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www.hiergeblieben.de , 10.12.2005 :

Übersicht

Veröffentlichungen am 10.12.2005:


01.) Antifascist Entertainment im AJZ Bielefeld:
Vortrag + Festival + Party

02.) Bielefelder Tageblatt (BW) / Neue Westfälische:
(Bielefeld) Informationen zu extremen Rechten

03.) Detmold: Roger Trash und Stefan Hasenburg in der alten Pauline:
Liaison d'amour - Die Rio Reiser Songrevue

04.) Lippische Landes-Zeitung:
Kultur in Lippe / Musik

05.) Lippe aktuell:
Detmold / Veranstaltungen / Samstag, 10.12.

06.) Lippische Landes-Zeitung:
(Detmold) Termine / Eva Bude liest

07.) Lippische Landes-Zeitung
(Detmold) Rückspiegel / Vor 25 Jahren

08.) Leipziger Volkszeitung:
(Borna/Vlotho) Nazi-Gedenkstätte: Tiefschlaf und Zufallsprinzip

09.) Die Glocke:
(Ahlen) Einstimmige Empfehlung des Hauptausschusses / Ehrenbürgerschaft für einen Botschafter der Versöhnung

10.) Bielefelder Tageblatt (BW) / Neue Westfälische:
Protest gegen Abschiebungen / Bielefelder Flüchtlingsrat macht mit Mahnwache auf das Schicksal geduldeter Flüchtlinge aufmerksam

11.) Bielefelder Tageblatt (BW) / Neue Westfälische:
(Bielefeld) "Sprache ist alles" / Die Arbeit des Migrationsrats / "Bereitschaft, sich zu öffnen"

12.) Lippe aktuell:
Lippe aktuell-Serie / Einsatz im Kosovo / Teil 1 / Zu Besuch bei den Augustdorfer Soldaten im Kosovo: "Es ist ruhig, aber nicht stabil"

13.) Westfalen-Blatt:
(Bielefeld) Leitartikel / WM-Spektakel, Politik u.a. / Auf'm Platz und voll daneben / Von Rolf Dressler

14.) Westfalen-Blatt:
(Bielefeld) Kommentar / Mahmud Ahmadinedschad / Ein politischer Amokläufer / Friedhelm Peiter

15.) Westfalen-Blatt:
(Bielefeld) Kommentar / Tag der Menschenrechte / Alarmglocken sollen läuten / Bernhard Hertlein




Nachrichten zu Migration / Rassismus vom 10.12.2005:


01.) Zwei illegale Einwanderer in griechischem Minenfeld getötet
(Deutsche Presseagentur)

02.) USA intervenierte für Abschiebung von Terrorverdächtigem aus Österreich / Ex-Botschafter soll sich für Abschiebung von Asylbewerber nach Ägypten eingesetzt haben - Justizministeriums: Vorläufig keine Auslieferung
(Der Standard Online)

03.) Dänemark verschärft Einbürgerungsrecht / Kopenhagen beseitigt Ausnahmeregel für Folteropfer / Antragsteller müssen Sprache lernen können
(Frankfurter Rundschau)

04.) Nur geduldet - Flüchtlinge erhalten noch kein Bleiberecht
(Hamburger Abendblatt)

05.) Ausweisung trotz Verbotes / Hamburger Behörde angezeigt
(Frankfurter Rundschau)

06.) Flüchtlingsproteste im Visier der Fahnder / Münchener Karawane beklagt staatliche Einschüchterungsversuche
(junge Welt)




01.) Zwei illegale Einwanderer in griechischem Minenfeld getötet

Athen (dpa). Zwei illegale Einwanderer sind in ein Minenfeld an der griechisch-türkischen Grenze geraten und ums Leben gekommen. Wie der griechische Rundfunk berichtete, ereignete sich der Zwischenfall am Grenzfluss Evros. Angaben über die Nationalität der Opfer liegen nicht vor. Damit stieg die Zahl der in diesen Minenfeldern seit 1990 ums Leben gekommenen Menschen auf 97. Weitere 44 illegale Einwanderer wurden schwer verletzt. Athen und Ankara haben mehrmals ihre Absicht erklärt, die Felder zu räumen. Bislang ist das aber nicht geschehen.

