|
www.hiergeblieben.de ,
16.12.2005 :
Übersicht
Veröffentlichungen am 16.12.2005:
01.) Vlothoer Anzeiger:
(Herford) Im Kosovo gibt es für uns nichts / Projekt "TOTT politisch" bringt Politiker und Roma miteinander ins Gespräch
02.) mephisto 97.6:
Die Leipziger Behörden wollen die geplante Kriegsopfer-Gedenkstätte in Borna verhindern
03.) mephisto 97.6:
Demonstration in Borna gegen Rechtsextremismus
04.) mephisto 97.6:
(Borna) Regierungspräsidium fordert Aktionsbündnis gegen Gedenkstätte
05.) mephisto 97.6:
In Borna haben etwa 300 Bürger gegen Rechtsextremismus demonstriert
06.) mephisto 97.6:
Nachschlag / Borna wird zum Nazi-Mekka
Nachrichten zu Migration / Rassismus vom 15.12.2005:
01.) Per Freiheitsentzug zur Kapitulation / Junger Migrant aus Afrika klagt gegen Überweisung in Ausreisezentrum Halberstadt
(Neues Deutschland)
02.) Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble: Eindrucksvoller Ermittlungserfolg von Bundes- und Landespolizei gegen vietnamesischen Schleuserring
(Bundesministerium des Innern)
01.) Per Freiheitsentzug zur Kapitulation / Junger Migrant aus Afrika klagt gegen Überweisung in Ausreisezentrum Halberstadt
Um Druck auf Asylbewerber auszuüben, die sich ihrer Abschiebung widersetzen, hat Sachsen-Anhalt ein "Ausreisezentrum" eingerichtet. Erstmals hat jetzt ein Migrant gegen seine Überweisung geklagt.
Wie viel Druck darf ausgeübt werden, um den Willen eines Menschen zu beugen? Diese Frage muss derzeit das Magdeburger Amtsgericht klären – in einem Verfahren, in dem sich erstmals in Sachsen-Anhalt ein abgelehnter Asylbewerber gegen seine Überweisung in das "Ausreisezentrum" Halberstadt wehrt.
Der junge Afrikaner, der im Landkreis Weißenfels lebt und dessen Asylantrag abgelehnt worden war, erhielt vor zwei Jahren die Anweisung, in das Ausreisezentrum umzuziehen, weil er sich weigerte, bei der Abschiebung mit den Behörden zu kooperieren. Die Einrichtung in Halberstadt, die 2001 gegründet wurde und in alten NVA-Kasernen untergebracht ist, soll Druck auf Flüchtlinge ausüben, die sich laut Innenministerium "pflichtwidrig weigern, das Bundesgebiet freiwillig zu verlassen", indem sie Angaben zu ihrer Identität oder die Mitarbeit bei der Beschaffung eines neuen Passes verweigern.
Während das Ministerium die "intensive soziale und ausländerrechtliche Betreuung und Beratung sowie die ständige unmittelbare Erreichbarkeit der Ausländer" hervorhebt, sprechen Menschenrechtler von "willkürlichem Freiheitsentzug", der die "Kapitulation" der Flüchtlinge bezwecke. Dazu gehörten stark eingeschränkte Bewegungsmöglichkeiten und die Streichung von Taschengeld, das durch Sachleistungen und Kantinenverpflegung ersetzt wird. Zudem wird die Duldung teilweise nur für wenige Tage verlängert. In Halberstadt herrschen zudem erbärmliche Wohnbedingungen; Bilder aus den Kasernenzimmern zeigen stählerne Bettgestelle vor maroden Schränken und blätternden Tapeten; Sanitäreinrichtungen verdienen den Namen nicht.
Der Kläger wehrt sich gegen die Überweisung in das Ausreisezentrum, weil er "Zweifel an der Eignung der Einrichtung hat, seine Ausreise zu befördern", sagt sein Verteidiger, der Dessauer Rechtsanwalt Christoph Kunz. Sein Mandant stammt nach eigenen Angaben aus Sierra Leone, nach Ansicht der Behörden aber aus Guinea. Beide Botschaften akzeptieren ihn nicht als Landsmann und lehnen die Ausstellung eines Passes ab. Daran könne das Zentrum nichts ändern, sagt Kunz, der zudem prinzipielle Einwände geltend macht: "Dort wird erheblicher Druck auf Menschen ausgeübt."
