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Die Woche - Das Wochenblatt des AStA der Universität Paderborn , 14.01.2003 :

Sechs Monate auf Bewährung / Prozess gegen mutmaßlichen Neo-Nazi erfolgreich

Dortmund/Paderborn (ab). Am 7. Januar wurde am Landgericht Dortmund der Prozess gegen den mutmaßlichen Neo-Nazi Marc vom Ort verhandelt. Das Urteil lautet 6 Monate auf Bewährung und eine Strafe von 1.000 Euro wegen des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen. Zum Jahreswechsel 2001/2002 war der AStA der Uni Paderborn an Protestaktionen gegen eine von ihm angemeldete Demonstration in Wewelsburg und Paderborn beteiligt.

Im November 2001 meldete Marc vom Ort, der unter anderem auch für seine Aktionen gegen die Wehrmachtsausstellung bekannt geworden ist, eine Demonstration unter dem Titel "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" für den 05.01.2002 an. Geplant war ein Marsch von knapp 1.000 Personen mit Trommeln, Fackeln und Lautsprecherwagen. Diese Demonstration wurde damals vom Regierungspräsidenten abgelehnt und später durch höhere Instanzen, bis hin zum Bundesverfassungsgericht, mit der Begründung bestätigt, das Motto der Veranstaltung sei juristisch bedenklich. Darüber hinaus sollte eine deratige Demonstration nicht an einem Ort des Gedenkens der ermordeten Juden stattfinden. An den zahlreichen Protesten gegen die Pläne von Marc vom Ort war auch der damalige AStA in der Legislaturperiode 2001/2002 beteiligt. Bei Gegendemonstrationen in Wewelsburg wurden so die möglichen Routen der Neo-Nazis erfolgreich blockiert. Der eigentliche Aufmarsch fand nicht statt, war er doch auch vom Bundesverfassungsgericht am Tag zuvor verboten worden.

Dessen unberührt rief Marc vom Ort weiter zur Teilnahme auf. Mit Veröffentlichungen im Internet verstieß er somit gegen das Gesetz. Frank Gockel, damals, wie auch heute, Referent für Internationales im AStA, stellte Strafanzeige gegen ihn und weitere Betreiber von Internetseiten. Die erste führte nun zur Verurteilung von Marc vom Ort zu 6 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 1.000 Euro Geldstrafe. Zu dieser Verurteilung führte laut Gericht auch die hohe Anzahl von Vorstrafen. "Das es bei diesem Vorstrafenregister überhaupt zu einer Verurteilung auf Bewährung kommen konnte, ist sehr verwunderlich", so Frank Gockel, der als Zeuge in diesem Prozess auftrat. Die Höchststrafe für derartige Vergehen liegt bei 3 Jahren Freiheitsstrafe. Der Verurteilte zeigte sich indes wenig einsichtig und nutzte die Zeit des Gerichtsverfahrens zu wiederholten persönlichen Beleidigungen und Einschüchterungen des Zeugen.


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