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08.07.2005 :
Übersicht
Veröffentlichungen am 08.07.2005
01.) Radiosendung:
Samuel Willenberg: Flucht aus Treblinka
02.) alte Pauline:
Sommerfestival / 8. Juli bis 10. Juli
03.) Lippische Landes-Zeitung:
(Detmold) Jede Menge Musik / Drei Tage "Sommerfestival" in der alten Pauline
04.) Radio Gütersloh:
(Kreis Gütersloh) Grüne Jugend: Unterschriftenaktion gegen Abschiebung
05.) Neue Westfälische:
(Bielefeld) Nachbarn protestieren gegen Ausweisung / Tamilische Familie mit drei Kindern soll bleiben
06.) Lippische Landes-Zeitung:
(Bad Salzuflen) Soldaten sammeln / Für die Deutsche Kriegsgräberfürsorge
07.) Westfälisches Volksblatt:
(Paderborn) Bericht: Jahre in Gefangenschaft
08.) Westfalen-Blatt:
(Bielefeld) Leitartikel / Erschreckend hilflos / Starrer Blick der starken Männer / Von Reinhard Brockmann
Nachrichten vom 08.07.2005
Flucht / Rassismus
01.) Luxemburg stärkt Bleiberecht von Türken / EuGH-Urteil: Baden-Württemberg muss Ausweisungsbeschluss gegen straffällig gewordenen 31-Jährigen aufheben (Frankfurter Rundschau)
02.) Abgeschoben: 32jährigen nachts aus Klinik geholt /
Geballte Kritik an der Ausländerbehörde / Für die stellvertretende Kreispräsidentin Heidi Meins (CDU) ist die Abschiebepraxis des Kreises "unmenschlich" (Hamburger Abnedblatt)
01.) Luxemburg stärkt Bleiberecht von Türken / EuGH-Urteil: Baden-Württemberg muss Ausweisungsbeschluss gegen straffällig gewordenen 31-Jährigen aufheben
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Bleiberecht türkischer Arbeitnehmer in zwei Grundsatzurteilen weiter gestärkt. Danach dürfen auch straffällig gewordene Türken in Deutschland bleiben.
Brüssel, 7. Juli. Türkische Staatsbürger, die ein Aufenthaltsrecht auf Grund des Assoziierungsabkommens der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit der Türkei aus dem Jahr 1963 erworben haben, werden nicht ausgewiesen, wenn sie straffällig geworden sind und zu einer Haftstrafe verurteilt wurden. Das beschloss der EuGH am Donnerstag in zwei Urteilen. Das Land Baden-Württemberg muss einen Ausweisungsbeschluss gegen einen 31-jährigen Türken aufheben, der wegen Drogendelikten verurteilt worden war (Az. C-373/03). Rechtswidrig ist auch eine von österreichischen Behörden ausgesprochene Ausweisung eines straffällig gewordenen türkischen Arbeitnehmers (Az. C-383/03). Beide waren jahrelang in Arbeitsverhältnissen, bevor sie Straftaten begingen.
Mit dieser Entscheidung folgt das Gericht der bisherigen Rechtsprechung und betont die faktische Gleichbehandlung türkischer Arbeitnehmer mit Arbeitnehmern aus EU-Staaten. Der EuGH bezieht sich dabei auf den 1980 gefassten Beschluss des Assoziationsrates "betreffend die Beschäftigung und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer". In diesem Abkommen werden zeitlich gestaffelte Zugangsrechte zum Arbeitsmarkt der EU-Mitgliedsländer geschaffen. Die erworbenen Rechte dienen der Integration der türkischen Arbeitnehmer.
So ergibt sich nach einem Jahr Beschäftigung ein Anspruch auf Erneuerung der Arbeitserlaubnis bei demselben Arbeitgeber. Nach drei Jahren beim selben Arbeitgeber ist eine Bewerbung auf ein Stellenangebot eines beliebigen Arbeitgebers im gleichen Beruf oder in der gleichen Branche möglich. Arbeitnehmer der EU-Staaten haben dabei Vorrang. Nach vier Jahren haben türkische Arbeitnehmer freien Zugang zu jeder Beschäftigung in EU-Mitgliedsländern.
