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www.hiergeblieben.de , 15.12.2005 :

Übersicht

Veröffentlichungen am 15.12.2005:


01.) Leipziger Volkszeitung, 14.12.2005:
Buttolo will in Borna demonstrieren

02.) Leipziger Volkszeitung:
(Borna) Fragwürdige Versteigerungspraxis

03.) die tageszeitung:
Das Kreuz mit den Rechtsextremen / Ein Architekt wollte im sächsischen Borna ein großes Kreuz für die Opfer des Zweiten Weltkrieges errichten / Die Stadt fand das gut, doch dann kam heraus, dass hinter dem Projekt Rechtsextremisten aus Nordrhein-Westfalen stecken

04.) Neue Osnabrücker Zeitung:
(Bad Essen) Parkhotel: Der Gemeinderat in "großer Sorge"

05.) Neue Osnabrücker Zeitung:
(Bad Essen) Ein offenes Bürger-Bündnis

06.) Leipziger Volkszeitung:
(Borna) "Was wir gefunden haben, war haarsträubend"

07.) Leipziger Volkszeitung:
(Borna) RP Leipzig fordert Aktionsbündnis

08.) mephisto 97.6:
Die evangelische Kirche in Borna will das umstrittene Kreuz für Kriegsopfer nicht annehmen

08.) Herforder Kreisanzeiger / Neue Westfälische:
(Herford) Im Kosovo gibt es für uns nichts / Projekt "TOTT politisch" bringt Politiker und Roma miteinander ins Gespräch

09.) Mindener Tageblatt:
Togolesen feiern Party mit Trommeln und Tanz / Union setzt sich für Integration der Afrikaner ein / Situation im Heimatland ist schwierig




Nachrichten zu Migration / Rassismus vom 15.12.2005:


01.) Bundesverfassungsgericht / Abgeschobene dürfen Haftumstände beklagen
(Frankfurter Rundschau)




01.) Bundesverfassungsgericht / Abgeschobene dürfen Haftumstände beklagen

Karlsruhe. Menschenunwürdige Haftbedingungen können auch im Nachhinein noch zu einer Beschwerde führen. Mit dieser am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung gab das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde eines inzwischen abgeschobenen Häftlings statt. Der Verurteilte verbüßte eine Haftstrafe in Baden-Württemberg und wurde mit zwei weiteren Gefangenen in einer nur knapp acht Quadratmeter großen Zelle untergebracht. Toilette und Waschbereich waren lediglich mit einem Vorhang abgetrennt.

Über die Rechtsbeschwerde des Strafgefangenen wurde nicht entschieden, weil er zwischenzeitlich ins Ausland abgeschoben worden war. Es bestehe keine Wiederholungsgefahr und somit kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, befand das Oberlandesgericht Karlsruhe 2003. Die Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts stellte dagegen fest, dass auch noch nach Beendigung der beanstandeten Unterbringung ein Rechtsschutzinteresse bestehe, weil hier eine Verletzung der Menschenwürde in Frage stehe. Über die Beschwerde des ehemaligen Strafgefangenen muss nun inhaltlich entschieden werden.

AZ: 2 BvR 1514/03

Quelle: Frankfurter Rundschau


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