Aus dem Umstand, dass Flüchtlinge in Halberstadt mit großem Nachdruck zur Ausreise bewegt werden sollen, machen die Behörden kein Hehl. Mit mehreren Erlassen wurden die Bedingungen für das Zentrum, das seit 2004 als ständige Einrichtung geführt wird, schrittweise verschärft – vor allem, weil sich die Zahl der Flüchtlinge, die nicht abgeschoben werden können, "wesentlich erhöht" habe. Neben einer Erweiterung des Personenkreises, der neben Männern nun auch kinderlose Ehepaare und alleinstehende Frauen umfasst, gehört dazu die Möglichkeit, Sprachgutachten anfertigen zu lassen, wie sie bei dem jetzigen Kläger angewendet wurde.
Die Chancen auf Erfolg der Klage beurteilt Kunz nach der mündlichen Verhandlung gedämpft. Das Gericht habe verwaltungstechnische Vorzüge des Ausreisezentrums wie Verfügbarkeit von Dolmetschern in den Mittelpunkt gestellt, so der Anwalt. Gleichwohl kündigt er an, bei einer Niederlage in Revision gehen zu wollen: "Der Fall hat grundsätzliche Bedeutung." Dies hatten Richter des Oberverwaltungsgerichtes offenbar ähnlich gesehen, die dem Kläger Prozesskostenhilfe zubilligten.
Unabhängig davon, wie der aktuelle Rechtsstreit um das Ausreisezentrum ausgeht, bemängeln Kritiker, dass dieses seiner eigenen Zielstellung nicht gerecht werde. Einer Bilanz aus dem Jahr 2004 zufolge wurden von 106 Flüchtlingen acht abgeschoben; neun wurden identifiziert, was eine Abschiebung ermöglicht. Daneben seien 52 Personen "freiwillig ausgereist bzw. untergetaucht". Über das Zahlenverhältnis darf spekuliert werden. Ein Jahr zuvor hatten fünf "freiwilligen" Ausreisen 35 Flüchtlinge gegenüber gestanden, die den Halberstädter Zuständen die Illegalität vorzogen.
Quelle: Neues Deutschland (Hendrik Lasch)
02.) Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble: Eindrucksvoller Ermittlungserfolg von Bundes- und Landespolizei gegen vietnamesischen Schleuserring
Der Bundespolizei und dem Landeskriminalamt Berlin ist ein erneuter Schlag gegen einen bundesweit agierenden vietnamesischen Schleuserring gelungen. Am 15. Dezember 2005 wurden 5 Haftbefehle gegen einen deutschen und vier vietnamesische Staatsangehörige vollstreckt. Zeitgleich durchsuchten Beamte von Bundes- und Landespolizei 11 Wohnungen von Tatverdächtigen in Berlin, Brandenburg und Sachsen.
Hierzu erklärt Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble:
"Bundes- und Landespolizei haben erneut einen eindrucksvollen Ermittlungserfolg gegen diese Form der organisierten Kriminalität erzielt. Basis dieser Erfolge ist die enge und langfristige Zusammenarbeit zwischen der Bundes- und Landespolizei bei der Bekämpfung der gewerbs- und bandenmäßigen Schleusungskriminalität."
Die Ermittlungen werden seit Januar 2005 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin durch die Inspektion Gemeinsame Ermittlungsgruppe Schleuser von Bundespolizei und LKA Berlin geführt. Schon am 10. November 2005 konnte die Inspektion die Haupttäter der 21-köpfigen Schleuserorganisation festnehmen und umfangreiches Beweismittel sicherstellen. Die Beschuldigten schleusten Chinesen und Vietnamesen über Polen nach Berlin, wo sie in Wohnungen der vietnamesischen Täter untergebracht wurden. Hieran schloss sich die Weiterschleusung in andere Schengener Vertragsstaaten an. Mit den gestrigen Einsatzmaßnahmen sind weitere Mittäter festgenommen worden.
(Bundesministerium des Innern)
info@hiergeblieben.de
|