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Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. , 13.07.2005 :

(Büren) Pressemitteilung / Ausländerbehörden tanzen dem Innenministerium auf der Nase herum / Erlasse zur Abschiebehaft werden systematisch ignoriert

Büren. Einige hundert Menschen befanden sich in den letzten Jahren zu Unrecht in NRW in Abschiebehaft. Wie erst jetzt herauskam, wurde bei einem nicht öffentlichen Dienstgespräch zwischen dem Innenministerium des Landes NRW, den Bezirksregierungen, den Zentralen Ausländerbehörden, dem Amtsgericht Paderborn und der JVA Büren bereits am 12.01.2005 festgestellt, dass sich die Ausländerbehörden systematisch nicht an die Richtlinien und Erlasse des Landesinnenministerium halten. Auch gegen die gesetzlichen Vorgaben und ge­gen die geltende Rechtsprechung wurde regelmäßig verstoßen.

Seit dem Jahre 1996 gibt es im Land Nordrhein-Westfalen eine Richtlinie zur Abschiebehaft, die genau regelt, unter welchen Bedingungen Ausländer in Abschiebehaft genommen wer­den dürfen. Der Verein "Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V." kritisierte in der Vergangenheit immer wieder, dass sich die Ausländerbehörden nicht an den Erlass halten, wenn es um Fragen wie z.B. der Haftvermeidung geht. Da­durch kommt es immer wieder vor, dass viel zu schnell und zu lange inhaftiert wird. Diese Kritik erfolgte zuletzt in einem Fachgespräch am 12.11.2004 im Landtag NRW. Frank Gockel, Vereinsvorsitzender und Pressesprecher erklärte dort ausführlich und mit vielen Beispielen, dass die Ausländerbehörden die Vorgaben des Innenministeriums missach­ten.

Dieses Fachgespräch nahm das Innenministerium zum An­lass, in einer nicht öffentlichen Besprechung zwischen den Innenministerium des Landes NRW, den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf, Detmold, Münster und Köln, den Zentralen Ausländerbehörden aus Köln, Düsseldorf, Dortmund und Bielefeld, dem Amtsgericht Paderborn und der JVA Bü­en die Thematik zu erörtern. Dabei stellte sich heraus, dass es zu einer Vielzahl von Verstößen insbesondere seitens der Ausländerbehörden vor Ort gekommen ist.

So sind viele Haftanträge unzureichend, die Angaben sind nicht immer vollständig und wahrheitsgemäß und sie ent­halten nicht immer entlastende Aussagen des Betroffenen. Haftanträge wurden für 6 Monate beantragt, obwohl der Ge­setzgeber eine Antragshöchstdauer von 3 Monaten vorsieht. Selbst bei Kinder und Jugendlichen kam es oft zu doppelt so langen Haftanträgen, als es eigentlich nach der Richtlinie erlaubt ist.

Auch bei Haftverlängerungen erhalten die Betroffenen re­gelmäßig nicht eine Kopie der Haftverlängerungsanträge der Ausländer­behörden. Auch teilt das Gericht ihnen oft den Anhörungstermin nicht vorher mit, so dass sich die Gefangenen nicht vorbereiten können.

Die Ausländerbehörden sind verpflichtet, Gefangene sofort aus der Haft zu entlassen, wenn fest steht, dass eine Ab­schiebung innerhalb der Haftzeit nicht mehr erfolgen kann. Diese Gesetzesvorgabe wird regelmäßig durch die Ausländerbehörden missachtet.

Auch kommt es immer wieder vor, dass Menschen inhaftiert werden, bei denen von vorneherein klar ist, dass eine Ab­schiebung unmöglich ist. So stellen z.B. die Botschaften von Pakistan und Marokko keine Passersatz-Papiere aus, die Betroffenen können ohne die Papiere nicht abgeschoben werden und verbringen deswegen 6 Monate oder sogar mehr in Haft, bevor sie wieder entlassen werden.

Opfer von Menschenhandel, denen es ermöglicht werden soll, innerhalb von vier Wochen freiwillig auszureisen, wird diese Frist regelmäßig nicht eingeräumt und sie werden so­fort inhaftiert.

Bei 10 von 15 untersuchten Punkten wurde in dem Gespräch festgestellt, dass sich die Ausländerbehörden nicht durchgängig an die Vorgaben des Gesetzesgebers oder des Innenministeriums gehalten haben oder dass es Klärungsbedarf gab. "Ein Skandal", so Frank Gockel vom Verein "Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren ve.V.", "damit wird klar, dass Hunderte von Menschen ohne die Einhaltung der rechtlichen Grundla­gen inhaftiert waren". Obwohl die Bezirksregierungen die Ausländerbehörden zur strikten Anwendung der Gesetze und Richtlinien anhalten sollen, hat sich kaum etwas verbes­sert. Noch immer stellt der Verein bei seinen Beratungsge­sprächen viele Verstöße gegen Rechtsvorschriften fest.

Eine Kopie sämtlicher im Text genannten Dokumente und weitere Informationen erhalten Sie unter

www.gegenAbschiebehaft.de.


Gockel@gegenAbschiebehaft.de

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