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www.hiergeblieben.de , 30.11.2005 :

Übersicht

Veröffentlichungen am 30.11.2005:


01.) Polizei Gütersloh:
(Rietberg) Brand mit einer lebensgefährlich verletzten Person

02.) WDR-Nachrichten aus Ostwestfalen-Lippe:
Feuer in Rietberger Wohnhaus

03.) Neue Westfälische Online:
Rietberg: Feuer in Imbissstube - 17-Jähriger lebensgefährlich verletzt / Hinweise auf Brandstiftung

04.) Radio Gütersloh:
Mordkommission ermittelt in Rietberg

05.) Polizei Gütersloh:
Gemeinsame Presseerklärung der Mordkommission Bielefeld, der Staatsanwaltschaft Bielefeld und der Kreispolizeibehörde Gütersloh: Brand in Imbissbude: Keine neuen Erkenntnisse - MK Bielefeld eingeschaltet / Pressebericht vom 30.11.2005 (1. Nachtrag)

06.) Radio Bielefeld:
(Rietberg) Lebensgefahr nach Imbissbudenbrand / Mordkommission ermittelt

07.) WDR-Nachrichten aus Ostwestfalen-Lippe:
(Rietberg) Staatsschutz ermittelt

08.) Radio Gütersloh:
(Rietberg) Behördengroßaufgebot nach Brand

09.) Bielefelder Tageblatt (BW) / Neue Westfälische:
Kein Geld mehr für Flüchtlingsbetreuung / Steinhagener Sozialausschuss folgt Verwaltung

10.) Gütersloher Zeitung / Neue Westfälische:
(Rheda-Wiedenbrück) Einmal eine Kuh streicheln / Flüchtlingskinder verleben einen aufregenden Tag auf einem Bauernhof

11.) Die Glocke:
Bewährungsstrafe für ehemaliges Oelder Ehepaar / Nur kleine Rädchen im Schleuser-Geschäft

12.) Westfälisches Volksblatt / Westfalen-Blatt:
JVA Büren: Angriff mit Nagelschere / Vier Jahre Haft

13.) Paderborner Kreiszeitung / Neue Westfälische:
(Büren) Nagelschere gegen Mithäftling / 25-jähriger Moldawier muss für vier Jahre ins Gefängnis

14.) Bielefelder Tageblatt (BW) / Neue Westfälische:
(Bielefeld) Koffer abgeholt, festgenommen

15.) WDR-Nachrichten aus Ostwestfalen-Lippe:
(Ostwestfalen-Lippe) Hilfe für arbeitslose Ausländer

16.) WebWecker Bielefeld:
(Bielefeld) Wir basteln uns eine Verschwörung

17.) Löhner Nachrichten / Neue Westfälische:
(Herford) Die Sache mit dem Hitler-Gruß / Ilse Spanuth sammelte Schul-Erinnerungen über die NS-Zeit / Buch erschienen

18.) Westfälisches Volksblatt / Westfalen-Blatt:
Nur noch an das Gute denken / Ehemalige Zwangsarbeiter kehren als Gäste zurück nach Paderborn

19.) Paderborner Kreiszeitung / Neue Westfälische:
(Paderborn) "Das erste Mal war ich mit 14 hier" / Sieben ehemalige Zwangsarbeiterinnen aus der Ukraine sind der Einladung der Stadt gefolgt

20.) Westfälisches Volksblatt / Westfalen-Blatt:
(Paderborn) Wie hat die NS-Ideologie den Schulalltag verändert? / Verein für Geschichte druckt Buch über Reismannschule

21.) Paderborner Kreiszeitung / Neue Westfälische:
(Paderborn) Ein toller Lehrer und schlimmer Verführer? / Pionierarbeit: Buch der Französin Delphine Prade beleuchtet den Schulalltag am Reismann-Gymnasium zur Nazi-Zeit

22.) Lippische Landes-Zeitung:
Gymnasiasten blicken 60 Jahre zurück / Barntruper Buchedition "Kriegsende 1945" beim Heimatverein erhältlich