In zahlreichen Urteilen hat der EuGH als alleinige Auslegungsinstanz dieses Abkommens festgestellt, dass sich aus dem Zugangsrecht zum Arbeitsmarkt ein Aufenthaltsrecht ableitet. Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses führen nach Rechtsprechung des Luxemburger Gerichtshofs nur in der Entstehungsphase des Bleiberechts zu Einschränkungen, jedoch nicht mehr, wenn sich der türkische Arbeitnehmer das uneingeschränkte Recht auf freien Zugang zu jeder von ihm gewählten Arbeitsstelle erworben hat.
Das Aufenthaltsrecht erlischt dann nur, wenn der Betroffene dem Arbeitsmarkt grundsätzlich nicht zur Verfügung steht. Arbeitslosigkeit, Beschäftigungslosigkeit bei Jobwechsel oder auch längere Haftstrafen begründen einen Verlust des Rechts auf Aufenthalt nicht. Einschränkungen bis hin zur Ausweisung sind nur möglich, "wenn durch das persönliche Verhalten des Betroffenen die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit tatsächlich und schwerwiegend" gefährdet wird. Darüber hinaus müsste die Gefahr "weiterer schwerer Störungen" bestehen. Eine Ausweisung zur Abschreckung ist jedoch unzulässig. Dieser Grundsatz ist bereits in den Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums enthalten, die von den Behörden in Baden-Württemberg offenbar ignoriert wurden.
Assoziationsvertrag
1963 schlossen Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Türkei einen Assoziationsvertrag mit dem Ziel, die Türkei auf einen Beitritt vorzubereiten. 1980 wurde damit die Freizügigkeit der Arbeitnehmer erleichtert. Der Beschluss ist unmittelbares Gemeinschaftsrecht, geht dem Ausländerrecht der Mitgliedstaaten vor und unterliegt der alleinigen Interpretation durch den Europäischen Gerichtshof.
Quelle: Frankfurter Rundschau (Jörg Reckmann)
02.) Abgeschoben: 32jährigen nachts aus Klinik geholt /
Geballte Kritik an der Ausländerbehörde / Für die stellvertretende Kreispräsidentin Heidi Meins (CDU) ist die Abschiebepraxis des Kreises "unmenschlich"
Von Frank Knittermeier
Kreis Segeberg. Zweimal innerhalb weniger Wochen wurden Kurden in einer nächtlichen Aktion in ihre Heimat abgeschoben. Als "unmenschlich" hat die stellvertretende Kreispräsidentin Heidi Meins (CDU) diese Abschiebepraxis der Segeberger Ausländerbehörde bezeichnet. Für besonders bedenklich hält der Landesflüchtlingsrat den jüngsten Fall: Der Kurde Murat Savas (32) wurde nachts trotz ärztlicher Bedenken aus dem psychatrischen Krankenhaus Rickling abgeholt und zum Flug in seine Heimat nach Düsseldorf gebracht.
Der 32 Jahre Murat Savas lebte schon seit etlichen Jahren in Bad Bramstedt. Weil seine Asylgesuche abgelehnt wurden, war der Mann ausreisepflichtig. Da er als Kurde in seiner Heimat gefoltert wurde, leidet er an einer "posttraumatischen Belastungsstörung" und war nach Angaben der Klinikleitung seit etwa vier Wochen in stationärer Behandlung im psychatrischen Krankenhaus Rickling. Nachts erschienen Polizisten, Beamte des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten aus Neumünster sowie eine Begleitärztin, um den Kurden abzuholen. Weil die diensthabende Stationsärztin heftig protestierte, verzögerte sich die Aktion. Nach Angaben von Ralf Meenen, Leiter der Ausländerbehörde, kam die Aktion jedoch keineswegs überraschend. Die Klinikleitung sei informiert gewesen und habe ihre Neutralität wahren wollen.
Der Leitende Chefarzt Dr. Hans-Joachim Schwarz bestätigt Gespräche mit der Ausländerbehörde, die von einem Oberarzt geführt worden seien. Allerdings stellt er den Fall anders dar: "Wir haben klar gemacht, daß der Mann in stationärer Behandlung bleiben sollte; wir wollten uns nicht an Maßnahmen der Abschiebung beteiligen."
