Gütersloher Zeitung ,
19.08.2005 :
(Kreis Gütersloh/Harsewinkel) Strafbefehl: Unterschriften gefälscht
Kreis Gütersloh/Harsewinkel (aes). Wegen Urkunden- und Wahlfälschung im Vorfeld der Landtagswahl 2005 hat das Amtsgericht Gütersloh einen Strafbefehl über 2.400 Euro (60 Tagessätze à 40 Euro) gegen einen Bürger aus Harsewinkel erlassen.
Dies bestätigte gestern der Richter am Amtsgericht, Robert Kirchhoff. Der Strafbefehl, der nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens der Bielefelder Staatsanwaltschaft erlassen wurde, sei aber noch nicht rechtskräftig, da die Einspruchsfrist für den Beschuldigten noch nicht abgelaufen sei.
Widerspricht der Harsewinkeler, dann kommt es zu einer mündlichen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Gütersloh.
Zu dem Strafverfahren war es aufgrund einer Anzeige des Kreises Gütersloh gekommen. Konkret ging es um Unterschriften für die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) im Wahlkreis 95 (Gütersloh, Herzebrock-Clarholz und Harsewinkel). Bei der Überprüfung der Signaturen einer fünfköpfigen Familie aus Harsewinkel war den Verwaltungsbeamten eine auffällige Übereinstimmung der Schrift aufgefallen (die NW berichtete am 8. April).
Ein Abgleich der Unterschriften mit unterzeichneten Passunterlagen sowie die Befragung der ahnungslosen Eltern bei einem Hausbesuch ergab, dass Vater, Mutter und auch einer der drei (allesamt erwachsenen) Söhne keine Unterschrift zur Unterstützung der NPD abgegeben hatten, sondern dass sie von einem der Söhne gefälscht worden waren, berichtete Michael Hellweg vom Wahlamt des Kreises Gütersloh.
In der Konsequenz blieben von den ursprünglich eingereichten 103 Unterschriften für die Kandidatur der NPD nur noch die 100 – für die Zulassung zur Wahl unbedingt notwendigen – übrig. Da außerdem drei der Unterzeichner das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, schmolz die Zahl der NPD-Unterschriften auf 97 – zu wenig, um für die Landtagswahlen im Wahlkreis 95 zugelassen zu werden.
lok-red.guetersloh@neue-westfaelische.de
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