23.) Bünder Tageblatt / Neue Westfälische:
(Bünde) Adventsfeier der Ostpreußen

24.) Bünder Zeitung / Westfalen-Blatt:
(Bünde) Ostpreußen laden zur Adventsfeier

25.) Zeitung für den Altkreis Lübbecke / Neue Westfälische:
(Espelkamp) Adventsfeier der Landsmannschaften

26.) Warburger Zeitung / Neue Westfälische:
(Warburg) Eine Lektüre mit Herz / "Denk ich an Deutschland in der Nacht": Die Erinnerungen des Warburgers Emil Herz neu aufgelegt

27.) Westfälisches Volksblatt / Westfalen-Blatt:
(Paderborn) Lesereise widmet sich jüdischem Autor / Schauspieler Helmut Thiele liest aus Werken von Alfred Gong

28.) Der Patriot - Lippstädter Zeitung:
(Kreis Soest) Gast bei Kultusgemeinde / Arbeitskreises "Bildung" des CDU-Kreisverbands ließ sich Wesensmerkmale der jüdischen Religion erklären

29.) Gütersloher Zeitung / Neue Westfälische:
(Gütersloh) Sehnsucht nach Frieden

30.) Gütersloher Zeitung / Neue Westfälische:
(Gütersloh) Montreal verjagt den Nikolaus / Freitag Punkrock-Festival im Bauteil 5

31.) WebWecker Bielefeld:
(Bielefeld) Vier Jahrzehnte Punk

32.) Wochentip:
(Lippstadt) Gedanken zum Antisemitismus




Nachrichten zu Migration / Rassismus vom 30.11.2005:


01.) Österreich / Tod in Zelle: Zeuge vor Abschiebung / Wichtiger Zeuge im Fall Yankuba C. soll abgeschoben werden - Zustand des Hungerstreikenden laut Betreuerin kritisch
(Der Standard)

02.) Kontrolleure: Traiskirchen nicht überbelegt
Bezirksbehörde kam, kontrollierte und beanstandete nur wenig
(Der Standard Online)

03.) Schweiz / "Es gibt immer Spielraum"
(St. Galler Tagblatt)

04.) Aufenthaltsrecht nicht verwirkt / Erfolg für "Bremer Taliban"
(n-tv)




01.) Österreich / Tod in Zelle: Zeuge vor Abschiebung / Wichtiger Zeuge im Fall Yankuba C. soll abgeschoben werden - Zustand des Hungerstreikenden laut Betreuerin kritisch

Linz/Wien. Henry Cu. war einer der Letzten, die den 18- jährigen Schubhäftling Yankuba C. noch lebend gesehen hatten. Der um ein Jahr ältere Cu. saß gemeinsam mit Yankuba in einer Zelle des Linzer Polizei-Anhaltezentrums. Beide standen unmittelbar vor ihrer Abschiebung, beide befanden sich im Hungerstreik. Für Yankuba C. endete die Haft am 4. Oktober aber tödlich – der Standard berichtete. Henry Cu. könnte ein wichtiger Zeuge in dem aufklärungsbedürftigen Todesfall sein, doch jetzt soll er abgeschoben werden.

"Klärung offener Fragen"

Verhindern will das die Linzer Plattform Civilcourage gemeinsam mit dem Anwalt der Familie von Yankuba C., Helmut Blum. Er richtet einen dringenden Appell vor allem an die Fremdenpolizei und das Innenministerium: "Die Abschiebung von Henry muss unbedingt aufgeschoben werden. Ein so wichtiger Zeuge muss unbedingt angehört werden und kann wesentlich zur Klärung offener Fragen beitragen", fordern Blum und Plattform-Sprecherin Gülcan Gigl unisono.

Verwaltungssenat prüft

Der Anwalt hat beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) eine Maßnahmen- und eine Schubhaftbeschwerde eingereicht. "Der Fall muss lückenlos aufgeklärt werden. Der UVS ist jetzt verpflichtet, einerseits zu prüfen, ob die Haftbedingungen im rechtlichen Rahmen waren, andererseits ob die Schubhaft ordnungsgemäß verhängt wurde", erläutert Blum im Gespräch mit dem Standard.

