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www.hiergeblieben.de , 19.11.2005 :

Übersicht

Veröffentlichungen am 19.11.2005:


01.) Radio Gütersloh:
(Kreis Gütersloh) Informationsveranstaltung über rechte Gewalt im Internet

02.) Paderborner Kreiszeitung / Neue Westfälische:
(Paderborn) Hitlergruß im Linienbus / "Sieg Heil" aus dem Handy / Polizei sucht Zeugen

03.) Westfälisches Volksblatt:
(Paderborn) Rechtsradikale im Omnibus

04.) Die Glocke:
(Beelen) Information und Diskussion / Rechtsextremismus und Rassismus ernst nehmen

05.) Lippische Landes-Zeitung:
(Bad Salzuflen) Bomben und Papier / Werner Höltke zeigt Flugblätter aus dem Zweiten Weltkrieg

06.) Westfälisches Volksblatt:
(Paderborn) Ex-Theodorianer stellen ihr Zeitzeugen-Buch vor / Erinnerungen an die Kriegszeit festgehalten

07.) Die Glocke:
(Sassenberg ) Autorenlesung mit Gudrun Pausewang / Eindringliche Mahnung aus persönlicher Erfahrung

08.) Lippische Landes-Zeitung:
(Lemgo) Engagement gibt Hoffnung / Zu den Gedenkveranstaltungen am 9. November

10.) Bad Oeynhausener Kurier / Neue Westfälische:
(Bad Oeynhausen) Wenig Fingerspitzengefühl

11.) Zeitung für Gütersloh / Westfalen-Blatt:
(Gütersloh) Jung und Alt im ESG-Team / Jüdischem Leben auf der Spur

12.) Zeitung für den Altkreis Lübbecke / Neue Westfälische:
Letzte Ruhe unter schwarzem Marmor / Mitglieder einer weit verzweigten Sinti-Familie bestatten seit 1917 ihre Toten auf dem Lübbecker Friedhof

13.) Lippe aktuell:
(Bad Salzuflen) Kriegsgräberfürsorge / Vortrag




Nachrichten zu Migration / Rassismus vom 19.11.2005:


01.) Haider schließt Asylantenheime doch nicht
(OÖNachrichten)

02.) Anzeige nach Abschiebeversuch / Verwaltungsgericht kritisiert Bezirksstelle für Asyl / Flüchtling zeigt Behördenleiter Reuss an
(Schwäbisches Tagblatt)




01.) Haider schließt Asylantenheime doch nicht

Wien (APA). Das Land Kärnten wird entgegen einer Drohung von Landeshauptmann Haider seine Asylbewerberheime doch nicht am Samstag schließen. Haider nimmt die Argumentation des Innenministeriums zur Kenntnis, wonach die Kündigung der Vereinbarung mit dem Bund zur Flüchtlingsbetreuung wegen des Einspruchs dreier Länder erst im Jänner wirksam werde. Bis dahin soll nun eine Lösung gefunden werden.

Haider hatte am Dienstag die Schließung für Samstag angekündigt, sollte es bis dahin keine Einigung mit der Bundesregierung geben. Er führte ins Treffen, dass der Bund den Ländern seit Mai nichts mehr für die Flüchtlingsbetreuung gezahlt habe. Außerdem sei es am 19. November genau ein Jahr her, seit Kärnten wegen des Streits über die Zahl der zugewiesenen Flüchtlinge die Vereinbarung mit dem Bund über die Flüchtlingsbetreuung gekündigt habe. Kärnten sei daher seiner Verpflichtungen befreit und könne die Flüchtlinge "dem Bund zur Verfügung stellen".

Bei einer Schließung der Heime müsste der Bund die 1.200 Menschen, die in Kärnten untergebracht sind, übernehmen, oder dem Land die Unterbringung zu 100 Prozent bezahlen, hatte Haider gedroht. Derzeit gibt es einen Zahlungsschlüssel von 60 : 40. Insgesamt gehe es um fünf Millionen Euro, die der Bund dem Land Kärnten schuldig sei.

Quelle: OÖNachrichten




02.) Anzeige nach Abschiebeversuch / Verwaltungsgericht kritisiert Bezirksstelle für Asyl / Flüchtling zeigt Behördenleiter Reuss an

Tübingen/Reutlingen. Koffi Cyrille Adamah saß schon im Flugzeug nach Togo, da stoppte eine Eilentscheidung des Sigmaringer Verwaltungsgerichts die Abschiebung des Flüchtlings. Als "treuwidrig und rechtsstaatlich in erheblichem Maße bedenklich" kritisierten die Richter das Vorgehen der Reutlinger Bezirksstelle für Asyl. Wegen des Verdachts der versuchten Verschleppung, Freiheitsberaubung und Nötigung stellte Adamahs Tübinger Anwalt Franz Spindler jetzt Strafanzeige gegen den Behördenleiter Manfred Reuss (siehe das ÜBRIGENS).