Quelle: Deutsche Presseagentur (08.30 Uhr)




02.) USA intervenierte für Abschiebung von Terrorverdächtigem aus Österreich / Ex-Botschafter soll sich für Abschiebung von Asylbewerber nach Ägypten eingesetzt haben - Justizministeriums: Vorläufig keine Auslieferung

Wien. Die Botschaft der USA in Österreich soll sich nach Informationen des am Montag erscheinenden Wiener Nachrichtenmagazins "profil" für die Auslieferung eines Asylsuchenden an Ägypten eingesetzt haben. Der unlängst aus dem Amt geschiedene US-Botschafter William Lee Lyons Brown, dessen Nachfolgerin Susan Rasinski McCaw am gestrigen Freitag in Wien eintraf, habe im Jänner bei Innenministerin Liese Prokop (V) vorgesprochen und angeregt, Mohammed Abdul Rahman B. an Ägypten auszuliefern, berichtet das Magazin laut Vorausmeldung vom Samstag in seiner neuesten Ausgabe. Auch bei Justizministerin Karin Gastinger (B) soll der US-Missionschef diesbezüglich interveniert haben, so "profil".

Vorläufig keine Auslieferung

Nach Auskunft des Justizministeriums in Wien sei vorläufig nicht mit einer Auslieferung des 38-Jährigen zu rechnen, dem nach Erkenntnissen der Österreich-Sektion der Menschenrechts- und Gefangenenhilfe-Organisation amnesty international (ai) in seiner Heimat "schwere Menschenrechtsverletzungen wie Folter" drohen würden, schreibt "profil". Bei dem Mann, der sich mit Frau und Kindern in Niederösterreich aufhalte, handle es sich um einen "streng gläubigen Moslem, der als Prediger tätig war". In seinem Asylverfahren habe er zwar Verbindungen zu islamistischen religiösen Organisationen bestätigt, Kontakte zu militanten Gruppen allerdings bestritten.

Mohammed Abdul Rahman B. flüchtete demnach 1995 aus Ägypten, wo er wegen angeblicher terroristischer Aktivitäten zu einer fünfzehnjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden war, und beantragte politisches Asyl in Österreich. 1998 stellten die ägyptischen Behörden einen Auslieferungsantrag. Nach jahrelangem Verfahren stimmte das Oberlandesgericht Wien laut "profil" im November 2001 der Auslieferung zu. Nach einer vom Anwalt des Asylbewerbers erwirkten Verfügung stoppte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Auslieferung. Im März 2005 sei das Verfahren neu aufgerollt worden, im Oktober habe das Oberlandesgericht Wien die Auslieferung erneut für zulässig erklärt, doch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sei wiederum eine einstweilige Verfügung herbeigeführt worden, berichtet das österreichische Nachrichtenmagazin.

Quelle: Der Standard Online




03.) Dänemark verschärft Einbürgerungsrecht / Kopenhagen beseitigt Ausnahmeregel für Folteropfer / Antragsteller müssen Sprache lernen können

Folteropfer, die nicht imstande sind, neue Sprachen zu lernen, können künftig nicht mehr Dänen werden. Die liberal-konservative Regierung einigte sich mit der rechten Dänischen Volkspartei (DVP) auf neue, verschärfte Regeln für die Einbürgerung.

Kopenhagen. In der Vereinbarung wird die Möglichkeit, Patienten mit Posttraumatischem Stresssyndrom (PTSD) von der dafür notwendigen Sprachprüfung zu dispensieren, ausdrücklich gestrichen. Die Regeln seien ausgenützt worden, heißt es im rechten Lager. 80 Prozent der bisherigen Dispensationen wurden wegen PTSD gegeben. "Jede Woche saßen wir mit einem Stoß derartiger Atteste, das ging uns auf den Keks", sagte Søren Krarup von der DVP. Die linke Opposition wendet sich gegen die neuen Regeln.

"Fassungslos" zeigte sich Bengt Sjölund, der Direktor der angesehenen Kopenhagener Klinik für Folteropfer. Es sei "unethisch und grotesk", kranken Menschen die Bürgerrechte zu verweigern. "Das sind Menschen, die physischer und psychischer Tortur ausgesetzt waren und unter ständigem Stress leiden. Von ihnen kann man nicht erwarten, dass sie Sprachen lernen." Wer an PTSD leide, brauche Behandlung, keine Staatsbürgerschaft, entgegnet Krarup. Folteropfer zu sein, ergebe keinen Anspruch auf Bürgerrechte, und die mangelnden Sprachkenntnisse disqualifizierten die Betroffenen.

Eine entsprechende Forderung der DVP war vor drei Jahren vom damaligen Integrationsminister Bertel Haarder noch vom Tisch gefegt worden. Seine Nachfolgerin Rikke Hvilshøj beugte sich jedoch dem Druck der Rechten.