Einer rechtmäßigen Abschiebung könne sich die Klinik nicht in den Weg stellen, aber die Ärzte seien davon ausgegangen, daß ihr medizinisches Votum einen Aufschub der Ausweisung herbeiführen würde. "Ich habe nicht damit gerechnet, daß die Abschiebung zu diesem Zeitpunkt tatsächlich durchgeführt wird", so der Chefarzt.
Inzwischen gibt es heftige Proteste gegen die Abschiebepraxis der Segeberger Ausländerbehörde. Der schleswig-holsteinische Flüchtlingsrat kritisiert die Segeberger Praxis, der Kreisverband der Grünen spricht von einer "Unverhältnismäßigkeit des Handelns" und fordert den Kreistag und den Landrat auf, diese "menschenunwürdige Praxis der Abschiebung kranker Menschen durch die Segeberger Ausländerbehörde" sofort zu beenden. In Henstedt-Ulzburg prüft die CDU, ob die Gemeindevertretung die Ausländerbehörde per Resolution an einer Fortführung der Abschiebepraxis hindern kann.
Wie kam es zu der nächtlichen Aktion? Ralf Meenen erklärt es mit Termindruck und organisatorischen Gründen: Auf dem Düsseldorfer Flughafen habe Savas am nächsten Morgen um 8.40 Uhr mit dem Flugzeug ausgeflogen werden sollen. Mit der Chartermaschine seien abgewiesene Asylbewerber aus ganz Deutschland in die Türkei zurückgebracht worden. "Wir haben nicht die Möglichkeit, abzuschiebende Personen bereits einen Tag vorher in Gewahrsam zu nehmen, um sie dann rechtzeitig zum Flugzeug zu bringen", sagt der Leiter der Ausländerbehörde. Ähnlich sei im Falle der Familie Özdemir in Norderstedt vorgangen worden. Um das Flugzeug rechtzeitig in Düsseldorf zu erreichen, sei die Familie nachts mit Hilfe der Polizei aus den Betten geholt worden.
Quelle: Hamburger Abendblatt (Frank Knittermeier)
Schlagzeilen vom 08.07.2005
International
Terroranschläge in London:
- Schrecksekunde nach neuem Bombenalarm in Londoner U-Bahnhöfen
- Zwei Deutsche bei Terroranschlägen in London verletzt
- Börsen weltweit erholen sich von Vortagesminus nach Anschlägen
- Nach Londoner Anschlägen Diskussion über neue Sicherheitsgesetze
- Nahverkehr in London fährt streckenweise wieder planmäßig
- Fahndung nach Attentätern von London läuft auf Hochtouren
- London trauert und bietet dem Terror die Stirn
- Mindestens 50 Todesopfer / Noch Vermisste in den Trümmern / Handschrift von El Kaida
- Opferzahl gestiegen / Mehr als 50 Tote in London / Warnung vor Terrorzelle
G8-Gipel in Schottland:
- G8-Gipfel geht mit Erklärung zum Anti-Terror-Kampf zu Ende
- Schuldenerlass und mehr Hilfe für Afrika
- Hilfe für Afrika verdoppelt / G8-Gipfel vertagt Streit über Agrarpolitik
- Nach Hinruchtung von ägyptischen Diplomaten Ihab al Scherif / Irak ruft Botschafter zum Bleiben auf
- Sudans Übergangsregierung mit Rebellenführer Garang wird vereidigt /Einheit des Landes in Frage gestellt
- Kuba bereitet Evakuierungen wegen Dennis vor
- Druck auf Arroyo wächst / Philippinische Präsidentin hat Vertrauen ihres Landes verloren
- Rumäniens Premier strebt Neuwahlen an / Justiz- und Verfassungsreform stockt
Deutschland
- Bundesrat entscheidet über zahlreiche Gesetze / Einführung biometrischer Pässe zugestimmt
- Union legt Mehrwertsteuerstreit bei
- Union verteilt Einnahmen / Länder sollen von höherer Mehrwertsteuer profitieren
- Grüne Minister Künast und Trittin strikt gegen höhere Mehrwertsteuer
- Essen / Jugendliche Skinheads prügeln Mann zu Tode
- Peter Boenisch ist tot / Ex-"Bild"-Chef starb mit 78
- Hartz wirft in VW-Affaire das Handtuch
- Deutsche Exporte haben im Mai deutlich angezogen
- Top-Manager müssen künftig Gehalt nennen
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