Hohe Temperaturen

Yankuba C. aus Gambien verstarb in einer so genannten Sicherungszelle unmittelbar nach einer ärztlichen Untersuchung am Linzer Allgemeinen Krankenhaus, wo man keine akute Lebensgefahr feststellen hatte können. Allerdings soll sich der Schubhäftling aggressiv verhalten haben, weshalb die Untersuchung abgebrochen wurde. Laut einem ersten Obduktionsbericht ist er verdurstet. Kurz danach stand die Linzer Polizei im Kreuzfeuer der Kritik. Unter anderem wurde der Verdacht laut, dass Schubhäftlinge in Sonderzellen mit hohen Raumtemperaturen ruhig gestellt werden.

"Er spuckt Blut"

Henry Cu. wurde unmittelbar nach dem Tod seines Zellenkollegen in ein Linzer Spital eingeliefert und dort dann offiziell entlassen – um aber kurze Zeit später von der Fremdenpolizei wieder aufgegriffen zu werden. Nach einer Schubhaft in Vorarlberg wurde der 19-Jährige schließlich in die Bundeshauptstadt überstellt. Derzeit befindet sich der junge Mann erneut im Hungerstreik. "Bei meinem letzten Besuch hat er gesagt, es gehe ihm gesundheitlich nicht so gut und er spucke immer wieder Blut", erzählt Betreuerin Verena Roschger von der "Deserteurs- und Flüchtlingsberatung Wien". Auf Nachfrage hätte man ihr, so Roschger, nur gesagt, dass es eine regelmäßige ärztliche Untersuchung gebe.

Zwölf Tage Hungerstreik?

"Über den Vorfall in Linz haben wir bis dato wenig gesprochen. Interessant ist nur, dass Henry mir erzählt hat, dass Yankuba C. und er bereits zwölf und nicht, wie von den Behörden angegeben, sechs Tage im Hungerstreik waren", so Roschger. Auch sie plädiert dafür, Henry Cu. als Zeugen im Land zu behalten. Einen entsprechenden Antrag habe sie bereits an die Fremdenpolizei weitergeleitet.

Quelle: Der Standard (Markus Rohrhofer)




02.) Kontrolleure: Traiskirchen nicht überbelegt
Bezirksbehörde kam, kontrollierte und beanstandete nur wenig

Traiskirchen/Wien. "Es wird keinen Bescheid wegen Überbelegung des Lagers Traiskirchen geben", atmete am Mittwochnachmittag Wilhelm Brunner, Unternehmenssprecher der Flüchtlingsbetreuungsfirma European Homecare (EHC) auf: Der von EHC‑ wie berichtet mit großen Vorbehalten erwartete Kontrollbesuch der Bezirkshauptmannschaft Baden in der Betreuungsstelle war ohne Konsequenzen zu Ende gegangen.

Stichproben

Zügig und "irgendwie schaumgebremst" – so Brunner, habe sich der Rundgang eines Bezirkshauptmann-Stellvertreters, einen Amtsarztes und eines Brandschutzbeauftragten durch das Lagerareal gestaltet. Während bei früheren Überprüfungen "in jedes Zimmer einzeln" hineingeschaut worden sei, hätten sich die Kontrolleure diesmal "mit Stichproben" begnügt.

1.400 Flüchtlinge

In einem der besichtigten Zimmer hätten sie die Herausnahme von ein paar Betten urgiert, in einem anderen verlangt, dass eine zwecks Raumteilung gespannte und mit Decken behängte Schnur wieder entfernt werde. In dem Zimmer sind zwei Familien mit Kindern untergebracht: Die Betreuungsstelle ist seit Tagen mit über 1.400 Flüchtlingen äußerst dicht belegt.

Zusatzquartiere

Was anderes als eine Überfüllung sei es, "wenn an die 1.500 Leute in einem Speisesaal mit 150 Sitzplätzen in Schichten Mittagessen fassen müssen?", fragt Traiskirchens Bürgermeister Fritz Knotzer (SP) nach der Kontrolle. Das Problem sei, dass "das Ministerium es jeden Herbst unterlässt, rechtzeitig vor dem zu erwartenden Zustrom in die Betreuungsstelle für Zusatzquartiere zu sorgen", meint Knotzer. Doch diese Kritik lässt man im Büro von Innenministerin Liese Prokop (ÖVP) nicht gelten: Am Mittwoch seien 60 Flüchtlinge aus Traiskirchen nach Tirol verlegt worden. Würden die Länder ihre Quoten erfüllen, gebe es keinerlei Schwierigkeiten.