Auch die Sprachprüfung selbst wird erschwert und auf ein Niveau angehoben, wie es für höhere Ausbildungen vorausgesetzt wird. Außerdem muss der Antragsteller einen Test in dänischer Kultur und Geschichte bestehen. "Zwei von drei Dänen" würden daran scheitern, glaubt der konservative Ausschussvorsitzende Allan Niebuhr.

In der Zeitung "Politiken" versuchten sich drei junge Parlamentarier aus dem Regierungslager an vorgeschlagenen Fragen. Keiner konnte sie lückenlos beantworten. Dennoch hält Hvilshøj fest, dass es wichtig sei, sich in die Kultur des Landes zu vertiefen, dessen Bürger man werden wolle: "Däne zu werden, ist etwas besonderes." Außerdem ist die Forderung, während vier der letzten fünf Jahre feste Arbeit gehabt zu haben, künftig Voraussetzung für Pass und Stimmrecht. Wer wählen wolle, müsse gezeigt haben, dass er sich selbst versorgen kann, sagt Hvilshøj, "das bedeutet aber nicht, dass wir dänischen Sozialklienten das Wahlrecht nehmen wollen".

Quelle: Frankfurter Rundschau (Hannes Gamillscheg)




04.) Nur geduldet - Flüchtlinge erhalten noch kein Bleiberecht

Karlsruhe. Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich bei ihrer Konferenz in Karlsruhe nicht auf eine Neuregelung des Bleiberechts für geduldete Flüchtlinge verständigt. Zunächst solle die Auswertung des Zuwanderungsgesetzes durch die neue Regierungskoalition abgewartet werden, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU). Eine Arbeitsgruppe auf Ministerebene werde sich jetzt mit dem Thema befassen.

Der bayerische Innenminister Günter Beckstein (CSU) sprach sich gegen eine generelle Altfallregelung für abgelehnte Asylbewerber aus. Zudem sähen die unionsgeführten Länder keine Notwendigkeit, spezifische Regelungen für einige Gruppen der Betroffenen zu beschließen. "Das Ausländerrecht muss konsequent vollzogen werden", sagte Beckstein.

Flüchtlinge erhalten in Deutschland den Status der Duldung, wenn sie weder als asylberechtigt anerkannt werden noch unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen, aber nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden können - etwa, weil der Betroffene keinen Paß mehr hat oder keine Flugverbindung in sein Herkunftsland existiert. Mit der Duldung wird die Abschiebung ausgesetzt. Damit ist aber keine Aufenthaltserlaubnis verbunden. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte, die Entscheidung über ein Bleiberecht werde nicht "auf die lange Bank geschoben".

Quelle: Hamburger Abendblatt




05.) Ausweisung trotz Verbotes / Hamburger Behörde angezeigt

Hamburg. Zwei Hamburger Rechtsanwälte haben Strafanzeige gegen die Hamburger Ausländerbehörde angekündigt. Die hat - trotz richterlichen Verbotes durch Hamburger Gerichte - zwei Frauen und einen Mann nach Afghanistan abgeschoben.

Die Anweisungen der Gerichte sind eindeutig. Der Antragsgegnerin, also der Ausländerbehörde, "wird untersagt, die Antragsteller am 7. Dezember 2005 nach Afghanistan abzuschieben", urteilte das Hamburgische Verwaltungsgericht in der Angelegenheit Nasir und Nasieha M.. Für Munawara Q. befand das Verwaltungsgericht Hamburg ebenfalls am 7. Dezember, dass "die Antragstellerin bis zur rechtskräftigen Entscheidung nicht abgeschoben werden darf." Trotzdem sind die zwei afghanischen Frauen und ihr Landsmann am 7. Dezember von der Hamburger Ausländerbehörde nach Kabul verbracht worden.

So etwas "habe ich noch nicht erlebt", sagt die Hamburger Rechtsanwältin Erna Hepp, die eine rasche Strafanzeige gegen die Hamburger Ausländerbehörde ankündigte. Ihre Mandanten, das Ehepaar M., hätten eine rechtsgültige Duldung bis 20. Dezember gehabt. Frau M. sei in einer staatlich organisierten Ausbildungsmaßnahme gewesen, um später in Afghanistan bei internationalen Organisationen arbeiten zu können. Beide hätten sich beraten lassen, freiwillig zurückzukehren. Noch am Tag vor der Abschiebung hätte ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde ihnen versichert, sie würden "nicht abgeschoben und auch nicht in Haft genommen", so Hepp. Als jene dann trotzdem verhaftet und zum Frankfurter Flughafen gebracht wurden, erwirkte Hepp vor dem Oberverwaltungsgericht das Abschiebeverbot.

