Weise von der Bundespolizei an der Einreise gehindert worden, würde er unter den informellen Abschiebestopp für irakische Flüchtlinge gefallen sein und hätte eine Duldung bekommen.
Ein Vertreter der Bundespolizei hatte gegenüber Zanganas Anwalt erklärt, die Abschiebung würde bis zum Ende der Geiselhaft der Archäologin Susanne Osthoff im Irak ausgesetzt, um die Bemühungen des Auswärtigen Amts um ihre Freilassung nicht zu behindern. "Die Bundespolizei hat einen Ehrgeiz in die Abschiebung gesetzt, als ginge es um den Sieg gegen eine Fußballmannschaft", kritisiert der Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats Stephan Dünnwald. "Dass die Abschiebung Herrn Zanganas an die Freilassung von Frau Osthoff gekoppelt wurde, erscheint uns als besonders zynisch und offenbart die unterschiedliche Wertigkeit, die seitens der Bundespolizei einem Menschenleben beigemessen wird."
Quelle: junge Welt (Nick Brauns)
04.) Abschiebung soll garantiert werden / Diskussion um Betreuung in Tirol
Wien/Innsbruck. Ein Verein, der Schubhaftbetreuung macht, müsse Abschiebung "garantieren beziehungsweise diese erleichtern". Das sagte Johannes Rauch, Sprecher von Innenministerin Liese Prokop, dem ORF-Radio Tirol zur umstrittenen Entscheidung, die Tiroler "Arge Schubhaft" nach acht Jahren nicht mehr mit der Weiterarbeit zu beauftragen. Das Ministerium sei der Meinung, dass "dies mit dem neuen Verein 'Menschenrechte' besser funktioniert".
Die Arge Schubhaft, der offiziell kein Grund für den Entzug des Auftrages mitgeteilt wurde, erwidert, dass Schubhaft-NGOs "keine vollziehende Behörde" seien, sondern "verpflichtet, Flüchtlinge zu informieren und zu betreuen". Sollte "das, was Rauch sagt, aber die neue Diktion des Ministeriums sein, dann steht sie noch nicht in den Verträgen".
Günther Ecker, Geschäftsführer von 'Menschenrechte' Österreich, sagte bei seiner Vorstellung in Innsbruck, er habe sich "von Rauch versichern lassen, dass er das so nicht gesagt hat". Dem Standard liegt ein Tonband vor. Ecker betonte, dass er nun mit seinem Verein 53 Prozent der Schubhäftlinge in Österreich betreue, mit einem Jahresbudget von nun "fast einer Million Euro". In Innsbruck will er zwei Mitarbeiter beschäftigen, einen davon für die Rückkehrberatung. Um "Ehrenamtliche" werde er sich bemühen. Die Arge hatte außer mit Halbtagsstellen mit einem Pool von zwei Dutzend Ehrenamtlichen gearbeitet.
Ecker betonte, dass das "Beratungsmodul Freiwillige Rückkehr" dieses Jahr von 429 der insgesamt 8.150 Schubhäftlinge in Anspruch genommen worden sei. Außerdem biete er in drei Staaten, Nigeria, Georgien, Moldawien "Montoring" an: Die korrekte Durchführung der Abschiebung werde geprüft.
Ecker irritiert nicht, dass keine der anderen NGOs im Flüchtlingsbereich mit ihm kooperiert: "Der Markt ist umstritten. Ich habe als Erster in Österreich Schubhaftbetreuung gemacht. Die anderen haben davon profitiert. Ich lasse mich nicht beirren."
Quelle: Der Standard
05.) Mehr als 2.000 Flüchtlinge seit 1990 vor Italien ertrunken / Mittelmeerüberfahrten werden wegen Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung immer gefährlicher
Rom (APA). Mehr als 2.279 Menschen sind seit 1990 bei dem Versuch gestorben, das Mittelmeer zu überqueren, um nach Italien zu gelangen. Dies geht aus Berechnungen der katholischen Gemeinschaft von Sant'Egidio hervor, die in ihrem Bericht über die Einwanderung nach Italien von einem "Blutbad" spricht. "Zirka 90 Prozent der Immigranten sind beim Untergang ihres Bootes in der Adria oder vor Sizilien ertrunken", berichtete der Sprecher von Sant'Egidio, Mario Marazziti.
Die Autorin der Studie, Daniela Pompei, warnte, dass die Anzahl der Todesopfer nur die Spitze eines Eisbergs sei. "Diese Zahl ist nur eine Schätzung auf Grund der Berichte über Todesopfer von Medien und Behörden", betonte Pompei. Sie erklärte, dass die Studie nicht Tausende Personen berücksichtige, die bei der Reise durch die Wüste gestorben seien, um die libysche Küste zu erreichen, von wo die meisten Flüchtlinge die Boote nach Italien besteigen.
Noch gefährlicher
Pompei hob hervor, dass die Überfahrten wegen der von Italien ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung noch gefährlicher geworden seien. Die Schlepperorganisationen würden längere und komplizierte Seewege suchen, um den Kontrollen der Küstenwache zu entgehen. Dadurch sei die Zahl der Todesopfer bei den Überfahrten nur noch gestiegen.
"Italien gibt 80 Prozent seines der Immigrationsfrage gewidmeten Budgets zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung aus. Nur 20 Prozent wird aber für die Integration der Ausländer ausgegeben", sagte Sant'Egidio-Sprecher Marazziti.
Laut jüngsten Zahlen der italienischen Küstenwache sind seit Anfang des Jahres über 15.000 Flüchtlinge im Meer vor Italien entdeckt und an Land gebracht worden. Mindestens 42 Menschen kamen bei Überfahrten in seeuntüchtigen Booten ums Leben.
Quelle: Der Standard online
06.) Nigerianische Flüchtlinge befinden sich im Auffangzentrum von Vottem
Die nigerianischen Einwanderer, die gestern in einer Schleuse nahe des Antwerpener Hafens entdeckt worden waren, sind in das Auffangzentrum von Vottem bei Lüttich gebracht worden. Die Ausländerbehörde soll jetzt prüfen, weshalb die 10 jungen Männer ihr Heimatland verlassen haben. Sind sie aus wirtschaftlichen Gründen geflüchtet, werden sie laut Innenministerium ausgewiesen. Die Nigerianer hatten 11 Tage als blinde Passagiere an Bord eines Frachtschiffs verbracht. Die Besatzung eines Schleppers entdeckte sie stark unterkühlt und ausgehungert.
Quelle: BRF Hauptportal
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