Die Quotenfrage hatte zuletzt auch Ortschef Knotzer und das Land Niederösterreich entzweit: Landesrat Josef Plank (VP) hatte von einer "Übererfüllung der Quote um 1.001 Menschen" in Niederösterreich gesprochen, Knotzer hatte entgegnet, dass dies nur der Fall sei, "wenn man die Flüchtlinge in der Bundesbetreuungsstelle Traiskirchen mit dazu rechnet".

Quelle: Der Standard Online




03.) Schweiz / "Es gibt immer Spielraum"

Das Asylgesetz wird morgen den Ständerat beschäftigen. Das UNHCR, das Hochkommissariat für Flüchtlingshilfe der Vereinten Nationen, schaut besorgt auf die Verschärfung der Asylgesetze in der Schweiz und in Europa. Der Leiter des Verbindungsbüros für die Schweiz und Liechtenstein, Hans Lunshof, meint jedoch, es gebe immer Spielraum für eine faire Behandlung der Asylsuchenden.

Frage: Herr Lunshof, bei der Debatte um die Asylgesetzgebung schwingt immer der Vorwurf mit, Flüchtlinge würden lügen, ihre Geschichten erfinden, um ein Asylverfahren zu erzwingen.

Hans Lunshof: Natürlich gibt es immer wieder Geschichten, die nicht stimmen. Aber genau das muss mit einem fairen Verfahren abgeklärt werden. Eine mögliche Lüge ist kein Grund, nicht auf einen Asylantrag einzutreten, zum Beispiel mit der Begründung, die Papiere würden fehlen. Gerade Flüchtlinge, also schutzbedürftige Personen, haben oft keine Identitätspapiere bei sich. Anne Frank hatte auch keine Papiere.

Frage: Die Zahl der Asylanträge nimmt seit einigen Jahren ab, in der Schweiz und auch in anderen Ländern Europas. Liegt das an der Verschärfung der Gesetzgebung?

Lunshof: Es ist schwer zu sagen, warum es einen Rückgang an Anträgen gibt. Vielleicht, weil es im Moment vor den Toren Europas keine grösseren Bürgerkriege gibt. Vielleicht aber auch, weil viele Länder wie Dänemark, Holland oder auch die Schweiz vermehrt nicht auf Asylanträge eintreten.

Frage: Die Aufnahmebereitschaft ist geringer. Warum?

Lunshof: Da erzähle ich eine kleine Geschichte: Während der Jugoslawien-Krise boten viele Menschen in Holland Flüchtlingen Zimmer auf dem Dachboden an, eine Welle der Gastfreundschaft war spürbar. Diese Stimmung hat mit den Jahren umgeschlagen. Vielleicht wegen des Terrors, der zu Recht ernst genommen werden muss. Vielleicht aber auch, weil Menschen aus Afrika weniger Solidarität entgegengebracht wird als Flüchtlingen aus Europa. Auch verwechseln viele Menschen Flüchtlinge mit Migranten.

Frage: Was kritisiert das UNHCR an der politischen Richtung der Schweiz in Bezug auf die Asylverfahren?

Lunshof: Alle Mitgliedstaaten, die die Genfer Flüchtlingskonvention unterschrieben haben, sind dazu verpflichtet, Flüchtlingen ein faires Verfahren zu bieten. Die Papierlosigkeit darf kein Grund für einen Nichteintretensentscheid sein. Ob jemand Papiere dabei hat oder nicht, ist für ein rechtmässiges Verfahren zweitrangig. Zuerst muss doch abgeklärt werden, ob jemand die Kriterien für den Flüchtlingsstatus laut Konvention oder anderen Menschenrechtsverträgen erfüllt. Die Frage, ob jemand verfolgt wird, ist zentral. Entscheidend ist, dass die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen so ausgelegt und angewendet werden, dass auf Gesuche von Schutzbedürftigen eingetreten wird. Zurzeit wird aber aus Angst vor Vollzugsproblemen das Verfahrensende an den Anfang genommen.

