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www.hiergeblieben.de , 20.11.2005 :

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Veröffentlichungen am 20.11.2005:


01.) faMos-Paderborn:
Volksgemeinschaft und deutsches Tätervolk oder Klasse gegen Klasse? / Vortrag und Diskussion zu den Klassenkämpfen im Nationalsozialismus - von und mit der Gruppe faMos-Paderborn / Tagesseminar / Samstag, 3. Dezember 2005, 13 bis 19 Uhr / Infoladen Paderborn, Borchener Straße 12 / kostnix




Nachrichten zu Migration / Rassismus vom 20.11.2005:


01.) Wien / Elternersatz für Flüchtlingskind
(Die Presse.com)




01.) Wien / Elternersatz für Flüchtlingskind

Oberster Gerichtshof: Die Jugendämter müssen die Obsorge für junge Ausländer, die auf sich allein gestellt sind, übernehmen. Die Stadt Wien hat das bisher abgelehnt.

Wien. "Ein Minderjähriger, der, wie hier Martin, 14-jährig unbegleitet nach Österreich kommt und um Asyl ansucht, bedarf über die Deckung seiner Grundbedürfnisse und einer Vertretung im Asylverfahren hinaus entsprechender Unterstützung, die ihm nur im Rahmen der vollen Obsorge zuteil werden kann." Mit dieser Begründung hat der Oberste Gerichtshof die Stadt Wien gleichsam zum Elternersatz für einen Flüchtlingswaisen gemacht.

Martin A. stammt aus Nigeria und ist im September 2004 allein nach Österreich gekommen. In der Behördensprache fällt er in die Kategorie "UMF", wie unbegleiteter minderjähriger Fremder. Jahr für Jahr kommen mehr als tausend Kinder oder Jugendliche ohne Eltern oder Verwandte als Flüchtlinge nach Österreich.

Dieser UMF also, der in Wien von einem Flüchtlingshilfe-Verein betreut wird, hat hier um Asyl angesucht. Das rechtliche Problem: Als Minderjähriger ist Martin nur sehr beschränkt handlungsfähig. "Man kann in Österreich praktisch nichts machen, ohne eine Fülle von Unterschriften eines Erziehungsberechtigten nachzuweisen", sagt Rechtsanwältin Erika Furgler, die sich Martins Falles angenommen hat. Ohne Unterschrift ist es nicht einmal möglich, in der Bibliothek ein Buch auszuleihen, einem Fußballverein beizutreten, an einem größeren Schulausflug teilzunehmen oder gar ein Vertragshandy anzumelden. Die Erzieher im Heim sind nämlich vor dem Gesetz nicht die sogenannten Obsorge-, also Erziehungsberechtigten. In der Praxis dürften sie übrigens trotzdem die eine oder andere Unterschrift leisten und dabei, wenn sie es sehr ernst nehmen, das Wörtchen "Erziehungsberechtigter" durchstreichen. Und darauf hoffen, dass niemand so genau hinschaut.

Einzig und allein für das Asylverfahren ist die rechtliche Vertretung ausdrücklich geregelt: Nach dem Asylgesetz hat der Jugendwohlfahrtsträger - in Wien der Magistrat durch seine Jugendämter - den Minderjährigen zu vertreten. Eine darüber hinaus gehende Verantwortung lehnte Wien bisher jedoch regelmäßig ab. Das Haager Minderjährigenschutzabkommen verpflichtet die Behörden nämlich nur insoweit zu Schutzmaßnahmen, wie Minderjährige in ihrer Person oder in ihrem Vermögen "ernstlich gefährdet" sind.

"Ernstlich gefährdet" - das darf nach dem Beschluss des Obersten Gerichtshofs nicht zu eng gesehen werden: Im Interesse eines bestmöglichen Minderjährigenschutzes, so der Gerichtshof, werde man "an den Begriff 'ernstlich' hinsichtlich der Intensität der Gefährdung keine überzogenen Anforderungen stellen und jede konkrete Gefährdung für ausreichend erachten". Die Betrachtung könne sich nicht darin erschöpfen, ob die Grundbedürfnisse des Minderjährigen, wie Essen, Wohnen, Kleidung, Schulbesuch und medizinische Behandlung im Krankheitsfall, gedeckt sind. Vielmehr seien auch weitere Aspekte zu berücksichtigen, wie insbesondere die Entfaltung der körperlichen, geistigen, seelischen und sittlichen Kräfte und die Förderung der Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes.

"Obsorge ist mehr als ein Heimplatz", sagt Anwältin Furgler. "Es ist eine Verpflichtung, wie sie die Eltern haben. Nicht eine Minimalversorgung, sondern eine prinzipielle Verantwortung." Johannes Köhler, Jurist im Wiener Magistrat, rechnet in Wien mit etwa zehn Fällen pro Monat, derer sich die Wiener Jugendämter nun annehmen müssen.

Quelle: Die Presse.com (Bendikt Kommenda)




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