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Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. , 16.09.2005 :

(Büren) Vater darf nicht zur Beerdigung seines Kindes

Büren. Die Ausländerbehörde Recklinghausen und die JVA Büren erlaubten es nicht, dass der 24-jährige Abschiebehäftling B. bei der Beerdigung seine Kindes am letzten Dienstag anwesend sein durfte. Dieses sei einfach zu teuer, so die Aussage der JVA Büren gegenüber den Betroffenen.

Herr B. floh bereits 1993 zusammen mit seinen Eltern vor dem Krieg in Jugoslawien in die Bundesrepublik. Er ging hier zu Schule und lernte vor 5 Jahren seine jetzige Verlobte kennen. Seit einem Jahr wollen die beiden heiraten, jedoch ist es für sie unmöglich, die entsprechenden Papiere aus Serbien zu besorgen.

Seit dem 28. August befindet sich Herr B. in Abschiebehaft. Seine Frau, die zu dem Zeitpunkt im 6 Monat schwanger war, verkraftete die Aufregung und die Angst um ihren Mann nicht, so dass die Fruchtblase am 10.09.2005 platzte und das Kind tot zur Welt kam. Die Beerdigung fand am 13.09.2005 statt.

Für Herrn B. war es äußerst wichtig, an der Beerdigung seines Kindes teilnehmen zu dürfen. So bat er mehrfach in der JVA Büren, man möge ihn doch dort hinfahren, wenn das Gefängnis es wolle, könnten man ihn fesseln und zwei Beamte können ihn begleiten. Nach Angaben von Herrn B. lehnte Frau Halach, eine leitende Justizbeamtin der JVA, sein Begehren ab, da es keinen Kostenträge für die Personalkosten der Beamten gäbe.

Auch der Leiter der für Herrn B. zuständigen Ausländerbehörde in Recklinghausen, Herr Reusing, und das Amtsgericht waren nicht bereit, Herrn B. für einen Tag aus der Haft zu entlassen oder ihn zur Beerdigung zu bringen. Die Begründung des Amtsgerichtes lautete, dass, wenn er bereits abgeschoben wäre, er ja auch nicht an der Beerdigung teilnehmen könne.

"Das es sehr wohl Möglichkeiten gegeben hätte Herrn B. an der Beerdigung teilnehmen zu lassen, macht schon ein Blick ins Strafvollzugsgesetz deutlich", so Frank Gockel vom Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V., es wäre z.B. jederzeit denkbar, Herrn B. Urlaub zu geben oder ihn auf den Friedhof zu begleiten. Ein Vorgang übrigens, der bei Strafgefangenen häufig vorkommt. "Dieses mach wider einmal deutlich, wie menschenverachtend in Deutschland die Abschiebemaschinerie funktioniert und wie wenig sie auf den Einzelnen Rücksicht nimmt", so Gockel.

Herr B. hat nur noch zwei Wünsche: Er möchte so schnell wie möglich mit seiner Verlobten zusammen abgeschoben werden und er will vor seiner Abschiebung wenigstens einmal das Grab seines Kindes besuchen dürfen. Doch wie es aussieht, wird er nie im Leben die Granstätte seines Kindes sehen.



Gockel@gegenAbschiebehaft.de

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