Frage: Wenn in der Schweiz das Referendum zur Asylgesetzrevision keinen Erfolg hat, in welcher Situation sind dann Flüchtlinge in der Schweiz?

Lunshof: Dann hat die Schweiz eines der restriktivsten Gesetze in Europa. Trotzdem bleibt ein Spielraum. Die zuständigen Beamten haben immer die Pflicht, ein faires Verfahren zu garantieren, dazu gehört, gründlich auf die Fluchtgeschichte einzugehen. Sie müssen Empathie und Lebenserfahrung beweisen und den Mut haben, Eintretensentscheide zu fällen, auch wenn nicht zweifelsfrei klar ist, ob ein Asylantrag begründet ist. Das ist möglich, auch wenn keine Papiere da sind. Und die Vorgesetzten müssen ihren Beamten das Gefühl geben, dass sie in ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit gestützt und geschützt werden, wenn sie einen Eintretensentscheid fällen.

Frage: Was wäre eine gerechte und gute Politik?

Lunshof: Einerseits begrüssen wir im UNHCR, dass die Asylanerkennungsquote in diesem Jahr von sechs auf 13 Prozent angestiegen ist. Andererseits will auch das UNHCR nicht, dass möglichst viele Menschen in der Schweiz oder anderen Ländern um Asyl bitten. Wenn wenige Menschen Hilfe brauchen, dann ist das gut. Während meiner Arbeit beim UNHCR habe ich aber gesehen, was mit Menschen passiert, die jahrelang nicht wissen, wie es mit ihrem Leben weitergeht. Die Leute vertun wertvolle Lebenszeit in Flüchtlingslagern oder in einem westeuropäischen Land, womöglich in der Illegalität und unter unwürdigen Bedingungen. Sie verlernen, das Leben anzupacken und voranzutreiben. Die Asylverfahren müssen nicht nur gerecht, sondern auch rasch erledigt werden.

Quelle: St. Galler Tagblatt (Interview: Karin Fagetti)




04.) Aufenthaltsrecht nicht verwirkt / Erfolg für "Bremer Taliban"

Der so genannte Bremer Taliban Murat Kurnaz darf innerhalb von drei Monaten nach einer Entlassung aus dem US-Gefangenenlager Guantanamo nach Bremen zurückkehren. Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis des in Bremen geborenen Türken sei nicht erloschen, entschied das Bremer Verwaltungsgericht am Mittwoch. Kurnaz habe die vorgeschriebene Verlängerung wegen der Inhaftierung nicht beantragen können. Der 23-Jährige wird seit fast vier Jahren in dem Lager auf Kuba festgehalten.

Das Gericht folgte dem Antrag der Kurnaz-Anwälte und wies die Auffassung des Innenressorts zurück. Nach Behördenmeinung war Kurnaz Aufenthaltserlaubnis ein halbes Jahr nach seiner Ausreise aus Deutschland erloschen. Dies ergebe sich aus dem Ausländergesetz, denn der junge Mann habe versäumt, die Genehmigung zu verlängern oder dies über seine Mutter zu beantragen.

Demgegenüber argumentierte das Gericht, Kurnaz müsse aus Gründen der Nachsichtgewährung so gestellt werden, als habe er die Verlängerung fristgerecht beantragt. Diese Ausnahme habe der Gesetzgeber auch für Ausländer vorgesehen, die in der Heimat ihre Wehrpflicht leisten müssten. So dürfen Ausländer im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung bis zu drei Monate nach Beendigung des Dienstes zurückkehren, ohne die Genehmigung verlängern zu müssen.

Der heute 23-Jährige war im Oktober 2001 nach Pakistan gereist. Dort wurde er als angeblicher Taliban-Kämpfer verhaftet. Nach eigenen Angaben wurde er zunächst nach Afghanistan gebracht und gefoltert. Die Misshandlungen setzten sich seinen Anwälten zufolge ab Januar 2002 im Gefangenenlager Guantanamo Bay auf Kuba fort. Lange bleiben zwei kurze Postkarten und ein Formbrief das einzige Lebenszeichen. Im Oktober 2004 durfte ihn erstmals ein US-Anwalt besuchen.

Quelle: n-tv


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