Ähnliches berichtet der Rechtsanwalt Thorsten Buschbeck. Nachdem für den Mann seiner Mandantin Munawara Q. eine rechtskräftige Abschiebung in Gang gesetzt worden war, hatte sich seine Mandantin "unter Druck des Mitarbeiters der Ausländerbehörde" zunächst entschlossen, freiwillig mit ihrem Mann auszureisen, diese Aussage später aber zurückgenommen, sagt Buschbeck. Per Fax schickte er das Verwaltungsgerichtsurteil, wonach die Abschiebung richterlich verboten worden war, vor Abflug der Maschine zum Frankfurter Flughafen.

"Geltendes Recht gebrochen"

"Die betreffenden Personen wollten freiwillig ausreisen", sagt Norbert Smekal, Sprecher der Ausländerbehörde. Daher habe die Behörde "rechtsstaatlich" gehandelt, so Smekal weiter.

Dies verneinen die Anwälte ausdrücklich. Ihre Mandanten hätten deutlich gemacht, nicht in das Bürgerkriegsland ausreisen zu wollen, argumentieren sie. Dies wie auch die gerichtlichen Verbotsbeschlüsse hätten die Mitarbeiter der Ausländerbehörde gekannt - und trotzdem abgeschoben. Die Hamburger Ausländerbehörde "lügt", sagt Anwältin Hepp. Sie habe "geltendes Recht gebrochen."

Quelle: Frankfurter Rundschau (Jörn Breiholz)




06.) Flüchtlingsproteste im Visier der Fahnder / Münchener Karawane beklagt staatliche Einschüchterungsversuche

Seit Ende vorigen Jahres häufen sich die Versuche, Flüchtlingsproteste in und um München zu kriminalisieren. Ins Visier der Fahnder ist dabei die "Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen" geraten. Münchner Karawane-Aktivisten drohen mittlerweile Geldstrafen von insgesamt 4.700 Euro. Auf einem öffentlichen Hearing am Donnerstag in München berichteten Betroffene von den staatlichen Einschüchterungsversuchen.

Im Oktober 2004 wurden Flüchtlinge von der zentralen Rückführungsstelle zu einer Außenstelle der nigerianischen Botschaft geladen, um sich so genannte Heimreisepapiere ausstellen zu lassen. Die Karawane klärte die Flüchtlinge daraufhin mit Flugblättern über ihre Rechte auf. Sie wurden aufgefordert, nicht an ihrer eigenen Abschiebung mitzuwirken. Ein halbes Jahr später durchsuchte die Polizei die Wohnung des Karawane-Aktivisten Hans-Georg E. Jetzt hat der Student, den die Ermittlungsbehörden zum Rädelsführer der Aktion erklärten, einen Strafbefehl von 120 Tagessätzen zu 20 Euro erhalten. Indem die Karawane die Flüchtlinge abgehalten habe, den Botschaftstermin wahrzunehmen, hätte sie zu Straftaten aufgerufen, lautet der Vorwurf.

Im Mai und Juli diesen Jahres hatten mehrere Dutzend Flüchtlinge in zwei Lagern die Entgegennahme von Essenspaketen verweigert und statt dessen Bargeld zum Kauf gesünderer, ihrer Kultur entsprechender Lebensmittel gefordert. Die Regierung von Oberbayern reagierte in München mit einer nächtlichen Polizeirazzia zur Einschüchterung. Im Lager Landsberg wurden Flüchtlinge von der Lagerleitung ausgehorcht und ihnen wurde die Umverlegung in andere Lager angedroht, berichtete ein Teilnehmer der Boykottaktion. "Die Selbstorganisation der Flüchtlinge wurde in Angst erstickt." Der Boykott musste dort aufgrund des Drucks der Lagerleitung nach einer Woche ergebnislos abgebrochen werden.

Mehrere deutsche Karawane-Aktivisten haben jetzt Strafbefehle erhalten, weil sie während des Boykotts auf Einladung der Flüchtlinge die Lager betraten. "Wenn unsere Freunde von der Karawane nun wegen Hausfriedensbruch angeklagt werden, heißt das, dass wir als Flüchtlinge nicht einmal Besucher einladen und empfangen dürfen", beklagt der Nigerianer Uche Akpulu. "Wir werden schlechter behandelt als Kriminelle, die wenigstens das Recht auf Besuch im Gefängnis haben."

Quelle: junge Welt (Nick Brauns)


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