Koffi C. Adamah Um fünf Uhr morgens klopfte es an der Tür. Drei Polizisten hielten dem völlig überraschten Koffi Cyrille Adamah ein Papier vor die Nase: "Du musst mitkommen." Wohin die Reise am Dienstag vergangener Woche gehen sollte, erfuhr der in einer Sigmaringer Flüchtlingsunterkunft lebende Adamah auch gleich: zum Frankfurter Flughafen. Direkt in den Flieger nach Lomé, der Hauptstadt des Togo.

Mehrfach habe er von den Beamten verlangt, mit seinem Anwalt telefonieren zu dürfen – vergeblich. Glück für Adamah: Ein Reutlinger Freund erfuhr von dem Abschiebeversuch und rief sofort beim Tübinger Anwaltsbüro an. Nach einem Eilantrag stoppten die Sigmaringer Richter die Abschiebung nur wenige Minuten vor dem Start der Maschine.

In ihrem Beschluss kritisiert die Sigmaringer Kammer das Verhalten der Reutlinger Bezirksstelle, die dem Tübinger Regierungspräsidium unterstellt ist, mit deutlichen Worten: "Treuwidrig und rechtsstaatlich in erheblichem Maße bedenklich" sei deren Verhalten im Fall Adamah. Dessen Asyl-"Hauptsacheverfahren" läuft noch vor dem Sigmaringer Verwaltungsgericht.

Wegen der unübersichtlichen Lage im Togo, so die Richter in ihrem Eilentscheid, sei nicht ausgeschlossen, "dass der Asylantrag des Klägers Erfolg haben könnte". Einen Antrag von Anwalt Spindler auf Gewährung "einstweiligen Rechtsschutzes" (gegen eine drohende Abschiebung) hatte das Gericht im Juni nur deshalb abgelehnt, weil die Bezirksstelle zuvor versichert hatte, dass Adamah einen Monat vor seiner Abschiebung eine schriftliche Ankündigung erhalten werde. Doch dieses Schreiben hat der Flüchtling nie erhalten.

"Das Vorgehen der Behörde in diesem Fall ist nicht nur inhuman, sondern kriminell", sagt Anwalt Franz Spindler, der für seinen Mandanten Strafanzeige wegen des Verdachts der versuchten Verschleppung, Freiheitsberaubung und Nötigung bei der Tübinger Staatsanwaltschaft stellte. "Entgegen eindeutigen Zusagen sollte mein Mandant in einer Nacht- und Nebelaktion nach Togo abgeschoben werden."

"Ein Versehen", bedauert Grit Puchan vom Regierungspräsidium. Ein neuer Mitarbeiter habe Adamahs Fall übernommen. Und der habe die vor Gericht gemachte Zusage, rechtzeitig eine "Abschiebungsankündigung" zu schicken, in den Akten schlicht "übersehen". Den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sieht Puchan dennoch "gelassen" entgegen: "Der Mitarbeiter hat schließlich nicht vorsätzlich gehandelt, sondern fahrlässig." Alle in der Anzeige erwähnten Straftatbestände seien jedoch "Vorsatztaten". An bloße Fahrlässigkeit mag Anwalt Spindler indes nicht glauben: "Eine Behörde muss wissen, was in den Akten steht und vor Gericht gesagt wurde."

Der Leiter der Tübinger Staatsanwaltschaft Achim Brauneisen bestätigte gestern den Eingang der Strafanzeige: "Wir haben ein Ermittlungsverfahren eingeleitet."

Adamah konnte 2001 aus dem Togo fliehen. Dort herrschte Diktator Gnassingbé Eyadéma. Der ließ, wie amnesty international berichtete, die Leichen ermordeter Regimegegner aus dem Hubschrauber ins Meer werfen. Auch nach dem Tod des Potentaten und der Machtübernahme durch Eyadéma Junior Anfang des Jahres meldet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge "schwere Menschenrechtsverletzungen" mit nächtlichen Razzien, Vergewaltigungen und dem Verschwindenlassen durch Polizei und Militär. "Wenn mich die Polizei in Lomé in die Hände bekommt", fürchtet Adamah, "bringen sie mich um".

Was er noch immer nicht fassen kann: "Ich dachte, im demokratischen Deutschland gibt es sowas nicht." Dass Menschen entgegen eindeutiger behördlicher Zusagen gegenüber einem Gericht von der Polizei abgeholt und abgeschoben werden sollen –"das sind ja afrikanische Verhältnisse".

Quelle: Schwäbisches Tagblatt


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