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14.12.2005 :
Übersicht
Veröffentlichungen am 14.12.2005:
01.) Detmold: Lesung mit Eva Bude im Lese- und Antifa-Café der alten Pauline:
Verpisst euch! Sex and Drugs and Hardcore-Punk
02.) Lippische Landes-Zeitung:
Kultur in Lippe / Lesung
03.) Lese- und Antifa-Café in der alten Pauline:
(Detmold) altes Paulinchen / 14. Dezember 2005 – Nummer 5 / Politisches Info-Blatt des Lese- und Antifa-Cafés des autonomen Kultur- und Kommunikationszentrums alte Pauline / www.alte-pauline.de - www.hiergeblieben.de
04.) Leipziger Volkszeitung:
(Borna) "Dieses Kreuz wird nicht aufgestellt"
05.)
Nachrichten zu Migration / Rassismus vom 14.12.2005:
01.) Falsche Identität schützte nicht vor Abschiebung
(Kreis Warendorf)
02.) Schweiz: Asylgesetz wird schärfer
(Radio Vatikan)
01.) Falsche Identität schützte nicht vor Abschiebung
16 Jahre lang hatte das türkische Ehepaar mit falscher Identität in Deutschland gelebt - in dieser Woche konnte es vom Ausländeramt des Kreises in das Heimatland abgeschoben werden.
Zur Vorgeschichte: Im März 1989 reiste das Ehepaar zusammen mit ihren vier Kindern in die Bundesrepublik Deutschland ein und beantragte beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Asyl. Die Eheleute verschwiegen ihre türkische Staatsangehörigkeit sowie den türkischen Namen und gaben stattdessen libanesische Namen an. Pässe, die die Angaben bestätigten, wurden nicht vorgelegt.
In mühevoller Kleinarbeit gelang es der Ausländerbehörde des Kreises in Zusammenarbeit mit der Zentralen Ausländerbehörde in Dortmund anhand von Stammbäumen kurdischer Großfamilien, die wahre Identität der so genannten Schein-Libanesen zu ermitteln. Erst danach konnten für das Ehepaar beim zuständigen türkischen Konsulat Passersatzpapiere beantragt werden.
Da das Ehepaar in den Jahren ihres Aufenthalts in Deutschland nie konstruktiv mit der Ausländerbehörde zusammengearbeitet hatte und ein Untertauchen befürchtet werden musste, erfolgte die Abschiebung durch die Ausländerbehörde im Beisein der Polizei ohne Vorankündigung. Das Ehepaar wurde vom Flughafen Düsseldorf aus nach Istanbul geflogen.
"Die Familie aus Drensteinfurt ist kein Einzelfall. Die sogenannten Schein-Libanesen haben vor Jahren bereits besonders in Bremen und Berlin für Aufsehen gesorgt, als ihnen dort Sozialhilfemissbrauch im großen Stil nachgewiesen werden konnte", so Ludger Meinersmann, Leiter der Ausländerbehörde des Kreises. Nach einem Bericht des Focus war die Vorgehensweise dieser Wirtschaftsflüchtlinge immer die gleiche: Zu Tausenden gaben sie sich als Libanesen aus. Ganze Dörfer blieben in Südostanatolien verwaist zurück. Wegen fehlender Personalpapiere konnten sie bis zum Nachweis ihrer tatsächlichen Herkunft aus Deutschland nicht abgeschoben werden.
Auch die Familie aus Drensteinfurt hat während ihres Aufenthaltes im Bundesgebiet Sozialhilfeleistungen i.H.v. 167.000 Euro an Lebensunterhalts- und Unterkunftskosten erhalten. Die Kosten für Krankenhilfe sind dabei noch nicht mit eingerechnet.
Seit Anfang des Jahres wurden durch die Ausländerbehörde des Kreises 77 ausländische Staatsangehörige in deren Heimatland abgeschoben. Rund 730 ausreisepflichtige Ausländer halten sich zur Zeit noch im Kreis Warendorf mit einer befristeten Duldung der Ausländerbehörde auf.
"Gleichzeitig erhöhte sich aber auch die Anzahl derer, die mit Unterstützung der Ausländerbehörde freiwillig zurückgekehrt sind. Die freiwillige Rückkehr ist für alle Beteiligten der beste Weg," so Ludger Meinersmann.
Quelle: Kreis Warendorf
02.) Schweiz: Asylgesetz wird schärfer
Die geplanten Verschärfungen im Asyl- und Ausländerrecht sind auch vom Ständerat gutgeheissen worden. Nothilfe wird Abgewiesenen nur unter der Voraussetzung ihrer "Mitwirkung" gewährt. Vorläufig aufgenommen wird, wer in der Heimat "konkret gefährdet" ist. Die Schweizer Bischöfe zeigen sich enttäuscht über den Beschluss des Ständerats. Das Parlament habe einen Weg gewählt, der in die falsche Richtung führe, meinte ein Bischofssprecher. Die Schlussabstimmung in den Räten ist für den 16. Dezember vorgesehen. Abgewiesene Asylsuchende erhalten mit der Asylgesetzrevision ohne Ausnahme keine Sozialhilfe mehr. Die in der Bundesverfassung verankerte Nothilfe bekommen sie nur unter der Bedingung, dass sie kooperativ sind und bei den Nachforschungen der Behörden in ihrem Fall mitwirken.
Quelle: Radio Vatikan
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