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Lippische Landes-Zeitung , 17.05.2003 :

Ermittlungen gegen Grigat eingestellt / Staatsanwalt: Kein öffentliches Interesse

Von Stefan Derschum

Detmold. Die Staatsanwaltschaft des Landgerichts Detmold hat das Ermittlungsverfahren gegen den CDU-Stadtverbandsvorsitzenden Stephan Grigat wegen übler Nachrede und falscher Verdächtigung eingestellt mit der Begründung eines mangelnden Tatverdachts und eines mangelnden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung. Das Internationale Beratungszentrum (ibz) hatte im März zweimal Strafanzeige gegen den Ratsherrn gestellt.

Vorgeschichte: Grigat hatte zunächst Haushaltsentscheidungen des Rates zugunsten des ibz in einer öffentlichen Stellungnahme mit den Worten kritisiert, dass das ibz eine Einrichtung sei, deren Arbeit "erklärtermaßen gegen die Arbeit der städtischen und staatlichen Behörden und gegen die Durchsetzung des Ausländergesetzes gerichtet" sei. Das ibz klagte wegen des Verdachts der üblen Nachrede. In einer ersten Reaktion gegenüber der Lippischen Landes-Zeitung sagte der beschuldigte Ratsherr und Rechtsanwalt unter anderem, "in Detmold entzieht sich die Mehrheit der Flüchtlinge der Abschiebung durch Untertauchen. Die Tätigkeit des IBZ fördert das", und das IBZ klagte abermals - diesmal wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung. Die Detmolder Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin.

Dieses Ermittlungsverfahren ist nun mit Schreiben vom 13. Mai, das der LZ vorliegt, eingestellt worden. In der Begründung heißt es, dass es an der Absicht des Beschuldigten (Grigats) fehle, ein behördliches Verfahren gegen die Mitarbeiter des ibz einzuleiten. Die zitierten Äußerungen dienten vielmehr ersichtlich der Verteidigung. Und weiter: "Soweit Beleidigungsdelikte in Betracht kommen, habe ich das Verfahren mangels öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung eingestellt. ( ... ) Die Öffentlichkeit weiß Meinungsäußerungen im Bereich der politischen Auseinandersetzung, auch wenn sie deutliche Angriffe gegen den politischen Gegner enthalten, jedenfalls dann zutreffend einzuordnen, wenn sie in der Form geäußert werden wie die beanstandeten Äußerungen."

Das ibz hat mit "Bedauern" auf die Einstellung reagiert - vor allem deshalb, weil die Staatsanwaltschaft "die von Herrn Grigat getätigten Äußerungen nicht auf ihre Richtigkeit überprüft" habe. Diether Kuhlmann vom ibz erklärte: "Damit sind die unsäglichen Zitate des Herrn Grigat ausdrücklich nicht durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt." Der staatsanwaltschaftliche Bescheid bedeute keinen Freibrief, und das ibz habe die juristischen Vorbereitungen einer Privatklage in die Wege geleitet.

"Das war von vornherein klar"
Stephan Grigat

Stephan Grigat selbst reagierte gestern auf Anfrage der LZ nicht überrascht auf die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen ihn: "Das war von vornherein klar. Die Anzeigen waren an den Haaren herbeigezogen - mit der offensichtlichen Absicht: Wir werfen erstmal, es bleibt schon etwas hängen." Doch CDU-Ratsherrn hätten eben auch ein Recht auf freie Meinungsäußerung. Grigat bewertete es zudem als "befremdlich", dass ein Rechtsanwaltkollege aus demselben Landgerichtsbezirk der Presse das Schreiben der Anzeige früher habe zukommen lassen als dem Beschuldigten: "Das ist kein gutes Benehmen. Ich empfinde das Ganze als einen Versuch der Einschüchterung."


Detmold@lz-online.de

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